Bester Kumpel in U-Haft wegen Kreditbetrug, was passiert nun?
Hi,
mein bester Freund, 29 Jahre und keine Vorstrafen, ist in U-Haft wegen Kreditbetrug bei einer Bank. Er hat sich mit Hilfe von falschen Unterlagen einen Kredit von 400.000€ erschwindelt und hat das gesamte Geld verprasst beim Pokern.
Womit muss er jetzt rechnen und wie soll er die zurückzahlen jemals ?
4 Antworten
Dein bester Freund braucht erstmal einen Rechtsanwalt, der ihn vertritt, denn die Anklage ist nicht grade ohne.
Diese wird vor dem Landgericht stattfinden und da ist ein Anwalt ein Muss.
Er wird angeklagt wegen Betruges und eventuell wegen Urkundenfälschung.
Es wird auf eine Gesamtstrafe plädiert, daher kann eventuell aufgrund dass er keine Vorstrafen hat und auch in seiner Vorgeschichte nicht negativ auffiel, eine Bewährungsstrafe bekommen.
Falls nicht, wird die Haftstrafe wie folgt angerechnet:
Die Zeit von der Untersuchungshaft (maximal 6-12 Monate), die er saß
Plus die Haftstrafe, davon aufgrund Ersttäter und der Haftempfindlichkeit kriegt er einen Erlass auf Antrag von 2/3.
Das bedeutet, würde er 30 Monate bekommen und hätte bis zu seiner Verhandlung schon 6 Monate in der Untersuchungshaft gesessen, dann müsste er noch 14 Monate sitzen.
Diese könnte der Anwalt aber durchboxen, dass diese auf Bewährung dann geht.
Ich bin kein Jurist, rede jetzt nur aus Erfahrung, für 100%ige Gewissheit den Rechtanwalt befragen.
Wenn er keine Arbeit hat und auch keine Wohnung finanziert, wäre es für ihn sinnvoll, keine Haftbeschwerde einzulegen, um aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden.
Dies sollte dein bester Freund aber ebenfalls mit dem Rechtsanwalt besprechen, nachdem die Ermittlungsakte eingesehen wurde.
Die Schulden muss er auf jeden Fall zurückzahlen, die Bank hat 30 Jahre Zeit, diesen Anspruch zu erheben.
Dazu kommen für ihn aber noch die Gerichtskosten, wenn es in Revision geht, kostet es ebenfalls was.
Bis zu dem Zeitpunkt kann er aber einen PKH (Prozeßkostenhilfe) Gesuch machen.
Wer in U-Haft genommen wird, bekommt einen Pflichtverteidiger (§ 140 StPO).
Das hatte ich übersehen
Womit muss er jetzt rechnen und wie soll er die zurückzahlen jemals ?
Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe (§ 265b StGB). Dazu käme ggf. noch eine Urkundenfälschung.
Wie er das Geld zurück zahlt ist sein Problem. Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung sind nicht möglich da Vorsatztat.
Regressansprüche, Kreditbetrug. Kommt auf die Sachlage an. Bewährungsstrafe und Geldstrafe. Er ist dann vorbestraft. Ist kein Kavaliersdelikt sondern eine mittelschwere Straftat.
FReiheitsstrafe wegen Urkundenfälschung von 6 Monaten bis 10 Jahren.