Mein Hund wurde angegriffen jetzt bekomm ich Teil schuld, Ist das rechtens?
Ich habe einen kleinen chi ein sehr lieber kein Kläffer hört aufs Wort und ich hatte noch nie Ärger ne ihm. Er läuft immer bei Fuß oder voraus drei Meter vor mir, bei Befehl stoppt er. Am Tag des Angriffs war er mit mir auf privat Gelände unterwegs, mir ist nicht bekannt das ich den Hund hier an der Leine halten muss?! Der Hund der ihn Angriff war an der Leine, hier Riß leider die dreh stelle des Karabiners und der große Hund stürmte auf meinen zu, er biss ihn und hielt ihn leider auch mehrere Minuten. Wir haben meinen kleinen mit biss Verletzungen in die Tierklinik gefahren, Rechnung 201€ die ich überreichte. Da ihre Haftpflicht die meines Wissens zahlen muss, jetzt gibt diese mir aber Teil schuld mein Hund hätte an der Leine sein müssen?! Ma abgesehen davon das der Hund uns sehr wahrscheinlich trotzdem angegriffen haette, habe erfahren das er schon öfter negativ aufgefallen ist. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Hat die Versicherung recht? :(
6 Antworten
Nein - dein Hund muß nicht an der Leine sein. Der Hund der deinen verletzt hat ist Haftungspflichtig, somit dessen Besitzer - immer.
Wenn der andere Hund auch eine Bisswunde von deinem hat, dann muß deine Versicherung diesen bezahlen.
Da Hunde unter der Gefährdungshaftung liegen - ist immer der Hundehalter (egal aus welchem Grund) Haftpflichtig, dessen Hund einen Schaden angerichtet hat.
Fertig.
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
§833 BGB
https://dejure.org/gesetze/BGB/833.html
->
Wenn also die Frau das Tier zu privaten zwecken hält ist sie ersatzschadenpflichtig.
Das ist schwierig, weil wir Nachbarn sind, ich möchte keinen Streit in der Nachbarschaft. echt blöde Situation
Ich beziehe mich jetzt auch darauf und sende der Versicherung das als Antwort zurück. Vielen Dank erst mal
Wer beißt zahlt, ganz einfach.
Dein Anspruch richtet sich gegen den fremden Hundehalter. Dieser hat zufällig eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, welche natürlich versucht den Schaden klein zu halten. Sie pokern, denn eigentlich zahlt, wer beißt. Egal ob an der Leine oder ohne Leine oder gerissene Leine, einfach weil hier die Gefährdungshaftung greift.
Du brauchst dich nicht mit der Versicherung des Verursachers rumzuplagen. Nimm dir einen Anwalt und richte deine Forderung an den HH, nicht an dessen Versicherung.
Schau mal hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Hundebiss-Gegnerische-Versicherung-zahlt-nur-teilweise--f254284.html
Vielleicht hilft Dir das weiter. Übrigens wäre es für die Haftungsfrage tatsächlich ein deutlicher Unterschied, wenn Dein Hund angeleint gewesen wäre (vgl. AG Frankfurt, Az. 32 C 4500/94-39).
Dessen bin ich mir durchaus bewusst, danke.
Von Interesse dürfte allerdings weniger die Frage an den Anwalt sein als dessen Antwort.
Das Urteil habe ich auf die Schnelle nicht als Volltextveröffentlichung gefunden. Zudem kommen juristische Laien damit auch nicht immer zurecht. Daher die Antwort eines Anwalts in einem möglicherweise vergleichbaren Fall, der übrigens ebenfalls auf das genannte Urteil Bezug nimmt.
Tierhalter haftet für sein Tier
Für Schäden, die sein Tier anrichtet, haftet der Tierhalter normalerweise auch ohne Verschulden. Beispielsweise dann, wenn der eigene Hund unerwartet eine Beisserei mit einem kleinen Artgenossen anfängt und den verletzt.
Quelle:http://www.rechtsanwalt-kuhnke.de/rechtsgebiete-urteile/recht-rund-ums-tier/hunde/
Da Du Deinen Hund nicht an der Leine hattest, rechnen die Versicherungen immer mit einer Teilschuld. Das mit der Leine gilt in der Öffentlichkeit, wie auch auf privatem Gelände. Einzig im eigenen Garten muß der Hund nicht angeleint sein, um keine Teilschuld zu bekommen.
Das liegt an der gesetzlich festgelegten Gefährdungshaftung durch jeden Hund.
Da wird nicht nach Schuld des Tieres gehaftet (ein Tier kann mit "Schuld" nix anfangen), sondern er haftet, weil allein seine Existens bereits eine Gefährdung ist.
Nein stimmt nicht - Hunde unterliegen der Gefährdungshaftung. Egal ob Leine oder nicht ist immer der Halter haftpflichtig, dessen Hund einen Schaden verursacht hat - immer.
Ich glaube du kennst deine eigene Definition einer Gefährdungshaftung nicht interpretieren?
Genau weil ein Hund der Gefährdungshaftung unterliegt muß der, dessen Hund einen Schaden verursacht, zahlen.
Informiere dich mal auf einem Tierurteil Seite.
Es gibt einige Urteile, die da nicht zustimmen.
Und die Versicherungen zahlen in diesem Fall freiwillig immer erst nur die Hälfte. Und kommen meist gut dabei weg. Wenn auch nicht immer.
Quatsch:
Gefährdunghaftung wird dann relevant, wenn ein Schaden entstanden ist. Der kleine Hund hat keinen Schaden am großen Hund verursacht -> Gefährdungshaftung für den kleinen Hund ist irrelevant.
Viel interessanter ist folgendes:
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
§833 BGB
https://dejure.org/gesetze/BGB/833.html
->
Wenn also die Frau das Tier zu privaten zwecken hält ist sie ersatzschadenpflichtig.
Das was du da verlinkt hast ist kein Urteil, das ist eine Frage an einen Anwalt.