Bin vorbestraft wegen Drogenhandel, wollte ein Schankwirt Gewerbe anmelden. Ist es mit mein Vorstrafen möglich, habe aktuell noch 2 jahre Bewährung?
Habe eine 3-jährige Haftstrafe verbüßt und wurde letzte Jahr entlassen 2/3 jetzt habe ich 2 jahre Bewährung bekommen. Würde mich aber gerne jetzt selbstständig machen Quasi eine Cocktailbar eröffnen. Habe aber gehört mit meine Vorstrafe ist es unmöglich! Btm Handel! Habe selbst nie Drogen genommen. Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
Für eine Gaststätte genügt ja keine Gewerbeanmeldung, man braucht zusätzlich eine Gaststättenerlaubnis. Im Antragsverfahren musst du u.a. ein Führungszeugnis vorlegen. Daraus erkennt das Gewerbeamt deine Vorstrafe und fordert sich die Gerichtsakte an. Und aus der BTM-Sache wird man dir die für das Gaststättengewerbe notwendige Zuverlässigkeit absprechen und die Erlaubnis versagen.
Für eine Boutique oder einen Blumenladen wäre das unerheblich. Für eine Gaststätte ist das aber ein KO-Kriterium.
Denkbar schlechte Voraussetzung für eine Gewerbeerlaubnis!