Kann/sollte ich sie wegen Verleumdung oder Übler Nachrede anzeigen (Nachbarn)?

7 Antworten

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§ 186 StGB
Üble Nachrede



Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht
diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Das liegt hier vor. Verleumdung ist es nicht, da hier das Tatbestandsmerkmal "wider besseren Wissens" relevant wäre, was nicht vorliegt, da die Eltern, welche über dich die Tatsachen behaupten ja nicht sicher sind, dass sie LÜGEN!

Kleiner Hinweis: Üble Nachrede wird in 99,5% der Fälle von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Interessanter ist die Tatsache, dass die Kollegen die Eltern als Beschuldigte vernehmen werden. Sollten diese ihnen gegenüber den VErdacht äußern, dass du regelmäßig zum Kiffen fährst könntest du schon bald Beschuldigter nach einem Vergehen gem. dem BtMG sein...


Wärs nicht sinnvoller einfach zu einem Zivilrechtsanwalt zu gehen und eine Unterlassungsklage zu erwirken, welche den Eltern verbieten das rumzuerzählen? Wenn sie es doch tun, hast du Möglichkeiten auf Schadensersatz...

Btw.: Wenn du kiffst finde ich persönlich, dass du kein moralisches Recht hast, eine Anzeige zu erstatten. Wenn über dich behauptet wird, dass du Drogen herstellst und verkaufst, ist das nicht in Ordnung.
Als Polizist gebe ich dir jedoch den oben beschriebenen rechtlichen Rat.


Achja: Selbst wenn es wahr ist, dass du kiffst:


§ 192 StGB:
Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises



Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185
nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der
Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie
geschah, hervorgeht.




imager761  27.12.2015, 06:25

Nomen es omen: Hier liegt weder eine Straftat n. § 186 StGB noch nach § 192 StGB vor, wenn die Eltern das Kiffen und Polizeibesuche des Fragestellers rumerzählen oder ihre Kinder das aufschnappen.

Das ist schlicht Klatsch und Tratsch, und der ist nicht justtiabel noch per Unterlassungsklage zu unterbinden.

Dommie1306  27.12.2015, 10:27
@imager761

Wenn sie die Polizeibesuche rumerzählen ist das schlicht und ergreifend: Nichts, da hast du Recht.

Wenn aus einem Polizeibesuch das Gerücht entsteht, dass im Keller illegal Drogen hergestellt werden, ist das zumindest ein 186, evtl. 187...

imager761  27.12.2015, 14:35
@Dommie1306

Wenn aus einem Polizeibesuch das Gerücht entsteht, dass im Keller
illegal Drogen hergestellt werden, ist das zumindest ein 186, evtl.
187...

Ja und? was hat das mit der Fragestellung zu tun? Hier wurde jemand von einem Kind als "Hey, Drogensüchtiger" angesprochen, weil es ihm das entweder ansah oder es von seinen Eltern aufschnappte. Wo siehst du damit eine Straftat, auch der Erziehungsberechtigten, erfüllt?

OnkelSchorsch  26.12.2015, 23:01

Hier dürfte eher § 164 Falsche Verdächtigung greifen, und zwar zu Ungunsten des Fragestellers.

Dommie1306  26.12.2015, 23:03
@OnkelSchorsch

Na DA bin ich jetzt aber gespannt. Subsumier das bitte mal für mich durch in dem Fall;)

DerFragende1870 
Beitragsersteller
 26.12.2015, 23:04
@OnkelSchorsch

Ach, deswegne liebe ich gutfrage.net. Jeder 5. hat, egal was dagegen spricht, einen nicht weiter zu helfen bis hin zu erniedrigen. :)

Dommie1306  26.12.2015, 23:06
@DerFragende1870

Ja hab die antwort von OnkelSchorsch gerade meiner Frau gezeigt. Wir meinen beide, dass es einen "Führerschein" für gutefrage.net bräuchte...

Also: Du begehst bei einer Anzeige natürlich kein §164 StGB, da die Straftaten, wie oben aufgeführt, ja wirklich vorliegen...

DerFragende1870 
Beitragsersteller
 26.12.2015, 23:01

Danke für die Antwort. Aber ich denke ich sollte doch die Sache nicht eskalieren lassen. Ich ziehe wahrscheinlich sowiso in zwei Jahren weg.  Das mit Unterlassungsklage überlege ich mir nochmal.

Dommie1306  26.12.2015, 23:02
@DerFragende1870

Aja, bevor ich es vergesse: Im Zuge der guten Nachbarschaft würde ich sowieso bei sowas immer von einer Anzeige abraten... denn das wird dann innerhalb kürzester Zeit zu einem Kleinkrieg;)

Es ist üble Nachrede, denn die Tatsachenbehauptung ist ja dem Nachbarn nicht als falsch bekannt. Du mußt beweisen, dass er diese Tatsache behauptet. Hast Du Zeugen?

Magst Du die Nachbarn nicht lieber im Sinne einer guten Nachbarschaft auf sein Fehlverhalten ansprechen und ihn zur Unterlassung bewegen? Gute Nachbarschaft ist echt schwer, wenn eine Strafanzeige zwischen euch steht.

Das Problem ist, dass du nur blind vermutest, wie das abgelaufen ist. Ein Kind erfindet etwas, ein anderes Kind spricht dich darauf an. Da müssen nicht mal die Eltern beteiligt gewesen sein. Erstattest du jetzt Anzeige wegen eines Kindes, wird dein Ruf endgültig ruiniert sein, zumal dein Ruf auf Tatsachen beruht...

Es wäre daher gut, proaktiv zu reagieren, bei den Eltern zu klingeln und mit ihnen direkt zu reden. Erzähle allen Leuten, die du kennst, dass dieses Gerücht herumgeht und wie es wirklich entstanden ist (ohne Namen zu nennen, sonst machst am Ende DU dich wegen übler Nachrede strafbar) und gebe dich möglichst unaufgeregt und belustigt dabei.

Merke eine alte Bauernweisheit: Nur wahre Schuldige reagieren tatsächlich wütend und mit sofortigem Gegenschlag auf Anschuldigungen!

Hallo,

es wird noch mehr Aufruhr geben, vergiß es! Außerdem kostet das alles Geld, wenn es per Anwalt geregelt werden muß, und ich muß dir leider sagen, daß das Gerücht irgendwie begründet ist, weil du regelmäßig kiffst, auch wenn es außerhalb der Ortschaft ist!

Ich denke, daß einer deiner Mitkiffer mit den Geschichten angefangen hat, warum auch immer.

Konzentriere dich lieber auf dein Berufsleben, auf deine Ausbildung und wechsele den Ort, wenn es dir gelingt "clean" zu bleiben!

Emmy

Das lohnt sich nicht. Such lieber betont erwachsen und vernünftig das Gespräch, so ein Nachbarschaftsstreit hört erst mit deinem Auszug wieder aus..