Mein Freund will mich als Untermieter?
Mein Freund und ich wollen demnächst zusammen ziehen.Er ist in der Ausbildung und ich studiere. Deshalb bürgt sein Vater für die Wohnung, bzw. steht mit im Mietvertrag.Nun wollen sie, dass ich nicht mit im Mietvertrag stehe, sondern nur 'Untermieter' bin, da das dann sicherer für uns beide wäre. Die Miete und alle weiteren Kosten soll ich aber trotzdem zur Hälfte mit bezahlen. Jetzt frage ich mich, ob ich in diesem Fall die selben Rechte, etc. habe und ob ich dadurch wirklich Vorteile habe.Eigentlich sehe ich es nicht ein nur Untermieter zu sein, nachdem ich alles mit der Wohnung abgeklärt habe und auch noch das selbe bezahlen muss. Abgesehen davon, dass mein Einkommen deutlich höher ist, als das meines Freundes. Ich würde mich sehr über Antworten freuen.
8 Antworten
Hallöle,
Du solltest dabei aber auch eines nicht übersehen: im "worst case" hätte die Untermieter-Variante widerum einen Vorteil für Dich:
solltest Du Dich nämlich irgendwann von Deinem Freund trennen, könntest Du wesentlich schneller ausziehen und Dein Freund müsste fortan allein die Miete zahlen.
Wenn Ihr jedoch beide im Mietvertrag drin steht, würdest Du - auch wenn Du längst ausgezogen bist - für evtl. nicht gezahlte Mieten oder Nebenkosten weiterhin gerade stehen müssen!
Im Falle einer Trennung müßte Dein Schatz dann nämlich eigentlich einen neuen Vertrag mit dem Vermieter abschliessen, wo er allein als Mieter drin steht, wozu der Vermieter jedoch widerum nicht verpflichtet ist, so dass Dein dann Ex-Schatz vielleicht einfach den alten beibehält - incl. potentieller A***-Karte für Dich - insbesondere wenn er durch die Trennung seinen männlichen Stolz angegriffen fühlt! Mit rechtlichem Beistand, lässt sich dann zwar einiges regeln, aber das geht auch nicht ohne extremen Aufwand...
Also Du siehst: ein Untermietvertrag kann auch von Vorteil sein!
Schönen Tag noch,
wölfin
Du kannst schriftliche Vereinbarungen machen, in dem Punkt mit seinen Rechten. Der Hauptmieter hat grundsätzlich mehr Rechte, auch bei möglichen Auseinandersetzungen. Deswegen ist es eben ratsam immer alles vorher schriftlich zu regeln, dass die Wohnung euch beiden gleich gilt.
Ich kenne Deine Situation und diese Konstellation sehr gut und Du solltest Deinen Freund umso mehr lieben und ihm einen dicken Kuss dafür geben, dass er Dich womöglich vor einem großen Unglück oder gar Ruin bewahrt. Er ist wirklich sehr fürsorglich. Glaube es mir, ich meine das ehrlich!
Viele junge Paare machen den großen Fehler, dass sie in Gedanken an völlige Gleichberechtigung einen Mietvertrag eingehen, indem beide als Hauptmieter drin stehen. Dieses Forum ist voll von den Problemen, die daraus dann resultieren und diese können wirklich sehr groß sein.
Sollte irgendwann die Beziehung bei einem solchen Mietvertrag auseinander gehen, gibt es immer das Problem, dass einer die Wohnung behalten will und der/die andere wegziehende Person will aus dem Mietvertrag raus. Sagt der Vermieter nein, bringt man den Mietvertrag nur auseinander, wenn beide gemeinsam den Vertrag kündigen und die eigentlich verbleibende Person läuft Gefahr, die Wohnung ganz zu verlieren, weil der Vermieter nun vielleicht jemand ganz anders suchen will, z. B. um ohne Probleme die Miete mal kräftig erhöhen zu können. Die Person, die bleiben will, wird sich deswegen gegen eine Kündigung wehren, wodurch die wegziehende Person weiterhin in der vollen Haftung für möglicherweise noch lange Zeit steht. Diese Person kann dann wiederum nur auf Zustimmung zu einer gemeinsamen Kündigung klagen. Dazu braucht es einen Rechtsanwalt und viel Geduld, denn unsere Justizmühlen mahlen sehr langsam. Dass das auch noch teuer ist, versteht sich von selbst.
Somit ist ein Untermietvertrag, zu dem der Vermieter vermutlich zustimmen wird, die beste Lösung. Ganz ohne Vertragsverhältnis würde ich an Deiner Stelle nicht einziehen, denn dann könnte Dich Dein Freund im Streitfalle einfach mal so vor die Tür setzen.
Ein Untermietvertrag ist ein ganz normaler Mietvertrag. Du hast Anspruch darauf, die Teile der Wohnung zu nutzen, die darin genannt sind. Also am besten alle nennen, bzw. die gesamte Wohnung zur gemeinsamen Nutzung.
Vermutlich ist die Wohnung schon möbliert. Somit ergibt sich eine sehr kurze Kündigungsfrist von rund zwei Wochen zum Monatsende. Das kann gut sein, aber auch schlecht. Im Streitfall ist es vielleicht gut, wenn man schnell ausziehen kann. Oder aber es ist schlecht, wenn man in so einem Fall schon nach zwei Wochen raus muss und man hat noch keine andere Bleibe. Denkbar wäre, dass man eine Individualvereinbarung über die Kündigungsfrist trifft, sodass zumindest ein Monat Spielraum bleibt.
