Amt will mir Hund entziehen! Willkür?
Hi, heute möchte ich mich an euch wenden, da ich selber keinen rat mehr habe. kurz zum problem: Ich habe einen 2,5 jahre alten rotti-rüden, intakt, gechipt, haftpflicht, op.vers. angemeldet usw. nun ist er im dez. in eine rangelei mit einem beagel geraten. ich auf dem fahrrad, hund neben mir, ohne leine, auserhalb eines dorfes, hund mit julius k9 geschirr mit blink Led´s, ich zusätzlich noch taschenlampe, licht am fahrrad an und komme aus der beleuchteten ortschaft.es war schon dunkel. außerhalb des dorfes keine lampen. eine frau hat sich mit ihrem beagel 2 meter weit von der straße auf den acker gestellt. schwarz gekleidet, unbeleuchtet so das ich sie trotz taschenlampe erst 5 meter vor mir gesehen habe weil mein hund in die richtung lief. Fazit: rangelei zwischen den hunden wobei der erste biss vom beagel ausging, dieser hat dann sein frauchen in die hand gebissen ( aggressionsumkehr?) um von der leine zu kommen, sein halsband war gerissen. die hundehalterein stand 3m entfernt, während ich versuchte den beagel von meinem hund fernzuhalten. sie beschimpfte mich nur und versuchte nicht, ihren hund von meinem wegzunehmen. Ich trennte die hunde, auf einer nachfrage nach verletzungen der dame wurde nicht geantwortet. ich nach hause, rotti bisswunde in der achsel, auf nachfrage beim nächstgelegenen tierarzt erfuhr ich das der beagel leicht verletzt behandelt wird. (Kopfbereich). Ich habe den fall meiner versicherung mitgeteilt alles läuft, da mein hund nicht angeleint war bekam ich eine anzeige wegen gefährlicher körperverletzung! Ich bin auf bewährung. Nun zum Ordnungsamt, hund vorgestellt, praksistest in der stadt mit kinderwagen, anderen hunden. ca. 30 min. Feststellung, mein und sei nicht gefährlich, aber ich soll ihn abgeben! Maulkorb und leinenzwang bis ich das schriftliche ergebniss bekomme. Die bearbeiterin hätte da eine möglichkeit, ich hätte keine kosten. (Komischerweise soll mein Hund zu einer Frau die meinen Hund schon kennt und just als ich mit ihm bei der sachbearbeiterin im büro saß auch reinkam?????) Außerden müsste er kastriert werden! 3 tage später noch ein gespräch! ich wäre nicht in der lage den hund zu halten denn ich bin zu leicht! ich müßte 80kg wiegen um einen 45kg rotti halten zu können! aber ich könnte ihn ja abgeben, diesmal hieß es aber: ich müßte ihn kastrieren lassen(ca. 150€), dann keine weiteren kosten und ich wäre ihn los. ich den hund bei 2 verschiedenen hundexperten vorgestellt, beide meinten das kastrieren nicht nötig sei. noch einmal telefonierte ich mit der sachbearbeiterin das ich meinen hund nicht abgeben will! 2 tage später bekomme ich post, sie will den hund zwangseinziehen wegen "gefahr im verzug" 3 wochen nachdem sie von dem vorfall weiß!! wieder mit dem hinweiß ich könnte ihn kastriert ja freiwillig abgeben! Ich habe das gefühl das sich die sachbearbeiterin gar nicht mit dem vorfall auseinandersetzt sondern nur einen grund sucht mir meinen hund wegzunehmen! wie seht ihr das?? danke für euren rat.
18 Stimmen
23 Antworten
Also ich versuche hier gerade das alles richtig einzuordnen. Erstmal zu deinen Voraussetzungen: Nachdem was du hier geschrieben hast gehe ich davon aus, dass du sowohl den Sachkundenachweis (theoretisch und praktisch + Hundehaftpflicht + Chip) hast und der Hund nach dem Vorfall auch gleich nochmal einen Wesenstest gemacht hat, bestanden hat und auch nachträglich nicht für gefährlich erklärt wurde. Siehe deine Ausführungen zu "Praksistest in der Stadt".
