Wer haftet wenn das Geschirr reißt?
Hallo,
das beschäftigt mich schon länger, und bei einigen aktuellen Fragen musste ich wieder dran denken.
Mein Hund ist mir vor einiger Zeit volle Lotte ins Geschirr gedonnert --< 30kg Hund -- beachtliche Sprungkraft und wums, flogen mir die Verschlüsse von dem Geschirr um die Ohren. Gut, war nicht dramatisch in der Situation, und der Hund ist auch hone Leine gut unter Kontrolle. Nur gehe ich auch öfter mit Tierheimhunden spazieren, und bei eingien ist es schon essenziell wichtig, das Leine und Geschirr ganz bleiben, wenn der Hund dort reindonnert.
Wenn mein Hund jetz einen unfall verursacht hätte o.ä., weil er durch das Nichthalten des Geschirrs auserhalb meiner Kontrolle gewesen wäre, hätte ich dann trotzdem die volle Schuld bekommen oder hätte die Herstellerfirma einen Teil mittragen müssen?
Das Geschirr war für die Größe meines Hundes ausgelegt und auch neu.
14 Antworten
Hallo Isildur,
dasselbe Thema hatten wir einmal bei einer Auto - Hundebox - darin ein Hund welcher Übersprungverhalten im Auto angesichts von Katzen oder Hunden dicht am Auto zeigte....
Der Boxenverschluss ging auf = Sachschaden an der Innenverkleidung des Autos ca. 14 000 Euronen. Ein Totalschaden. Die Box war stabil aus festem Alu mit Holz (Hersteller nenn ich nicht, empfehle ich auch nimmer). Aber der Verschluß war eben die Sollbruchstelle....
Der Hersteller der Hundebox haftet nicht. Besser man bleibt generell auch für "nur 10 Minuten" bei Hunden welche sich im PKW befinden.
Dasselbe gilt für Brustgeschirre, Hundehalsbänder etc. pp..... Sachgemäßer Gebrauch ist das Zauberwort
Übrigens, es gibt Hunde welche sich auch rückwärts aus jedem Brustgeschirr herauswinden um dann vorwärts zu gehen um Hundelis oder Hasen zu "besuchen" ;)
Eigenschaden, durch den eigenen Hund am eigenen Auto oder Wohnungseinrichtung aknn man nicht und nirgends versichern :(
Du kannst alles Versicherbn - komt nur auf die Prämie an (die dürfte allerdings astronopmisch sein) :-)
Generell setzt eine Forderung auf Schadensersatz immer ein Verschulden voraus.
Wenn du mit einem Hund ausgehst, muss das Geschirr für den Hund ausgelegt und in Ordnung sein. Wenn dem so ist, trifft dich kein Verschulden und der Gegner bleibt aller Wahrscheinlichkeit nach auf seinen Kosten sitzen.
Trotzdem würde ich den Schaden meiner Haftpflichtversicherung melden. Diese wird dann, sofern die Forderung berechtigt ist, regulieren und unberechtigte Forderungen abweisen. (Passiver Rechtsschutz)
Weiter kann der Hersteller/Händler des Geschirres im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung in Anspruch genommen werden.
Falsche Antwort, nicht hier, weil Gefährdungshaftung. Es wird keine Schuldfrage gestellt. Hund verursacht Schaden, Halter zahlt. Egal warum. Er hätte sich ja keinen Hund anschaffen brauchen:)
Generell setzt eine Forderung auf Schadensersatz immer ein Verschulden voraus.
Nein! Google mal "Gefährdungshaftung".
Diese ist verschuldensunabhängig.
Generell setzt eine Forderung auf Schadensersatz immer ein Verschulden voraus.
Falsch: Bei Hunden gilt die sogenannte "Gefährdungshaftung", bei der ein Verschulden eben nicht Voraussetzung für eine Haftung ist.
DAs ich einen Schaden melden würde ist selbstgängig. Aber das würden wahrscheinlich ja dann meine Haftpflicht, bzw. die Haftpflicht des Tierheims klären, oder liege ich da falsch?
Da liegst du richtig. Berechtigte Ansprüche gegen dich werden von der Versicherung bezahlt, unberechtigte werden zurückgewiesen.
Ah, super. Dankeschön
Wenn dir die Verschlüsse um die Ohren fliegen, ist das Geschirr nicht für deinen Hund geeignet.
Plastikverschlüsse reichen zum Beispiel für meinen 10-kg Dackel gerade noch so, bei einem 30-kg Hund würde ich mich nach einem starken Geschirr mit Metallverschlüssen umsehen.
Größe des Hundes hat damit wenig zu tun. Man kann auch bei einem großen Windhund ein normales Geschirr mit Plastikverschlüssen nehmen.
Da dein Hund besonders kräftig ist, brauchst du ein besseres Geschirr. Wenn du dir so etwas nicht zulegst und der Hund dir entkommt und Schaden entsteht, wirst du zumindest teilweise belangt werden.
Dann hat man normale "Gürtelschnallen aus stabilem Metall" .... dehnt sich das Leder und hoppala - Hund ist frei :)
Es gibt sehr stabile Kunststoffverschlüsse und eben auch Materialermüdung....
Leder würde ich aus so einem Grund niemals nehmen.
Plastik ist immer gefährdet, egal, wie stabil es ist, eine kleine unsichtbare Bruchstelle und - zack - ist der Hund weg.
Obwohl ich einen kleinen Hund habe, benutze ich daher zum Autofahren ein hochwertiges, gepolstertes Geschirr mit Metallverschlüssen, da bei einem Unfall auch ein 10kg-Paket an Hund wahnsinnige Kräfte entwickeln kann.
2 verschiedene Sachen.
Du haftest für alle Schäden, welche dein Hund verursacht. Es ist hier Wurscht, ob das Geschirr nun ausgelegt war oder nicht. Hund hat Schaden verursacht, Halter haftet, Schuldfrage ist egal, weil Gefährdungshaftung. TIerhalterhaftpflicht muß zahlen. Oder du, falls du keine hast.
Dann kannst du den Hersteller vom Geschirr verklagen. Weil der Verschluß defekt war, weil das Leder zu dünn war, weil ..... Das ist dann deine Sache und du mußt aktiv werden. Hat nichts mehr mit Haftpflicht zu tun und wird deine THV nicht interessieren.
Zuerst bist du erst einmal dran oder deine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Schließlich besteht bei dem Hund eine Gefährdungshaftung und daher muss auch kein Verschulden deinerseits vorliegen.
Nun wird sich die Tierhalterhaftpflichtversicherung die Frage stellen, warum das Geschirr nicht gehalten hat. Hast du etwa das falsche Geschirr gekauft? War es ein Materialfehler? Ein Verarbeitungsfehler? Oder war es schlichtweg Altersschwäche und du hast es übersehen? War dir das bekannt?
Je nachdem wird die Tierhalterhaftpflichversicherung versuchen den Hersteller in Regress zu nehmen. Aber wenn du das Geschirr schon älter war, du schon bereits Probleme mit dem halten deines Hundes hattest, sieht es schlecht aus die Kosten abzuwälzen.
Für die Kandidaten stellt das TH Sicherheitsgeschirre tzur Verfügung.
Sachgemäßer Gebrauch, na da streiten sich doch am Ende alle wieder was "sachgemäß" ist, es lebe die Haftpflichversicherung ;-)