Parken eines PKW im Wohngebiet
Hallo Community,
da ich vorübergehend zwei Fahrzeuge besitze parkte ich eins davon nicht in meinem überdachten Carport, sondern im angrenzenden Wohngebiet. Da nicht alle Parkflächen als "Privat" gekennzeichnet waren und auch sonst nirgends ein "Parken nur für Anwohner-Schild" zu sehen war, dachte ich mir, dass das schon klappen sollte. Gedacht-Getan! Ich muss dazu sagen das ich schon seit einiger Zeit mein Leihfahrzeug dort hinstelle. Das ein oder andere mal klebte auf der Windschutzscheibe auch ein Zettel von jemand der meinte mich belehren zu müssen. Das sei ein Privatparkplatz! Das sah ich nicht so, um aber unnötigen Ärger zu umgehen parkte ich auf den Platz danebenm der ebenfalls nicht als privat deklariert war. Heute früh die frohe Botschaft an der Scheibe von der Stadt. "Es wurde ein automatisiertes Verfahren eingeleitet..." Was meint ihr? Meines Erachtens ist das Parken dort doch nicht unzulässig. Zumindest nicht nach StvO Danke
6 Antworten
das sind spinner, die sich wichtigtun wollen! in der regel gibt es gar keine privatparkplätze, wenn man sich mal die verkehrsordnung nimmt und liest. das ist öffentlicher raum, wenn nichts gekennzeichnet ist, dann kannst du parken, wie du lustig bist. die lieben anwohner wollen halt nur keine "fremdfahrzeuge" vor ihrem spießergrundstück, so einfach ist das!
da frag doch einfach bei der stadt nach. geh hin, nimm das mit und gut. vielleicht hat einer ja auch einen guten draht zum bürgermeister, würde mich in diesem land auch nicht mehr wundern...
Das kann Dir keiner beantworten, der nicht Deine Straße kennt.
Es gibt parkraumbewirtschaftete Gegenden, für die man Parkscheine oder Anwohnerparkausweise braucht, es gibt verkehrsberuhigte Bereiche, in denen man nur auf aufgemalten Parkplätzen parken darf...
Wer weiss, über welche der vielen roten Linien Du da gelaufen sein könntest. Sicher wirst Du eine Rufnummer auf Deiner "frohen Botschaft" haben, bei der Du fragen kannst...
Meines Erachtens ist das Parken dort doch nicht unzulässig. Zumindest nicht nach StvO
Wenn Du dort nach der StVO parken darfst, gibt es auch keine Verwarnung wegen Falschparken.
Offenbar doch!!
Wenn es privates Grundstück ist, braucht derjenige noch nicht einmal ein Parken verboten Schild dranzustellen. Du bist hin wie her nicht berechtigt, dein Auto auf fremdem Grund und Boden abzustellen.
Nach der Mitteilung hast du nicht entsprechend reagiert. Daher ist an der Maßnahme nichts auszusetzen. Such dir einen ordentlichen Platz und stell das Fahrzeug nach entsprechender Vereinbarung auf privatem Grund ab.
eine öffentliche straße ist eine öffentliche straße! oder es muss wirklich ausgeschildert werden!
Du schreibst:
parkte ich auf den Platz danebenm der ebenfalls nicht als privat deklariert war
Also keine öffentliche Straße. Wenn du auf der Strasse parkst, ist das natürlich erlaubt.
Die Straße ist für den Allgemeingebrauch bestimmt. Das heißt: Die Straße gehört der Allgemeinheit. Jedermann darf Alles, es sei denn, es wird durch Regeln aus der StVO oder anderen Rechtsvorschriften (z.B. Bauordnung bei Feuerwehrzufahrt) eingeschränkt. Wenn du ein Knöllchen bekommen hast, dann hast du gegen eine Regel verstoßen. Jetzt solltest du uns nur noch wissen lassen, gegen welche. Dann können wir dir auch einen Rat geben.
Ja so ähnlich seh ich das ja auch. Ich weiß ja auch nicht ob die für die Parkfläche zahlen, in dem Fall sollte aber ja ein allg. Schild stehen. Und woher dann der Wisch von der Stadt?