Exfreund anzeigen wegen Rufmord?
Ich und mein Exfreund sind schon seit 2 Monaten getrennt, weil ich Schluss gemacht hab. Wir waren glaub ich 4 Monate zusammen und dann ging's halt einfach nicht mehr. Seitdem terrorisiert er mich und alles. Er schreibt dauernd, beleidigt mich, droht mir er würde mich umbringen und alles. Hab ihn jetzt überall geblockt. Und gestern Abend hat er erst meine Nummer in irgendeine Whatsappgruppe geschickt und meinte ich würde Bilder rumschicken und dann auf Facebook meine Nummer in eine öffentliche Gruppe geschickt und dazugeschrieben 'wollt ihr eine nutte anschreiben, die bh bilder rumschickt? mein freund hat sich umgebracht, weil sie ihn betrogen hat' und sowas halt, und dann noch meine Nummer darunter geschrieben.(Die gruppe hatte mehrere tausend Mitglieder.) Ich hab erstens noch nie Bilder rumgeschickt, zweitens bin ich nie fremdgegangen, war noch nie mit seinem Freund zusammen und der Freund von ihm hat auch nie Selbstmord begangen. Mich haben mindestens 30 Typen angeschrieben, auch Mädchen die halt fragten ob das stimmt oder nicht. Ich hab meinem Exfreund gesagt, dass ich das anzeigen werde und er hat mir gedroht dass er mich und meine Familie absticht und alles. Er geht auf die Mittelschule, und ich auf's Gymnasium. Aber das entschuldigt ja auch nicht so ein benehmen. Ich wollte jetzt fragen, ob ich sowas anzeigen kann? Und was genau ich den Beamten dann zeigen soll?
5 Antworten
Hallo,
also erstmal auf die Überschrift eingehen: "Rufmord" gibt es nicht im strafrechtlichen Sinn;)
Aber du solltest auf jeden Fall Anzeige erstatten:
Zum einen beleidigt er dich (auch wenn du ihn jetzt geblockt hast, diese Straftaten sind ja noch nicht verjährt).
§ 185 StGBBeleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zum anderen verleumdet er dich (durch die Posts in Facebook etc)., da er dich als Sch*ampe darstellt, obwohl er weiß, dass das nicht so ist:
§ 187 StGBVerleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen [...]
Zuletzt bedroht er dich und deine Familie mit "abstechen", also mit einer Gefahr für euer Leib und Leben.
§ 241 StGB
Bedrohung(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
Die reine Weitergabe deiner Handynummer ist nach meinem Rechtsverständnis keine Straftat, aber nicht besonders nett.
Damit sind wir bei insgesamt 3 Straftaten. Des Weiteren kannst du beim zuständigen Amtsgericht ein Kontaktverbot erwirken (weil du dich bedroht fühlst und er Straftaten gegenüber dir ausübt). Damit darf er keinen Kontakt mehr zu dir aufnehmen (dich anschreiben, dich besuchen etc.) Tut er das trotzdem, kann ihn die Polizei in Gewahrsam nehmen, außerdem begeht er eine weitere Straftat.
Dem aufnehmenden Kollegen erzählst du das gleiche was du hier geschrieben hast. Druck daheim am besten noch die Facebookseite aus, sichere die SMS und WhatsApp Nachrichten etc. und lass sie dem Kollegen abfotografieren. Des Weiteren wirst du als Zeuge vernommen (wichtig: wenn du unter 18 bist, muss ein Elternteil bei der Anzeigenerstattung dabei sein!)
Nur eine Anmerkung noch:
Er geht auf die Mittelschule, und ich auf's Gymnasium. Aber das entschuldigt ja auch nicht so ein benehmen.
Auch wenns vielleicht nicht so gemeint war und nur unglücklich formuliert ist: Aber das klingt schon sehr arrogant;)
Viel Erfolg (und erstatte Anzeige!!)
Super, danke:) (Bedrohung!^^)
Also jedenfalls, egal, ich gehe morgen mit meiner Mutter zur Polizei. Aber dankeschön für die Hilfe.:)
Sorry für die verspätete Antwort:
Dass mit der Nummer hab ich schon verstanden, daher ist das eine Verleumdung. Ich hatte es ja nur hypothetisch in den Raum gestellt, dass, hätte er NUR die Nummer angegeben, es keine Straftat gewesen wäre.
Die Aussage
'Wenn sie mich anzeigen, können sie ihre Tochter schön am Grab besuchen'.
ist eine Bedrohung nach §241 StGB... also eine weitere Straftat... der macht sich das Leben mit solchen Aktionen nicht leichter...
Was hat der aufnehmende Kollege gesagt?
Tut mir leid, falls ich nerve.😂
Okay, nur noch eine Frage. Er hat meiner Mutter vorhin auf Facebook geschrieben und meinte dort auch 'Wenn sie mich anzeigen, können sie ihre Tochter schön am Grab besuchen'. Ich mein, soetwas kann er doch nicht einfach machen? Und nein, dass mit der Nummer war ja anders weil er darin auch meinte ich wäre eine Sch*ampe und alles.
Hab auch überlegt wie ich dass mit dem Mittelschule und Gymnasium eher beschreiben soll. Es ist halt so, dass wir sehr verscheiden von unsereren Redensweißen und alles sind. Er grenzt schon stark an Assozial. Er beleidigt andere extremst und solche Sachen. Aber kann man eine Person echt nicht anzeigen, wenn sie deine Nummer öffentlich verbreitet?
War mir schon klar, dass dus nicht böse gemeint hast, ich hätte auch nicht gewusst, wie ich es sonst beschreiben soll:)
Wegen der Nummer schau ich mal schnell in unserer Rechtesammlung nach, ich denke aber nicht (ist ja auch egal, er hat ja auch so genug Straftaten begangen, das reicht leicht für eine Verurteilung...)
Ok, gerade nochmal überprüft: Das einzige was vorliegen könnte wäre ein Identitätsdiebstahl, dieser liegt aber nur vor, wenn die Daten für eine ANMELDUNG gebraucht werden. Also wenn er sich mit deiner Handynummer bei Facebook registrieren würde, dann begeht er eine Straftat (das war auch mein Kenntnisstand). Wenn er aber öffentlich deine Handynummer postet ist das: gar nichts! Also wenn du meine Handynummer kennen würdest und hier schreibst: "Hallo, ich bin der Dommie1306, meine Handynummer lautet 0123/456789, bei Fragen könnt ihr mich jederzeit anrufen" begehst du keine Straftat (aber ich wäre dir ernsthaft beleidigt;))
Ja klar geh hin mit deiner mum oder mit einer anderen Person damit du nicht alleine bist und sag denen alles
Druck das, was du schriftlich und nachweislich hast, aus und geh damit zur Polizei. Sowas ist kein Spaß und die werden ihm schon den Zahn ziehen von wegen dir zu drohen!
Ja klar kannst du ihn anzeigen, alleine das Rumschicken deiner Nummer verletzt deine Privatsphäre.
Zweitens droht er dir deine Familie zu töten.
Du erklärst denen einfach genau das was du hier geschrieben hast.
Viel glück :)
Zeig ihn an wegen Drohung!!! Mach es einfach Es kann so nicht weitergehen
kommt extremst spät, tut mir leid. also, er kriegt eine anzeige wegen beleidigung und drohung.