Hund an grüner Ampel angefahren, wer hat Schuld?

12 Antworten

Offiziell würde ich auch sagen der Autofahrer.

Allerdings bin ich der Meinung daß ich als Hundebesitzer meinen Hund beim Überqueren einer Straße NEBEN mir haben sollte und zwar an der kurzen Leine und nicht 3 Meter hinter oder vor mir.

Somit würde ich mich selber auch ohrfeigen daß ich nicht besser auf den Hund aufgepaßt habe

Der Autofahrer hat Schuld, es wäre vermeidbar gewesen. 

Ich vermute der Autofahrer hat die Schuld zu tragen.

Möglich, dass der Autofahrer eine Teilschuld bekäme, da es ihm ja ohne weiteres möglich gewesen wäre den Unfall zu verhindern.

Aber laut BGB §833 heißt es:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die
Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist
derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den
daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier
verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt
des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei
der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt
beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt
entstanden sein würde.“



RobertLiebling  11.05.2017, 15:40

Wieso Du hier die Tierhalterhaftung zitierst, ist mir schleierhaft.

Hier geht's eher um die Gefährdungshaftung des § 7 StVG.

EvaRelativ  11.05.2017, 17:41
@RobertLiebling

Das hatte ich nicht auf dem Schirm.

Nun, ich bin kein Anwalt. Aber ich denke der eine würde so und der andere so argumentieren. Was letztendlich dabei rauskommen würde, das könnte nur ein Gericht feststellen.

Ich bin zumindest nur froh, dass es zumindest allen Beteiligten gut zu gehen scheint. Das ist ja erstmal die Hauptsache finde ich. 

verreisterNutzer  11.05.2017, 17:36

Sorry aber du bist am Thema vorbei, nicht der Hund, sondern der KFZ Führer hat Bockmist gebaut.

EvaRelativ  11.05.2017, 17:42
@verreisterNutzer

Wie gesagt, der eine würde so, der andere so argumentieren.
Der eine würde sagen, der Fahrzeugführer hat schlecht reagiert, der andere würde fragen warum der Hund an so einer gefährlichen Stelle einen Bewegungsfreiraum von 2 bis 3 m hatte.

20% Teilschuld der Fahrers wegen der erhöhten Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges.