Eltern haben mich angezeigt - was nun?

4 Antworten

Von anderen hast du schon einen Lösungsansatz.

Hier aber nochmal den Text vom GuteFrage-Support:

Liebe/r Zobiris,
Du solltest Dir zusätzlich zu der Hilfe hier auf unserer Plattform auch noch Hilfe von außen holen. Es ist wichtig, eine Vertrauensperson zu haben, mit der man auch „in real“ darüber sprechen kann. Sprich bitte nach Möglichkeit auch mit einem Menschen darüber, dem Du vertraust. Das kann ein guter Freund, ein Verwandter oder auch eine Vertrauensperson aus der Schule sein. Überregional kannst Du Dich immer auch an die Telefonseelsorge unter 0800-1110111 oder 0800-1110222 oder im Chat auf  www.telefonseelsorge.de wenden.
Auch eine gute Anlaufstelle ist:  http://www.nummergegenkummer.de
Herzliche Grüße
Ben vom gutefrage-Support
Zobiris 
Beitragsersteller
 14.06.2018, 18:16

Bei der Nummer gegen Kummer & das weitere habe ich es schon versucht. Man hat mich dort nicht ernstgenommen.

Desweiteren an Hilfen die ich mir suchte war es ebenfalls das gleiche. Zumal ich keine Ahnung von rechten habe und weiteren Plätzen wo ich es noch versuchen könnte. Ist halt leicht gesagt wenn man es schon versucht hat. Und meine Freunde können das ganze auch nicht mehr hören weil das ewig so geht und meine Freundschaften dadurch auch zerbrechen

Ich würde mir mal einen Anwalt suchen, der mich kostenlos berät und den Fragen, was man da machen kann. Für die Hilfe für junge Erwachsene bist du wahrscheinlich etwas zu alt, aber das geht unter Umständen bis 27. Außerdem kannst du ausziehen und Unterhalt von deinen Eltern beziehen.

Das Wichtigste ist auf jeden Fall, dass du da raus kommst

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kenne ich, bei mir hat sich auch keiner interessiert. Selbst als ich mit angebrochenen Kiefer ins krankenhaus kam und ich jedem dort gesagt habe sie sollen mir bitte helfen kam nichts.

Auch dir eine Arbeit und zieh aus

Wenn du übel geschlagen worden bist, sind doch Spuren nachzuweisen.

Abgesehen davon darfst du durchaus ausziehen und kannst Hartz4 Leistungen beantragen. Kein Amt kann deine Eltern zwingen, dich mit 23 noch zu unterhalten.

Bleibe ehrlich, sage der Polizei wie es war und alles wird gut.

Zobiris 
Beitragsersteller
 13.06.2018, 09:19

Ich war ehrlich habe Ihnen alles gesagt. Aber sie haben es nicht wirklich ernst genommen geschweige mich untersucht.

Seit der sache habe ich schlimme Schmerzen und war auch im Krankenhaus. Ein Tag später weil ich kein Geld hatte für die Hinfahrt. Auch sie haben nicht viel entdeckt außer Prellungen und mich nicht wirklich ernst genommen.

Was das mit harz4 betrifft, alles weitere noch sagte man mir ginge das alles erst ab 25. besonders mit dem ausziehen weil ich sonst keine Wohnung kriege

Gungrasshopper  13.06.2018, 09:26
@Zobiris

Du musst beim Jobcenter nachweisen, dass es schwerwiegende Gründe für einen Auszug unter 25 Jahre gibt. Deine Eltern haben Dich angezeigt und Du hast Deine Eltern angezeigt? Ich denke, dass sollte genügen! Nimm die entsprechenden Unterlagen nächstes Mal mit.

