Mein Bruder wurde heute mit Haftbefehl mitgenommen kann er bis zur Verhandlung aus der U-Haft raus?
Er hat schon Vorstrafen wegen Verstoßes des btms
5 Antworten
Es gibt 3 Gründe für U-Haft:
Fluchtgefahr (wenn eine empfindliche Freiheitsstrafe zu erwarten ist)
Verdunkelungsgefahr (wenn die Sache nicht komplett ausermittelt ist und noch Beweismittel beiseite geschafft werden könnten)
Wiederholungsgefahr
Mit einem guten Anwalt kann man es schaffen, das der Haftbefehl, wenn nicht aufgehoben, so doch unter Auflagen ausser Vollzug gesetzt wird. Also z. B. das er sich alle zwei Tage bei der Polizei melden muss usw.
Das entscheidet der Richter beim Haftprüfungstermin. Wenn Flucht.-oder Verdunklungsgefahr besteht, wird er nicht aus der U-Haft entlassen. Wenn er schon mehrfach vorbestraft ist, sehen die Aussichten auf U-Haftentlassung eher schlecht aus. Dann wir er wohl bis zur Verhandlung in U- Haft bleiben müssen und könnte nach dem Urteil sofort in den Vollzug überführt werden.
In Haft bleiben kann er nur wegen begründeter Flucht oder Verdunklungs Gefahr. Er wird dem Haft Richter vorgeführt . Anwaltschaftlicher Beistand wäre sinnvoll.
das wird beim haftprüfungstermin entschieden..
Wenn er schon mehrfach aufgefallen ist, dann werden sie deinen Bruder gerne erst mal für längere Zeit auf die Gästeliste setzen.