Vorladung, muss ich Dealer nennen?

6 Antworten

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Hier wird ganz viel Müll geschrieben. Die ganz konkrete Rechtslage:

Bei einer Ladung von der Polizei bist du weder als Beschuldigter noch als Zeuge verpflichtet etwas zu sagen, noch nicht einmal zu erscheinen. Letzteres würde ich dir auch dringend empfehlen. Sag aber zumindest aus Höflichkeit ab. Außer du hast wichtige, dich entlastende Fakten. Lass dich aber nicht in ein Gespräch verwickeln. Polizisten sind psychologisch geschult und können dich ganz schnell dazu bringen etwas zu sagen, was dich später belastet, weil es für dich eine Stresssituation ist und für sie Alltag.

Wenn du Post von der Staatsanwaltschaft bekommst und du vor Gericht geladen wirst, bist du verpflichtet der Ladung nachzukommen. Allerdings musst du auch vor Gericht als Angeklagter nicht aussagen. Lediglich Zeugen (die kein Zeugnisverweigerungsrecht haben) müssen aussagen und machen sich strafbar, wenn sie Lügen. Diese dürfen nur dann schweigen, wenn sie mit der Aussage sich selbst, oder einen nahen Verwandten belasten müssten. Ansonsten dürfen diese dann ggf. auch mit Beugehaft zu einer Aussage genötigt werden. Ansonsten aber nicht! 

das kommt darauf an, ob du als Beschuldigter vorgeladen bist oder als Zeuge.

Als Beschuldigter musst du nach deutschem Recht nur Angaben zur Person machen (zur Sache darfst du schweigen), für nahe Angehörige gilt Zeugnisverweigerungsrecht (z.B: Eltern), falls du aber nur Zeuge bist schätze dann hast du rechtlich keinen Grund die Aussage zu verweigern. Einem Zeugen (wenn er erwachsen ist) kann das Gericht zusetzen (Beugehaft), aber vielleicht hast du vergessen wie er heißt und wo er wohnt (ob du zukünftig noch bei ihm einkaufst ist natürlich deine Sache)

Also wenn du ihn nicht verraten willst, ist vielleicht die vergessliche Masche besser als direkter Widerstand (ich sags euch nicht)- natürlich kannst du dich auch von einem Anwalt beraten lassen (der macht das natürlich nicht umsonst) -es gibt auch im Netz Auskünfte von Anwälten die bezahlbar sind

SeyTi  08.07.2015, 14:41

Das gilt vor Gericht, aber nicht bei der Polizei.

PrinzEugen3  08.07.2015, 16:50
@SeyTi

Die Polizei muss dich über deine Rechte aufklären, die Polizei ist lediglich Hilfbsbeamter der Staatsanwaltschaft - und wenn man Beschuldigter einer Tat ist (gilbt auch schon für billige Verkehrsverstösse) dann braucht man nichts zur Sache auszusagen - wäre ja lächerlich wenn ich Tatverdächtiger bin und bei Gericht schweigen darf mich aber bei der Polizei belasten muss (ich muss kein Geständnis ablegen ich muss auch bei der Polizei nur meine Personaldaten angeben- das Aussageverweigerungsrecht gilt dort auch - !!!

SeyTi  08.07.2015, 22:33
@PrinzEugen3

Bei der Polizei gibt es Zeugnisverweigerungsrecht, weil man bei der Polizei ganz allgemein keine Pflicht hat etwas zu sagen, oder auch nur zu erscheinen. Weder als Zeuge noch als Beschuldigter. Deine genannten Maßnahmen und Regeln gelten nur vor Gericht.

Redox0101 
Beitragsersteller
 07.07.2015, 23:39

Ich bin Beschuldigter.

