Beim Radfahren von Hund attackiert, anzeigen?
Hallo ihr Lieben!
Ich wurde vorgestern beim Fahrrad fahren aus dem nichts (!) von einem schwarzen Schäferhund-Mischling attackiert. Der Hund befand sich mit seinem Herrchen recht weit weg, wer rechnet denn damit, dass man von einem Hund angegriffen wird?Das Herrchen versuchte mir die Schuld zu geben, ich hätte klingeln sollen sagte er. Ich sag Unfug! Normale Hunde gehen nicht einfach brutal auf Fahrradfahrer los und ausserdem hätte das den Hund erst recht aufmerksam gemacht... Der Hund hätte mich fast nicht erwischt, jedoch konnte ihn sein Herrchen durch die enorme Kraft nicht mehr halten! Der Hund musste von mir weggezerrt werden, weil er einfach nicht los gelassen hat. Dem entsprechend sieht auch nun mein Bein aus. Die Frage ist nun, was man dagegen tun kann? Ich möchte natürlich nicht, dass der Hund eingeschläfert wird, der Hund kann ja nun nichts dafür das er schlecht erzogen wurde. Ich möchte auch nicht wissen, was passiert wäre wenn ich ein kleines Kind gewesen wäre! Soll ich den Hundehalter nun anzeigen? Wie gesagt soll der Hund nicht eingeschläfert werden. Gibt es vielleicht die Möglichkeit für ihn eine Maulkorbplicht zu erklagen oder Ähnliches? Was meint ihr?
10 Antworten
Im Falle einer Anzeige müssen Hund & Besitzer einen Verhaltenstest machen.So wie bei Listenhunden. Da wird geprüft inwieweit der Besitzer,den Hund unter Kontrolle hat.Worauf der Hund aggressiv reagiert usw. Eingeschläfert wird der Hund nicht,aber es kann gut sein das der Hund einen Maulkorb tragen muß.Es kann auch sein,das du Schadensersatz erhälst. Ich habe selber einen Hund(Boxerhündin),aber sowas geht nicht. Der Mann scheint seinen Hund nicht gut unter Kontrolle zu haben,wenn ich lese das er den Hund nicht halten konnte. Mit erschrecken hatte das Verhalten des Hundes,so wie ich es,in der Frage,lese nichts zu tun.
Das musst du anzeigen. Solche Hunde werden nicht gleich eingeschläfert. Sondern das Herrchen bekommt eine Strafe und muss dir Schadenersatz zahlen. Hoffentlich bekommt er dann auch noch die Aufforderung an einem Hundetraining teilzunehmen. Damit wäre allen geholfen.
Hallo,
Ich rate dir sie anzuzeigen!, dann muss der Besitzer einen Sachkundnachweis erbringen und der Hund ein Wesenstest. Falls er beim Wesenstest durchfällt muss der Hund einen Maulkorb und ist Leinenpflichtig.
Kennst du den Hundebesitzer? Sprech ihn darauf an
du kennst ihn nicht? wenn willst du anzeigen, unbekannt? bis es wieder vorkommt und kein besitzer da ist? ^^
Der Hundebesitzer kann Dir keine Mitschuld anlasten. Er ist voll umfänglich für alle Schäden, die sein Hund verursacht, verantwortlich. Es gilt der Grundsatz der Gefährdungshaftung ( § 833 BGB ). Wenn der eine Hundehalterhaftpflichtversicherung hat, so wird diese Deine Ansprüche ersetzen. Hat er keine, dann bezahlt er aus seiner eigenen Tasche. Möglicherweise musst Du in diesem Fall einen Anwalt einschalten. Ob Du ihn anzeigst, würde ich von seinem Verhalten abhängig machen ( dies ist aber nur meine eigene, unmassgebliche Meinung ).
Mach eine Anzeige, den Rest macht die Justiz. Der Hund hat ein gefährliches Hobby.
Natürlich habe ich mir die Personalien des Hundebesitzers geben lassen! Was soll ich ihn auch groß ansprechen, er gibt mir ja die Schuld.