Mein Exfreund verbreitet Lügen über mich , kann ich ihn ANZEIGEN , wegen übler Nachrede?

11 Antworten

Ich vermute mal stark, dass du noch nicht 18 Jahre alt bist. Daher müssen/können nur deine Eltern Strafantrag stellen. Zum anderen hat er diese Behauptung nicht dir gegenüber gemacht. Daher brauchst du auch noch Zeugen, die im Verfahren aussagen, dass er die Äußerung getätigt hat. Du wirst feststellen, dass alle, die dir das zugetragen haben, dazu nicht bereit sein werden.

Straftaten sollen ja nicht nach Bedeutung angesehen werden, aber wenn sich wegen einem Ex-Freund, der irgendwie, irgendwann mal sagt, er hätte dieses oder jenes mit dir gemacht oder nicht gemacht, ein Beamter hinsetzen, ggf. noch die Anzeige schreiben (sofern Du sie nicht ausführlich genug schreibst) UND noch ermitteln soll, ob eventuelle Beweismittel, außer Deiner Aussage vorliegen und jeder gleich "anzeigt", dann liegt alles brach und alle sind damit beschäftigt ... Und selbst wenn ein verwertbares Beweismittel, die Bejahung das eine Straftat vorliegt (ich erkenne aus diesem einen Satz KEINE), wenn überhaupt, dann vielleicht ein Beleidigungsdelikt und da musst Du darauf beharren, dass das verfolgt wird. Ergebnis: Neun Monate Schreibkram, dann Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit oder eine Verwarnung (od. Ähnl. außer die Person ist stets deswegen auffällig und betreibt solche Sachen regelmäßig und mehr als aktiv). Mein aufrichtiger Tip: Bevor Du irgendjemanden anzeigst, nimm Dir einen Tag Zeit, setz Dich als Zuschauerin in einen Gerichtssaal und nimm die Verhandlungen wahr, in denen es um solche Delikte geht. Wenn Du dann weiter Lust auf diesen Weg hast, könntest Du ihn ja wählen... Ach' und PS: Wenn sich natürlich herausstellt, das Du Person X zu Unrecht beschuldigt hast, kann der natürlich Strafanzeige gegen Dich stellen (Falsche Verdächtigung). Das nehmen die Gerichte ziemlich ernst, weil sie möglicherweise vorher eben diese 9 Monate auf etwas herausgearbeitet haben, wo nichts war...

Dass Du mit ihm geschlafen hast, egal ob zutreffend oder nicht, ist wohl keine üble Nachrede. Vielleicht wäre es im vorletzten jahrhundert eine gewesen...

Du kannst Dich dagegen wehren, indem Du sagst, Du hättest gerne mit ihm geschlafen, doch dummerweise habe er nie einen hochgekriegt, und deshalb habt Ihr Euch getrennt.

Wenn Du beweisen kannst, dass es sagt, Du seist eine H_re, dann kannst Du ihn verklagen. "Anzeigen" kannst Du ihn zwar, ist aber sinnlos, da das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung fehlt, wird sich die Staatsanwaltschaft nicht darum kümmern. Aber die gegnerischen Anwaltskosten bezahlen zu müssen ist für jemand, der vom Taschengeld lebt, ohnehin eine härtere Strafe als ein paar Sozialstunden abzuleisten.

Ist in diesem Fall Verleumdung nach §187 BGB, da er und du wissen, das dies nicht stimmt.

Er verbreitet quasi nicht auf Vermutung (üble Nachrede), sondern wissentlich etwas falsches (Verleumdung), ist strafrechtlich sogar höher angesetzt und ja, du kannst ihn deswegen Anzeigen.

Ja, wenn du beweisen kannst, dass du nicht mit ihm geschlafen hast.

Wobei ich ja nicht weiß, wie alt du bist. Seit ich 16 bin habe ich mit jeder meiner Freundinen geschlafen und habe sie deswegen nicht als Hu... betrachtet. Wenn man jemanden liebt und mit ihm schläft ist man doch keine Hu...

italianoBambina 
Beitragsersteller
 12.02.2012, 19:49

Wie soll man sowas denn beweisen

Panazee  12.02.2012, 20:52
@italianoBambina

Wenn du noch nie mit einem Jungen geschlafen hast, dann kann ein Arzt das sehen und das wäre ein Beweis.

Immer der der einen anderen anzeigt ist in der Beweispflicht. Nimm mal an ich zeige dich an, weil du mich geschlagen hast und ich behaupte, dass das zu einem Zeitpunkt geschehen ist, als du ganz alleine zu Hause warst. Wie willst du beweisen, dass du mich nicht geschlagen hast? Das könntest du nicht und deshalb müsste ich beweise bringen, dass du mich geschlagen hast und nicht du, dass du mich nicht geschlagen hast.