Endet irgendwann das Untermietverhältnis, bist Du automatisch auch aus allen Verpflichtungen gegenüber dem eigentlichen Vermieter raus. Der Zustand der Wohnung bei der Übergabe braucht Dich nicht zu interessieren. Dafür ist Dein Freund allein zuständig. Auch das ist ein Vorteil.
Sollte es irgendwann soweit kommen, dass er auszieht und Du willst die Wohnung allein behalten, kannst Du immer noch mit dem Vermieter über ein Anschlussmietverhältnis reden.
Solange ihr Euch mögt und wirklich gut miteinander könnt, ist es für Dich unbedeutend, dass Du "nur" Untermieterin bist. Erst, wenn es Probleme zwischen Euch gibt, ist Dein Vertragsstatus von Bedeutung und da bist Du als Untermieterin eindeutig besser dran.
Johnny, Du hast recht. Aber sie zieht hier zum Freund. Also in eine bereits eingerichtete Wohnung.
Ansonsten sollte man natürlich immer regeln und zwar schriftlich, was mit Sachen passiert, die man gemeinsam angeschafft hat und auch welche Sachen der Mit- oder Untermieter, der auszieht mitnehmen darf. Das ist aber unabhängig vom Mietverhältnis.
Wer das nicht so regelt und auch noch einen gemeinsamen Mietvertrag mit Partner macht, der kommt am Ende gar nicht mehr klar. Zumindest nicht ohne aufwändigem und teurem Rechtsstreit.
Im Vergleich zu anderen Paaren, die sich Hals über Kopf in einen gemeinsamen Mietvertrag stürzen, macht sich dein Freund Gedanken. Und glaub mir - er hat recht! Sollte euche Beziehung auseinander gehen, ist es für euch beide wensentlich einfacher sich auch mietvertraglich zu trennen. Habt ihr einen gemeinsamen Mietvertrag, seid ihr auf Teufel komm raus aneinander gebunden. Denn der kann nur gemeinsam gekündigt werden - du könntest da also nicht einfach ausziehen und bist von sämtlichen Verpflichtungen befreit. Das gleiche gilt für ihn. Nicht selten landet sowas vor Gericht, weil der Vermieter nicht bereit ist nur einen von beiden als alleinigen Mieter zu übernehmen. An einem gemeinsamen Mietvertrag hängt ein ganzer (und unter Umständen auch teurer) Rattenschwanz. Außerdem haftet dein Freund als alleiniger Mieter auch allein gegenüber dem Vermieter. Der Vermieter kann sich also mit irgendwelchen Forderungen nicht an dich wenden. "Nur" Untermieterin zu sein ist für dich absolut von Vorteil. Es ändert doch nichts daran, dass du die Wohnung vollumfänglich nutzen kannst.
Jetzt frage ich mich, ob ich in diesem Fall die selben Rechte, etc. habe
Nein, natürlich nicht. Du hast zum Beispiel nicht das Recht vollumfängich für die Wohnung haftbar zu sein. Und auch nicht für fehlende Mietzahlungen deines Freundes herangezogen zu werden... :-) Allerdings ist das für dich nicht gerade von Nachteil.....
Lese dir hier bei GF mal durch, wieviele Fragen zu Auszug aus der gemeinsamen Wohnung bei gemeinsamen Mietvertrag hier eingestellt sind und welche Probleme da so auftauchen.
Du wärest ein ganz normaler Mieter mit allen Rechten und Pflichten und eigenem Mietvertrag mit deinem Freund. Er fungiert als dein Wohnungsgeber. Sein Vermieter müsste allerdings der Untervermietung zustimmen, sonst wäre es eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte.
Wenn dein Freund dir einen bestimmten Teil untervermietet der von h möbliert ist, wäre deine Kündigungsfrist verkürzt. Du dürftest gegebenenfalls bis zum 15. des Monats zum Monatsende kündigen.
Du musst abwägen, was dir lieber ist. Du könntest ja auch als Mitmieter ohne selbst Mietvertragspartner zu sein, einziehen (mit Erlaubnis des Vermieters). Dann allerdings könnte dich dein Freund jederzeit vor die Tür setzen, ohne jegliche Rechte und Kündigungsfrist.
Wenn du mit in den Mietvertrag aufgenommen wirst und ihn auch unterschreibst, haftest du mit ihm gemeinschaftlich. Wenn er seine Ausbildung hinwirft und kein Geld mehr hat, zahlst du alleine sämtliche Kosten. Erst wenn du auch nicht mehr solvent bist/wirst, tritt die Bürgschaft in Kraft.
Nun ist guter Rat teuer.
@albatros:
Nun ist guter Rat teuer.
Nein, von Dir schon gegeben und das auch noch kostenlos!
Erst, wenn es Probleme zwischen Euch gibt, ist Dein Vertragsstatus von Bedeutung und da bist Du als Untermieterin eindeutig besser dran.
In den meisten Fällen ist das so aber nicht immer.
Z.B. sie zahlt die Hälfte der Miete kauft vielleicht Möbel usw. mit ihm zusammen und ihr gefällt die Wohnung auch oder sie liegt wunderbar zur Arbeit.
Plötzlich geht die Beziehung kaputt und er kündigt ihr wegen Eigenbedarf; da hat sie die A-Karte gezogen.