Privatparkplatz dauernd belegt
Hallo liebe gf-nutzer,
wir wohnen in einem Hochhaus, in dem auch die Norma eine Filiale hat. Hier vor dem Haus (aber von der Straße abgeschottet) ist ein Parkplatz für Normakunden und unserer Privatparkplatz der Hausbewohner den wir extra zahlen müssen. Jedoch stellen sich immer wieder Kunden der Norma oder Anwohner anderer Häuser auf unseren privaten Parkplatz und bleiben dann auch (trotz hupen) die ganze Nacht stehen. Wir haben extra ein Schild mit "Parkplatz und unserem Namen" drauf. Was kann ich denn evtl rechtlich machen? Anzeigen etc... Eigentlich sind wir sehr geduldig, nur zahlen wir ungern einen Parkplatz auf den sich dann andere stellen. Wäre über eure Hilfe dankbar!!!
13 Antworten
Bei der Stadt eine Genehmigung zum Abschleppen holen. Das ist dann mit einem offiziellen Schild gekoppelt. Dann hat die liebe Seele ruhe.
Du kannst dann ja noch zusätzlich einen "Befreundeten Abschleppdienst" JEDESMAL, wenn sich einer auf den Bezahlparkplatz stellt anrufen und der sollte dann innerhalb von 4 minuten tätig werden. Das Zieht dann!
Die Abgeschleppten können dann ihr auto beim Abschleppdienst "gegen Gebühr" Auslösen. Die parken danach Nie Wieder auf Deinem Platz.
Die Stadt ist dazu verpflichtet das Eigentum der Bürger im Rahmen der öffentlichen ORDNUNG sicherzustellen. !
In vielen Gemeinden Hessens ist das Voraussetzung zur Aufstellung der Schilder "Privater Parkplatz. unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt"
Das Eigentum des Fragestellers ist hier doch überhaupt nicht in Gefahr.
Und was soll eine solche "Genehmigung" beinhalten? Übernimmt dann die Stadt die Abschleppgebühren?
Wenn ich meinen gemieteten Parkplatz nicht bestimmungsgemäß nutzen kann, ist das eine Einschränkung meiner Rechte, die einen Vermögensschaden beinhaltet. Somit ist mei Eigentum gefährdet! Das ist das Geld aus meinem Portemonaie!
Die "Genehmigung" ist ein Schild, das mit die Stadt zum Aufstellen auf dem gemieteten Grund zur Verfügung stellt. Das ist ein offizielles Verkehrszeichen gemäß der StVO Mit dem Zusatztext dass Falschparker abgeschleppt werden!
Das Aufstellen von Verkehrszeichen auf öffentlich zugänglichem Grund (Dazu gehört der gemietete Parkplatz auf dem Gelände des Eigentümers) ist, wenn keine Genehmigung vorliegt, eine Ordnungswiedrigkeit, die Geld kostet. § 44 Sachliche Zuständigkeit regelt die Erlaubniss zur Errichtung von Zeichen der StVO.
Jetzt bleibt wohl keine Frage mehr offen, oder?
Wenn ich meinen gemieteten Parkplatz nicht bestimmungsgemäß nutzen kann, ist das eine Einschränkung meiner Rechte, die einen Vermögensschaden beinhaltet. Somit ist mei Eigentum gefährdet! Das ist das Geld aus meinem Portemonaie!
Schon richtig. Was aber hat die Stadt damit zu tun? Deine Rechte musst Du schon selbst durchsetzen.
Du scheinst nicht bis zum zweiten Absatz gekommen zu sein. Alternativ, ist Dir die STVO irgendwie suspekt?
Ohne Hinweis, dass die "Falschparker" abgeschleppt werden, kommst Du selbst für die Abschleppkosten auf, solange der "Falschparker" nicht offensichtlich den Verkehr behindert.
Wenn Du also ein Schild, ein in der Stvo genehmigtes, aufstellen willst, dann brauchst Du eine Genehmigung der entsprechenden Behörde.
Liegt diese 'Genehmigung nicht vor, dann begehst Du eine OWIG und zahlst wiederum.
Ist das denn nun verständlich genug gewesen? Mir fällt nun wirklich keine art ein, mit der ich den Sachverhalt noch eindeutiger erklären könnte. Das bedeutet: wenn ich es bis jetzt nicht geschafft habe Dir den Sachverhalt zu erklären, dann gebe ich auf###~~~***||||||<<<²³nvjfdbvj1
Wir gehen noch mal zum Ursprung zurück. Du schreibst:
Bei der Stadt eine Genehmigung zum Abschleppen holen.
Was bitte soll das sein?
Gibt es dafür ein Formular? Eine Berechtigung? Muss man eine Schulung machen? Bekommt man Sonderrechte? Was ist eine Genehmigung zum Abschleppen?
Deine Aussage ist Unsinn!
Du kannst Dir so viele Schilder besorgen oder genehmigen lassen und auch aufstellen wie Du willst. Welche rechtliche Wirkung hat denn ein Schild mit der Aufschrift: Bei widerrechtlichem Parken wird abgeschleppt? Sagt das etwas über den Vorgang des Abschleppens aus? Darüber das dann der Falschparker automatisch zum Vertragspartner des Abschleppunternehmens wird? Nein! Denn das ist immer noch der Auftraggeber! Daran ändert sich auch nichts wenn Du das Schild von der Stadt hast, außerdem entfaltet ein solches Schild in keiner Weise ein rechtlich wirksames Ge- oder Verbot. Oder hast Du dafür eine Quelle?
