Untermieter hat kein Mietvertrag, nimmt die Polizei meinen Untermieter mit?
Hallo
Ich habe einen Untermieter ohne Mietvertrag und nun will ich diese Person aus bestimmten Gründen los werden aber er will nicht gehen.
Wenn ich die Polizei rufe, dann muss er doch sofort die Wohnung verlassen oder ?
10 Antworten
Ich habe einen Untermieter ohne Mietvertrag und nun will ich diese Person aus bestimmten Gründen los werden aber er will nicht gehen.
Mündliche Mietverträge sind auch wirksam, beweisbar z.B. Mietzahlung.
Kündigt werden muss immer schriftlich und der Vermieter muss einen triftigen Grund haben und diesen in der Regel auch auch in der Kündigung angeben.
Selbstverständlich hat er einen Vertrag, Mietverträge kommen auch mündlich oder durch so genanntes konkludentes Handeln wirksam zustande. Dein Untermieter hat einen Schlüssel, seine Räume eingerichtet und zahlt Miete? Prima, damit hat er einen wirksamen Vertrag, den du nur unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen kündigen kannst.
Auch mündliche Verträge gelten. Wenn du also irgendwann mal einen mündlichen rechtlich bindenden Vertrag geschlossen hast. Also ihm quasi gesagt hast dass er für 100euro im monat bei dir wohnen kann, dann reicht das häufig schon.
Ob das jetzt genau bei Mietangelegenheiten der Fall ist weiß ich nicht. Immerhin kriegt man auch Mienomaden kaum aus dem Haus. Aber vielleicht reicht ja auch die Drohung mit Polizei etc.
Soweit ich mich erinnere bedingen Mietverträge die Schriftform...
Da erinnerst du dich falsch.
Dein, wie Du ihn selbst nennst, Untermieter zahlt Miete, folglich hat er einen wirksamen Mietvertrag.
Dieser kann nur aus rechtlich zulässigem Grund von Dir gekündigt werden.
Ausnahme, das Zimmer ist fast vollständig mit Deinen Möbeln ausgestattet und Du wohnst selbst mit in der Wohnung.
Dann kannst Du ihm, ohne Grund, momentan zum 30. Juni kündigen.
Naja, wenn er Dir regelmässig Miete zahlt, wird er leider "automatisch" zum Untermieter von Dir. Vertrag hin oder her... soviel ich weiss musst du ihm ebenfalls eine 2monatige Frist gewähren
Soweit ich mich erinnere bedingen Mietverträge die Schriftform...
Damit würde faktisch kein (Unter-)Mietvertrag bestehen.