PrinzEugen3  07.07.2015, 23:46
@Redox0101

dann ist die Sache klar wie Klossbrühe- dir muss man deine Schuld nachweisen- als Jugendlicher würde das vermutlich nach dem Jugendgerichtsgesetz laufen, du musst nur Angaben zu deiner Person (Name, Alter Wohnort, Geb.,Datum) machen und zur Sache nichts - das ist der Rechtsstaat - und wenn du nichts sagst, nennst du auch keine Namen (aber du müsstest doch vermutlich einen Verteidiger haben)

Als Beschuldigter bist Du schon nicht verplfichtet, bei der Polizei zu erscheinen. Und in diesem konkreten Fall bietet es sich schon an, wenn überhaupt, eine schriftliche Erklärung abzugeben.Je nachdem, was DIr konkret vorgeworfen wird, solltest Du darüber nachdenken, Dir einen Anwalt als Verteidiger zu suchen.

Ganz einfach, es ist nur eine Vorladung. Du bist nicht einmal verpflichtet sie zu informieren, wenn du nicht vor hast bei ihnen aufzutauchen. Die Polizei versucht hier gegen deinen Kumpel und dich zu Ermitteln, und hoffen auf Hilfe von dir. Selbst wenn du hin gehst bist du zu keinen Aussagen verpflichtet und hast immer das Recht mit etwa "ich möchte dazu keine Angaben machen" zu antworten. 

Du kannst das ganze höchstens nutzen, falls schon Klar steht das es bei einem der beteiligten eine Strafe geben wird, weil klare Beweise vorliegen. Um das ganze zu entschärfen, am besten gut abgesprochen mit den anderen die auch zu ihrer Vorladung gehen, so das eine und nicht hundert entschärfter Geschichten erzählt werden 

Lass dich nicht klein machen von der Polizei ;)

Die werden dich höchst wahrscheinlich fragen, und bitte sage nicht : "Ne mach ich nicht". Dann sag lieber gar nichts oder suche dir jetzt ne ausrede (wie alt bist du), und spreche dich mit deinem Kumpel ab! Eure Aussagen (wenn ihr aussagen wollt, lieber nichts als Quatsch labern) müssen Identisch sein ! 

Außerdem werdet ihr als Konsumenten (vor allem beim ersten vergehen) keine all zu hohen Strafen bekommen. Außer du wohnst in Bayern, dann sag ich nur Autsch 

Redox0101 
Beitragsersteller
 07.07.2015, 23:41

Ja er sagt, er wurde garnicht dazu befragt von wem er es hätte.. und ich bin 16.

Digarl  07.07.2015, 23:47
@Redox0101

Achso mit 16 hast du eigentlich nicht viel (außer einem Eintrag in deiner Akte und eventuell Sozial Stunden) zu befürchten, wenn die Sozial Stunden überhaupt dabei sind. Wenn sie nicht fragen ist ja gut, aber je nach Menge die ihr hattet kommt das mal vor. 

PS : Nur das Besitzen ist noch lange kein Beweis für den Konsum, (wenn die Polizei keine Beweise auf Konsum sichern konnten) könnt ihr auch einfach sagen das ihr nicht wisst was es ist und es euch jemand als Süßigkeit angedreht hat. Die werden das natürlich nicht glauben aber wichtig ist, dass man Felsenfest und immer die gleiche Meinung hat, auch wenn sie in 6 Monaten nochmal fragen denn die Protokollieren jede aussage bzw. nehmen sie auf. Und wenn du bei der Meinung bleibst ist es egal was die glauben, solange die keine Beweise haben. 

Und das mit der Süßigkeit wurde mit Amphetaminen wirklich schon gemacht, bei Grundschulkindern. (als Pop Rocks getarnt) 

Redox0101 
Beitragsersteller
 08.07.2015, 00:02
@Digarl

Ja das ist auch ein schlimmes Befürchten.. Ein verdammter Eintrag:-\ habe bisher kein einzigen Eintrag und bin auch nie im Vorfeld aufgefallen.. an sich haben sie ja wie schon gesagt sogut wie garnix gefunden nur Restbestände..

Digarl  08.07.2015, 00:05
@Redox0101

Auf welche Art habt ihr Konsumiert?  Spritzen etc. dürfen sie nicht gefunden haben. Irgendwelche Pfeifen wären auch nicht gut wenn sie, diese gefunden hätten. Das beste wäre wirklich wenn sie nur die Droge selber gefunden hätten. Und wann habt ihr es genommen? Kann es noch in deinem Blut nachweisbar sein?