Selbststeller & Haftbefehl

5 Antworten

Hier musst du für eine aufrichtige Antwort gar kein Geld geben.

Geld dürfte m.E. im Moment auch eines der geringeren Probleme darstellen.

Bevor ein Haftbefehl wegen eines Bewährungs-Widerrufs ergeht, muss zuerst ein Beschluss des Widerrufs vorliegen. Der ist dir zuzustellen, entweder an die Meldeadresse oder – falls kein Wohnsitz bekannt ist – durch öffentlichen Aushang. Nach einer gewissen Zeit gilt er auch im letzen Fall als zugestellt. Die Zustellung ist nötig, weil es sich um einen widerspruchsfähigen Verwaltungsakt handelt. Auch muss ein Grund für den Widerruf existieren, also i.d. R. ein Verstoß gegen die Bewährungsauflagen.

Grundsätzlich ist es nicht unbedingt nötig, den Termin des Haftantritts einzuhalten, du giltst so lange als Selbststeller, als du zum Haftantritt freiwillig in der JVA erscheinst. Der genaue Termin ist denen egal, du kamst freiwillig, die haben jeden Tag Leute, die erscheinen, ob rechtzeitig oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Mein Rat: Gib' keine Kohle mehr für unnötigen Kot aus, stell' dich bei der JVA für die erste Strafe und kümmere dich dann um die Probleme, lass' dir helfen. Hilfe bekommst du innerhalb einer JVA weitaus schneller und mehr, als du das allein von außen bewirken kannst.

DahleRieger  07.06.2012, 08:58

Hallo Peter

das stimmt auf jeden Fall, denn wer schon draußen nicht mal mehr Harz IV bekommt, der hat erst mal ein Dach über dem Kopf und Essen und sogar Arbeit, danach sieht man weiter der Sozialdienst dort ist super und hilft immer weiter

Schade, dass du so undeutlich schreibst! Du hast nen Selbststeller bekommen, aber du hast keinen Selbststeller bekommen. Haft ohne Bewerbung? Theoretisch kann man sich auch aus der Haft für die Zeit danach bei einer Firma bewerben! :)

Wenn du nen Selbststeller bekommen hast, dann geh einfach dorthin und lass dich überraschen. Es ist ja auch 2/3 möglich, das weiß aber jetzt noch Niemand.

Der ganzen Sache liegt doch eine kriminelle Tat zugrunde. Es gibt also vermutlich ein Opfer. Warum - zum Teufel - bitten in diesem Forum fast immer die Täter und nicht die Opfer um Rat? Wenn du dich für deine Tat entschuldigst und ernsthaft versuchst, den Schaden gut zu machen, dann verbessert sich deine Situation vielleicht. Wenn aber ein auf gesetzlicher Grundlage erlassener Haftbefehl ergeht, dann ist es doch wohl nahe liegend, sich beim Gefängnis einzufinden und nicht noch nach sich fahnden zu lassen. Einem Haftbefehl liegen Tatsachen zu Grunde, sowie ein Haftgrund.Zudem wird die Verhältnismäßigkeit geprüft. Es muss schon ein "Dicker Hund" sein. Ausflüchte, wie "habe vom Anwalt nichts mehr gehört" etc. sind wenig hilfreich. Übrigens, dein Glück: In der Regel werden Strafen unter 2 Jahren nicht verhängt, sondern (als symbolische Strafe)zur Bewährung ausgesetzt, weil die Gefängnisse schon überfüllt sind.

Aus Deinem Kauderwelsch werde ich zwar nicht ganz schlau, aber wenn Du nen Anwalt hast, dann sollte er Dich beraten. Haftbefehl ist ohnehin raus, das heißt Abmarsch. Wenn Du nur ALGIi bekommst, dann ist das leider Pech. Zahlungen werden ohnehin eingestellt, da die Haft länger als 6 Monate dauert. Miete etc ...alles futsch. Warum hast Du Dich nicht früher gekümmert?