Wer hat jetzt entschieden, dass du den Hund abgeben musst? Dass der Hund wie ein gefährlicher "behandelt" wird, solange du noch keine schriftliche, amtliche Bestätigung für seine Ungefährlichkeit hast - also Maulkorb tragen muss, etc. sehe ich noch ein. Was ich nicht verstehe ist diese Aussage, dass du ihn "jetzt" abgeben musst - woher kommt die? Von der Sachbearbeiterin? Aufgrund welcher Begründung - wo du die schriftliche Bestätigung für die Gefährlichkeit bzw. Ungefährlichkeit des Hundes doch noch gar nicht hast?
Nicht nachvollziehbar ist auch das was du beschreibst als: Die Sachbearbeiterin hätte da eine Möglichkeit den Hund unterzubringen... seit wann kümmern sich Sachbearbeiter persönlich um die "Unterbringung" - noch nicht amtlich bestätigt - gefährlicher Hunde? Wüsste nicht, dass das so Gang und Gebe ist. Bei uns bereitet generell der Tierschutzverein die beschlagnahmten Hunde auf den Wesenstest vor (allerdings lebe ich auch nicht in Niedersachsen). Und wieso verlangt sie die Kastration wo es doch noch nirgends schwarz auf weiß steht, dass dein Hund beim Wesenstest versagt hat?
Kurzum: Das ist alles nicht ganz nachvollziehbar, solange du nicht klarstellst ob dein Hund nun den Wesenstest gemacht und bestanden hat oder nicht. Ich gehe zwar davon aus, dass du mit Praxistest den Wesenstest meinst, aber du hast eben nicht Wesenstest geschrieben. Ob der Hund - über den Wesenstest - nachträglich als gefährlich eingestuft wurde ist aber essentiell wichtig um dir sagen zu können, was vermutlich als nächstes passiert.
Kurz und knapp:
Wurde dein Hund nachträglich nicht als gefährlich eingestuft, erfüllst du, solange du eben den Sachkundenachweis und Co. hast allen formalen Voraussetzungen den Hund auch weiter zu halten. Und man kann dir den Hund theoretisch auch nicht wegnehmen oder dich zwingen ihn zu kastrieren.
Hättest du den Wesenstest noch nicht gemacht oder hast du bzw. der Hund ihn nicht bestanden, dann passt das mit der ganzen Schikane durchaus. Du müsstest weitere Auflagen wie Maulkorbpflicht und Kastration erfüllen (siehe §§ 10, 11 der Hundeverordnung Niedersachsen), aber auch dann kann der Hund dir nicht weggenommen werden - es sei denn du bist vorbestraft.
Und da fügt sich auch meine nächste Frage an: Warst du schon vorher auf Bewährung oder hat die Beaglebesitzerin dich angeklagt und du wurdest auf fahrlässige Körperverletzung verurteilt? Sollte ersteres zutreffen wird man dir den Hund wegnehmen, falls das Amt ihn als gefährlich einstuft. Trifft das zweite zu hättest du die Verurteilung längst anfechten sollen - aber dann könnte ich mir hier auch keinen Reim auf die Zeitabstände machen um die es hier geht...
Und nun zur Realität: Natürlich können dir die Sachbearbeiterin und die Beaglebesitzerin trotzdem die Hölle heiß machen. Was den Vorfall an sich angeht steht dabei Aussage gegen Aussage. Leider lässt sich im Nachhinein kaum feststellen wer zuerst zugebissen hat und wenn die Sachbearbeiterin sich ins Zeug legt... wer weiß ob sie eine weitere Wesensbeurteilung erlangt oder sonst was.
