Ohne Festen Wohnsitz, Verhandlung nicht anwesend ...wie schnell hat die Polizei den Haftbefehl?
Hallo ...meine Frage steht ja eigentlich oben ... ich selbst bin auf Bewähtrung habe neue Straftaten begangen(Ja ich weiß Schande über mich) und habe so glaube ich aufgrund weil ich ofw bin meine Berufungsverhandlung auf dem Landgericht verpasst.
Ich möchte noch mal kurz anmerken das es um eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten in der Berufungsverhanflung geht.
Wie schnell hat nun die Polizei einen Haft Befehl in der Hand und geht mich suchen?
Was passiert wenn nun jemand der Polizei mitteilt wo ich mich aufhalte?
5 Antworten
Wie schnell hat nun die Polizei einen Haft Befehl in der Hand und geht mich suchen?
Naja, wenn Du nicht gerade ein Kaptitalverbrechen begangen hast, dauert das eine Weile
Was passiert wenn nun jemand der Polizei mitteilt wo ich mich aufhalte?
Dumme Frage, dann wird sie natürlich kommen.
dauert das eine Weile
Nö, dauert es nicht. Erstens nicht, weil gegen Bewährungsauflagen verstoßen wurde, und zweitens nicht, weil der StA (höchstwahrscheinlich) eine Vorführung zur Verhandlung angeordnet hat.
Weil die noch was anderes zu tun haben, als jedem Kleinkriminellen hinterherzurennen, das ist auch immer mit Verwaltungsaufwand verbunden.
Wie gesagt es kommt entscheidend darauf an, welche Straftat Du begangen hast
Wie schnell hat nun die Polizei einen Haft Befehl in der Hand und geht mich suchen?
Dich explicit suchen gehen wird sie vermutlich weniger. Kommst Du in eine zufällige Kontrolle hinein - bist Du weg.
Trotz das es um eine Freiheitsstrafe geht ?
Du wirst schon gesucht. Du hast gegen deine Bewährungsauflagen verstoßen, indem du erneut straffällig geworden bist. Du musst davon ausgehen, dass bereits ein Haftbefehl existiert.
Durch das Nichterscheinen zur Verhandlung kenne ich das so, dass der StA direkt bei der Verhandlung die Polizei beauftragt hat, dich aufzufinden und ggfs vorzuführen. Dazu wird eine Streife die zuletzt bekannten Meldeadressen und Aufenthaltsorte anfahren.
Was ich an deiner Stelle machen würde: Ich würde zur nächsten Polizeidienststelle gehen, und mich stellen. Denn sie kriegen mich auf jeden Fall, dann doch besser von mir gesteuert, als in aller Öffentlichkeit.
Durch das Nichterscheinen zur Verhandlung kenne ich das so, dass der StA direkt bei der Verhandlung die Polizei beauftragt hat, dich aufzufinden und ggfs vorzuführen.
Nö, das macht der Richter, denn nur der hat in der Verhandlung das sagen. Kommt aber letzlich aufs gleiche hinaus.
Wenn du nicht zu einer geladenen Verhandung erscheinst, geht das innerhalb eines Tages, dann ist der Haftbefehl ausgestellt.
Sobald der ausgestellt ist, haben die Polizeidienststellen den auch online vorliegen und die Suche beginnt.
Wenn dich jemand verrät, wird der Sache nachgegangen und beim antreffen, bekommst du den Haftbefehl eröffnet und wirst dem Gericht zu geführt.
Das ist auf dem Landgericht es geht um eine Freiheitsstrafe kommen die dann nicht direkt?
Du hast doch oben geschrieben, das du ohne festen Wohnsitz bist. Haben die eine Ladungsfähige Adresse von dir? Wenn das Gericht einen Haftbefehl erlässt, wird nach dir gefahndet werden und beim aufgreifen, wirst du festgenommen und dem Gericht zu geführt werden.
Nein ich habe keine Ladungsfähige Adresse Kontakt zum Pflochtverteidiger und Bewährungshelfer habe ich auch nicht
Es ist sehr wahrscheinlich dass gegen Dich ein Haftbefehl vorliegt. Man wird allerdings keine Grossfahndung nach Dir auslösen. Bei jeder zufälligen Kontrolle wirst du kassiert. Zudem wird man öfters mal dort vorbeischauen wo Du Dich gerne mal aufhältst und en Zivilfahndern wird mindestens ein gute Besreibung Deiner Person gegeben.
Warum kommt die Polizei nicht direkt es geht um eine Freieheitsstrafe!