Die Stadt und kein Amt und keine Behörde können Dich als Privatperson in eine Lage versetzen aus der heraus Du ein Fahrzeug das auf Deinem Besitz steht kostenfrei abschleppen lassen kannst. Die Kostenfrage ist hier immer eine Sache des Zivilrechts. Die StVO hat damit rein gar nichts zu tun, oder kannst Du da einen einschlägigen Paragrafen nennen?
Möglicherweise kennst Du Dich mit Elektrokram aus wenn man Deinem Nickname glauben schenkt - das hier ist aber für Dich eine Sackgasse...
wenn ich es bis jetzt nicht geschafft habe Dir den Sachverhalt zu erklären, dann gebe ich auf###~~~***||||||<<<²³nvjfdbvj1
Die rechtliche Seite ist eindeutig. das kannst Du dir nun selbst suchen. ich habe genügend Hilfestellung gegeben, damit auch Du dahin kommen könntest Aber:
Wer nicht verstehen will.........................................................................................
Das liebe ich immer.
Behauptungen aufstellen die falsch sind, wenn die dann berechtigterweise angezweifelt werden soll man auch noch selbst Beweise zusammen suchen.
Wie stellst Du Dir das vor? Ich suche jetzt nach Deiner "Genehmigung zum Abschleppen" obwohl ich genau weiß das es so etwas überhaupt nicht gibt?
Lass Dir was Intelligenteres einfallen oder überlege Dir Deine Antworten demnächst bevor Du sie schreibst...
Aufstellung von Verkehrszeichen durch Private
Ein Verkehrszeichen ist unwirksam, wenn seiner Aufstellung durch einen Privaten keine verkehrsrechtliche Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde zugrunde liegt. Es handelt sich dann lediglich um einen Schein-Verwaltungsakt beziehungsweise Nichtakt. Hiervon ist auszugehen, wenn dem Privaten von der Behörde die Verkehrszeichen überlassen werden und er sie nach eigener Entscheidung aufstellen kann, ohne eine vorherige genaue Anweisung der Behörde hierzu einzuholen (VGH Baden-Württemberg 16.12.09, 1 S 3263/08, Abruf-Nr. 100617).
hat genau 30 Sekunden gedauert. Wenn Du das nicht kannst.................................................
Offenbar geht die grundsätzliche Frage immer noch an Dir vorbei.
Du beschreibst hier Dinge die mit Deiner ursprünglichen Aussage die ich anzweifle rein gar nichts zu tun haben. Es geht nicht darum wer ein Schild aufgestellt hat sondern um Deine Aussage:
Bei der Stadt eine Genehmigung zum Abschleppen holen. Das ist dann mit einem offiziellen Schild gekoppelt.
Und ich wiederhole es gern noch einmal:
Selbst dann wenn es ein offizielles Schild gibt das einen Privatparkplatz kennzeichnet, inwiefern entfaltet das eine Genehmigung zum Abschleppen? Was soll das sein? Definiere diesen Begriff!
Denn ich stelle nochmal fest: Es gibt keine Genehmigung zum Abschleppen! Parkt ein Fremder auf dem gekennzeichneten Privatgrundstück dann ist dafür nicht die Stadt verantwortlich sondern einzig und allein der Besitzer oder der rechtmäßige Nutzer. Der kann zwar Abschleppen lassen, das aber auf eigene Verantwortung und Kosten - die muss er dann vom Verursacher einfordern. Das macht er aber alles selbst - ohne Anweisung, Hilfestellung oder Rückendeckung einer Behörde. Die Stadt ist in diesen Vorgang also überhaupt nicht involviert.
Jetzt denk nochmal nach was Du geschrieben hast und worum es geht, das aber bitte länger als 30 Sekunden sonst wird das wieder nichts...
Abschleppdienst anrufen. Aber das dauert für gewöhnlich bis der da ist. Einfachere Lösung: bewaffnet Euch mit einer Kamera und Fotografiert die Autos die aud Eurem Parkplatz stehen. Die Fotos gebt Ihr ans Ordnungsamt --- die falschparker dürften anhand der Beweisfotos dann allesamt Post bekommen, dass sie wegen Falschparkens 15 Euro berappen dürfen .
Abschleppdienst anrufen.
Und damit auch selbst zahlen.
Nööö ---- der Abgeschleppte muss zahlen .
Unsinn.
Die Bild ist vielleicht nicht die beste Quelle, aber auch nicht alles was die schreiben ist falsch: http://www.bild.de/auto/auto-news/falschparken/wie-wehre-ich-mich-gegen-falschparker-37201204.bild.html
Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben auf einem Privatparkplatz keinerlei Befugnisse.
Dann sage mir mal, warum "meine Falschparker" abgestaft wurden ..... Woher ich das weiß? Die Besucher meiner Nachbarn waren darunter und der Nachbar nicht gerade begeistert und stellte mich zur rEde ^^
Bau doch einen Parkbügel auf deinen Parkplatz: Du kannst auch Bilder machen und die jedesmal anzeigen.
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschleppen_03.php
Rufst oft den Abschleppdienst, bis die falschparker verstanden haben, dass dies ein "PRIVAT" Parkplatz ist...
Oder bis man kein Geld mehr dafür hat...
Oder so(;
besorg dir eine Parkplatzsperre dann ist Schicht im Schacht
Langfristig die beste Lösung :)
Was soll denn das sein? Was hat die Stadt damit zu tun? Welches Interesse hat sie daran? Oder gar eine Verpflichtung?