Exfreund anzeigen wegen Rufmord?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

also erstmal auf die Überschrift eingehen: "Rufmord" gibt es nicht im strafrechtlichen Sinn;)

Aber du solltest auf jeden Fall Anzeige erstatten:

Zum einen beleidigt er dich (auch wenn du ihn jetzt geblockt hast, diese Straftaten sind ja noch nicht verjährt).

§ 185 StGB
Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zum anderen verleumdet er dich (durch die Posts in Facebook etc)., da er dich als Sch*ampe darstellt, obwohl er weiß, dass das nicht so ist:

§ 187 StGB
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen [...]

Zuletzt bedroht er dich und deine Familie mit "abstechen", also mit einer Gefahr für euer Leib und Leben.

§ 241 StGB

Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Die reine Weitergabe deiner Handynummer ist nach meinem Rechtsverständnis keine Straftat, aber nicht besonders nett.

Damit sind wir bei insgesamt 3 Straftaten. Des Weiteren kannst du beim zuständigen Amtsgericht ein Kontaktverbot erwirken (weil du dich bedroht fühlst und er Straftaten gegenüber dir ausübt). Damit darf er keinen Kontakt mehr zu dir aufnehmen (dich anschreiben, dich besuchen etc.) Tut er das trotzdem, kann ihn die Polizei in Gewahrsam nehmen, außerdem begeht er eine weitere Straftat.

Dem aufnehmenden Kollegen erzählst du das gleiche was du hier geschrieben hast. Druck daheim am besten noch die Facebookseite aus, sichere die SMS und WhatsApp Nachrichten etc. und lass sie dem Kollegen abfotografieren. Des Weiteren wirst du als Zeuge vernommen (wichtig: wenn du unter 18 bist, muss ein Elternteil bei der Anzeigenerstattung dabei sein!)

Nur eine Anmerkung noch:

Er geht auf die Mittelschule, und ich auf's Gymnasium. Aber das entschuldigt ja auch nicht so ein benehmen. 

Auch wenns vielleicht nicht so gemeint war und nur unglücklich formuliert ist: Aber das klingt schon sehr arrogant;)

Viel Erfolg (und erstatte Anzeige!!)

xjessiiiiex 
Beitragsersteller
 25.12.2015, 20:39

kommt extremst spät, tut mir leid. also, er kriegt eine anzeige wegen beleidigung und drohung.

Dommie1306  26.12.2015, 12:03
@xjessiiiiex

Super, danke:) (Bedrohung!^^)

xjessiiiiex 
Beitragsersteller
 16.12.2015, 22:54

Also jedenfalls, egal, ich gehe morgen mit meiner Mutter zur Polizei. Aber dankeschön für die Hilfe.:)

Dommie1306  21.12.2015, 13:06
@xjessiiiiex

Sorry für die verspätete Antwort:

Dass mit der Nummer hab ich schon verstanden, daher ist das eine Verleumdung. Ich hatte es ja nur hypothetisch in den Raum gestellt, dass, hätte er NUR die Nummer angegeben, es keine Straftat gewesen wäre.

Die Aussage 

'Wenn sie mich anzeigen, können sie ihre Tochter schön am Grab besuchen'.

ist eine Bedrohung nach §241 StGB... also eine weitere Straftat... der macht sich das Leben mit solchen Aktionen nicht leichter...

Was hat der aufnehmende Kollege gesagt?

xjessiiiiex 
Beitragsersteller
 16.12.2015, 22:53

Tut mir leid, falls ich nerve.😂

xjessiiiiex 
Beitragsersteller
 16.12.2015, 22:53

Okay, nur noch eine Frage. Er hat meiner Mutter vorhin auf Facebook geschrieben und meinte dort auch 'Wenn sie mich anzeigen, können sie ihre Tochter schön am Grab besuchen'. Ich mein, soetwas kann er doch nicht einfach machen? Und nein, dass mit der Nummer war ja anders weil er darin auch meinte ich wäre eine Sch*ampe und alles.

xjessiiiiex 
Beitragsersteller
 16.12.2015, 15:50

Hab auch überlegt wie ich dass mit dem Mittelschule und Gymnasium eher beschreiben soll. Es ist halt so, dass wir sehr verscheiden von unsereren Redensweißen und alles sind. Er grenzt schon stark an Assozial. Er beleidigt andere extremst und solche Sachen. Aber kann man eine Person echt nicht anzeigen, wenn sie deine Nummer öffentlich verbreitet?

Dommie1306  16.12.2015, 15:54
@xjessiiiiex

War mir schon klar, dass dus nicht böse gemeint hast, ich hätte auch nicht gewusst, wie ich es sonst beschreiben soll:)

Wegen der Nummer schau ich mal schnell in unserer Rechtesammlung nach, ich denke aber nicht (ist ja auch egal, er hat ja auch so genug Straftaten begangen, das reicht leicht für eine Verurteilung...)

Dommie1306  16.12.2015, 16:02
@xjessiiiiex

Ok, gerade nochmal überprüft: Das einzige was vorliegen könnte wäre ein Identitätsdiebstahl, dieser liegt aber nur vor, wenn die Daten für eine ANMELDUNG gebraucht werden. Also wenn er sich mit deiner Handynummer bei Facebook registrieren würde, dann begeht er eine Straftat (das war auch mein Kenntnisstand). Wenn er aber öffentlich deine Handynummer postet ist das: gar nichts! Also wenn du meine Handynummer kennen würdest und hier schreibst: "Hallo, ich bin der Dommie1306, meine Handynummer lautet 0123/456789, bei Fragen könnt ihr mich jederzeit anrufen" begehst du keine Straftat (aber ich wäre dir ernsthaft beleidigt;))

Ja klar geh hin mit deiner mum oder mit einer anderen Person damit du nicht alleine bist und sag denen alles

Druck das, was du schriftlich und nachweislich hast, aus und geh damit zur Polizei. Sowas ist kein Spaß und die werden ihm schon den Zahn ziehen von wegen dir zu drohen!

Ja klar kannst du ihn anzeigen, alleine das Rumschicken deiner Nummer verletzt deine Privatsphäre.
Zweitens droht er dir deine Familie zu töten.
Du erklärst denen einfach genau das was du hier geschrieben hast.
Viel glück :)

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