Zobiris 
Beitragsersteller
 13.06.2018, 09:28
@Gungrasshopper

Ich war beim Jobcenter und die haben mich zum Jugend Jobcenter geschickt. Also muss ich das dort machen? Lebe hier in Frankfurt. Weil der normale für mich nicht zuständig sei nur für Leute über 25 oder die schonmal gearbeitet haben. Ja sie haben mich angezeigt. Ich habe sie auch angezeigt. Aber Danke

maja0403  13.06.2018, 10:52
@Zobiris

Das ist Quatsch. Die sind für dich zuständig. Deine Eltern sind dir gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig. Da kann sich das Jobcenter auf den Kopf stellen, damit ändert sich aber das Unterhaltsrecht nicht. Die können sich das nicht auslegen wie sie gerne hätten. Am besten wäre, deine Eltern schmeissen dich raus und geben dir schrift.ich, dass sie dich nicht mehr aufnehmen werden. Dann muß das Amt reagieren.

maja0403  13.06.2018, 12:51
@Zobiris

Das stimmt definitiv nicht, denn wir haben die Schiene mit dem Sohn meines Mannes durchgezogen. Der war volljährig, hat mehrere Ausbildungen geschmissen und bekam dann Hartz4 einschl. Kostenübernahme der Wohnung. Da war er noch deutlich jünger als du jetzt.

Zobiris 
Beitragsersteller
 14.06.2018, 18:18
@maja0403

Ich war im Krankenhaus und habe mich untersuchen lassen. Aber viel steht da nicht. Außer Prellungen usw. es klingt alles harmloser als es war und die genannten schmerzstellen hat der Arzt auch nicht untersucht und gemeint ich müsste das hinnehmen mehr können die nicht machen. Soll mich schonen und beobachten.. der Arztbrief ist ein Witz .. fühl mich jetzt dadurch auch nicht besser. Daher fällt das schonmal aus da ich nach wie vor nix in der Hand habe trotz der Untersuchung. Und das Video was ich aufzeichnete, ist bei sowas ja nicht Zugelassen.

maja0403  14.06.2018, 20:15
@Zobiris

Der Arztbrief ist kein Witz denn er dokumentiert, dass was passiert ist. Nur darum geht es. Sei doch froh, dass es nicht schlimmer ist.

Zobiris 
Beitragsersteller
 16.06.2018, 08:26
@maja0403

Er hat nicht alles dokumentiert wie ich es gesagt habe zusätzlich, hat sich meine Mutter aus dem Staub gemacht. Gibt es keinen Ort wo ich das melden könnte? Die es auch wirklich interessiert und ich auch Hilfe bekäme?

Barney123  13.06.2018, 12:47

Nein bis 25 und dem Abschluss mindestens einer Ausbildung bleiben die Eltern Unterhaltspflichtig

LG

maja0403  13.06.2018, 12:50
@Barney123

Was erzählst du für einen Unsinn? Kein Unterhaltsgesetz verpflichtet Eltern, einen Volljährigen zu unterstützen, der keine Ausbildung macht oder keine Schule besucht.
Wenn du anderer Meinung bist, zeige mir bitte den Passus im Unterhaltsgesetz.

Barney123  13.06.2018, 13:00
@maja0403

Hab hier nicht die Lust Deine Hausaufgaben zu machen.

Aber wenns Dich glücklich macht? gugg amol

http://bfy.tw/Ia7F

Wie wärs gleich mit dem ersten Ergebnis?

LG

maja0403  13.06.2018, 13:02
@Barney123

Dreist bist du ja und kritikunfähig. Ich brauche nicht nachlesen denn ich kenne das Unterhaltsgesetz sehr gut, im Gegensatz zu dir. Außerdem weiß ich das nicht nur, wir haben das auch schon so durchgezogen.

Barney123  13.06.2018, 13:06
@maja0403

Das kann ich mir gut vorstellen, in der Erziehung versagen, und dann nen Tritt verpassen. DH

Zuko540  19.06.2018, 23:14
@maja0403
Kein Unterhaltsgesetz verpflichtet Eltern, einen Volljährigen zu unterstützen, der keine Ausbildung macht oder keine Schule besucht.

Auch volljährige Kinder sind bis zum Abschluss der 1. Berufsausbildung unterhaltspflichtig.

https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Jugendamt/Partnerschaft-Trennung-Scheidung/Beistandschaft/Unterhaltsanspruch-Volljaehrige.html

Wenn du anderer Meinung bist, zeige mir bitte den Passus im Unterhaltsgesetz.

Der Unterhalt ergibt sich aus den Vorschriften der §§ 1601 ff. BGB.

denn ich kenne das Unterhaltsgesetz sehr gut, im Gegensatz zu dir.

Dann sollte man auch wissen, dass es kein Unterhaltsgesetz gibt.