Behandlungskosten nach Hundebiss, wer bezahlt?
Hallo zusammen,
mein Hund, ein kleiner Rüde, ist tagsüber in einer Hundetagesstätte untergebracht. Vor 3 Wochen wurde er von einem größeren Hund angegriffen. Der Betreuer ist dazwischen gegangen, hat meinen Hund gegriffen um ihn rauszuholen, wobei dieser, in seiner Panik, den Betreuer schlimm gebissen hat (musste genäht werden). Dem Betreuer nach soll mein Hund den größeren bedrängt haben, deshalb der Angriff. Wer muss jetzt für die Behandlungskosten aufkommen? Der Besitzer des größeren Hundes, ich oder der Betreuer (durch die Versicherungen des jeweiligen)?
Danke!
3 Antworten
Der Halter des schädigenden Tieres haftet - verschuldensunabhängig - für die durch sein Tier verursachten Schäden. Die Behandlungskosten werden zunächst von der Krankenkasse des Geschädigten übernommen, diese wird Dich nach Abschluss der Behandlung in Regress nehmen. Du solltest dennoch bereits jetzt Deine Tierhalter-Haftpflichtversicherung über den Vorfall informieren.
Auf ein ähnliches Thema bei einem anderen Forum kam diese Antwort:
"Rein Rechtlich ist immer der der den Hund betreut oder gerade führt auch in einem Schadensfall zu belangen. Führe ich zum Beispiel den Hund meines Nachbarn und dieser Fällt ein Mensch an so kann soweit es im Vertrag der Versicherung beinhaltet ist diese zwar für die Schäden aufkommen doch bin ich als der Beaufsichtigte und nicht der Hundehalter wegen Körperverletzung straffällig fehlt eine entsprechende Deckung von seiten des Besitzers bin ich als Beaufsichtigende Person voll und ganz für den Schaden haftbar. So ist dies auch bei Pensionen. Außerdem müssen sie die Hunde so führen halten und beaufsichtigen das so etwas nicht vorkommt tut es das trotzdem sind sie haftbar nie der Besitzer. Es wäre doch absoluter schwachsinn wenn die Pension zum Beispiel wie erst kürzlich in einer geschehen das Fenster aufläßt der Hund entweicht für einige Kosten auf unseren Straßen sorgt und dann ich als Halter haften soll. Hier hat man in guten Glauben die Aufsichtspflicht übertragen eine solche Vereinbarung kann nicht Rechtlich haltbar sein weil wir keinerlei Einfluß auf die dortigen Geschehen haben aber die Pension schon und dies auch Gewerblich anbietet.
Ich denke das ein Solcher Vertrag sogar als Sittenwiedrig einzustufen ist und damit §138 BGB widerspricht. "
Die Betriebshaftpflichtversicherung der gewerblichen Hundebetreuung
Sicher.
Hier kannst du dich genauer informieren: http://www.hunderecht.eu/hundegesetz/deutsches-hunderecht/17-die-haftung-des-tierhalters
Die Hundetagesstätte würde ich auch sagen , da es eine gewerbliche Hundebetreuung ist.
Jetzt bleibt die Frage ob die Hundebetreuung auch eine Betriebshaftpflichtversicherung hat. Muss leider zugeben dass ich mir nicht viele Gedanken darüber gemacht habe...