Also: Besorg dir nen Anwalt - Gut war übrigens, dass du gleich zum Tierarzt bist und auch noch den ausfindig gemacht hast der den Beagle behandelt hat. Ebenso wie die Einschätzung durch Hundetrainer. Können im Falle einer Anklage alle als Zeugen fungieren.
kann leider nix rechtliches beitragen...
Ich finds eine Sauerei.
Jeder Hundehalter sollte wissen, daß man bei Gerangel und Einschreiten auch gebissen werden kann . vom eigenen und vom fremden Hund.
Die Halterin ist vohn IHREM aggressiven Hund (der ja angefangen hat) gebissen worden...
Du solltest auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und mit dem Amt sprechen. Es kann ja nicht sein, daß Du Deinen Hund abgeben mußt nur weil die Frau von ihrem eigenen Köter gebissen wurde. Das lernt jede Hundeschulde daß man bei einem Gerangel immer damit rechnen muß, gebissen zu werden - seis vom Fremdhund als auch vom eigenen...
Warum hast Du die Dinge so lange laufen lassen.Da kann wohl nur ein Anwalt helfen.Hättest du den Hund an der Leine gehabt,währe das nicht passiert
vielleicht nicht. vielleicht wäre aber auch noch mehr passiert. vielleicht hätte der hund sie/ihn vom rad gerissen ? vielleicht wäre der beagle ins rad gesprungen ?
Hättest du den Hund an der Leine gehabt,währe das nicht passiert
ist also reine spekulation ^^
und es kann nicht immer nur ein anwalt helfen. wenn die menschen nur mal ihren so hochgeschätzten verstand einschalten würden, wäre in so vielen fällen eben kein anwalt nötig ...
in der argumentation des amtes seh ich keine logik bezueglich des hundes..
evt liegen noch mehr dinge gegen deine person vor?
auch die kastration des hundes ist aus meiner sicht voellig unsinnig.
nimm dir unbedingt einen anwalt -ob es etwas nuetzt kann man aber nicht sagen.
Hallo, das ist ja wirklich dumm gelaufen. Du stehst zu Deinem Hund und Deiner Verantwortung, Kompliment.
Leider ist es so, dass der Rotti keine starke Lobby hinter sich hat. Egal, als Rüdenhalter weißt Du wie Dein Bursche auf andere Jungs reagieren kann. Das ist völlig rasseunabhängig, jedoch macht es dann die Masse. Im unübersichtlichen Gelände (und das ist es im Dunklen immer) gehört der Hund angeleint. Dieser Vorwurf kann Dir nicht erspart werden. Wer von beiden angefangen hat interessiert keinen. Um einen Anwalt kommst Du nicht herum wenn Dir Dein Tier lieb ist. Am besten Du fragst beim VDH nach, denn die können Dich auf einen Fachanwalt verweisen. Nur, kann dieser dann auch kein Wunder erwirken, wenn Du in so einem Bundesland wohnst, wo diese bekloppten Bestimmungen existieren.
Und was die Sache mit dem Gewicht angeht, da hat irgendwann mal ein "schlauer" Mensch einen schlauen Fur.. gelassen. Demnach dürfte es dann auch keine Bernhardiner, Deutsche Doggen und Co. mehr geben, bzw. nur noch schwergewichtige Kraftprotze dürften diese Hunde halten. Habe seit 17 Jahren Deutsche Doggen, zeitweise bin ich mit drei an einer Hand gelaufen. Mein jetziger Rüde ist verdammt schlecht auf andere Rüden zu sprechen. Es hat auch schon gekracht und das Ordnungsamt stand bei mir vor der Tür.
Hoffe für Dich und Deinen Hund, dass es ein gutes Ende nimmt. Sei schlau und melde Dich beim Hundesport an, Wenn Du dort hoffentlich gute Leute findest, wirst Du auch Hilfe bekommen. Wünsche ganz viel Glück
- wenn Du in so einem Bundesland wohnst, wo diese bekloppten Bestimmungen existieren.
er kommt aus niedersachsen, mit der lockersten gesetzgebung aller bundesländer. diese regelungen gibt es in ganz deutschland!