Welche Strafe erhält man wegen Polenböllern?
Hallo, mein Sohn (16 Jahre) wurde am Silvesterabend von der Polizei durchsucht und man fand bei ihm einen Knallkörper aus Polen. Daraufhin bekam er eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. In 2 Wochen hat er seine Verhandlung. Meine Frage: Mit welchem Strafmaß muss mein Sohn rechnen?
LG aus dem Havelland
10 Antworten
Sag deinem Sohn, er soll sich 2 Freunde suchen, die beide Gestehen ihm die Dinger unabhängig voneinander untergeschoben zu haben, dann wird keiner bestraft, da der Täter nicht ermittelt werden kann.
Oder er soll sagen, dass ihm die als vermeitlich erlaubte Böller auf der Straße angedreht wurden und eine ausgedachte Beschreibung des Verkäufers nennen. Dann muss er nur noch glaubhaft machen, dass er nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat, und schon wird aus deinem Sohn statt einem Täter eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, ein Opfer eines Betruges
Falls zum Zeitpunkt, wo deinem Sohn die Dinger abgenommen wurden kein Alkoholtest gemacht wurde, könnte er auch behaupten Alkoholisiert gewesen zu sein, um das durchzukriegen braut ihr allerdings einen guten Anwalt
Viele Grüße von Saul Goldman
Du solltest ab und zu mal das Fernsehprogramm wechseln. Sämtliche Deiner "Tipps" kann man getrost in der Pfeife rauchen.
Hallo, mein Sohn hatte vor wenigen Tagen seine Verhandlung.
Strafe: 6 Sozialstunden abzuleisten im Fahrdienst der Mittagessenzustellung für Rentner.
Ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz ist keine Kleinigkeit. Diese "Polenböller" sind keine Knaller, sondern gelten als explosionsgefährliche Stoffe. Und dann greift SprengG §40:
§ 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr
(1) Wer ohne die erforderliche Erlaubnis
1. entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 1 mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht,
2. entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 2 den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreibt oder
3. entgegen § 27 Abs. 1 explosionsgefährliche Stoffe erwirbt oder mit diesen Stoffen umgeht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dein Sohn ist minderjährig, daher kann nach Jugendstrafrecht keine Geldstrafe verhängt werden.
Statt dessen verhängen die Richter in diesen Fällen meistens Sozialstunden. Die genaue Anzahl erfährt er dann bei der Verhandlung.
Es ist aber durchaus möglich, daß ihm die Kosten der Entsorgung des sichergestellten Böller auferlegt werden. Das sind idR ca. 300 - 500€, die er (auch ohne eigenens Einkommen) dann nötigenfalls "abstottern" muss.
Hallo, mein Sohn hatte vor wenigen Tagen seine Verhandlung.
Strafe: 6 Sozialstunden abzuleisten im Fahrdienst der Mittagessenzustellung für Rentner.
Grüße Sie. Ich glaube, eine Geldstrafe von 3,000. € müsste ihr Sohn zahlen.
Und noch etwas: Das geht nicht an Sie, sondern an manch andere Eltern. Die meisten Eltern sind berufstätig und merken nicht, was ihr eigenes Kind so anstellt.
Liebe grüße :-)
Das tut mir so leid!! Ich habe das bei Google gesehen das mit dem geld. Hmm
Der Junge hat doch noch gar kein eigenes Einkommen
Oh, dass ist so traurig. Er tut mir sehr leid :/
Vielleicht kann ihr Sohn irgendwo die (3,000€) her bekommen? Zum Beispiel bei einem Nebenjob oder ferien job. Oder beim Spieleland auf die kleinen Kindern aufpassen.
Ich weiß, dass ist eine sche!ß Situation.
Hallo, mein Sohn hatte vor wenigen Tagen seine Verhandlung.
Strafe: 6 Sozialstunden abzuleisten im Fahrdienst der Mittagessenzustellung für Rentner.
Okay, ich wünsche ihnen und ihrem Sohn alles gute.
Ich glaube, dass es auch davon abhängt, wie er sich während der Verhandlung benimmt. Tat gestehen, bereuen und sagen, dass es nicht nerven vorkommt (sollte man aber auch wirklich so meinen). Ich tippe da eher auf eine Geldstrafe als auf Bewährung o.Ä.,da es scheinbar nur dieses eine Mal vorgekommen ist.. aber Geldstrafe bis 2.000€ oder evtl. Sozialstunden, mehr wohl nicht (2.000€ sind da schon hoch angesetzt).
Der Junge hat doch noch gar kein eigenes Einkommen
Hallo, mein Sohn hatte vor wenigen Tagen seine Verhandlung.
Strafe: 6 Sozialstunden abzuleisten im Fahrdienst der Mittagessenzustellung für Rentner.
Ich gehe von einer Erziehungsmassnahme aus. Eine Strafe wird vermutlich nicht verhaengt.
Erziehungsmassnahmen sind Verwarnung, Sozialstunden ...
ABER: es kann durchaus sein, dass die Polizei die Delaborierungskosten geltend macht. Das koennte teuer wetden.
Btw: erklaere deinem Sohn, dass die Dinger saugefaehrlich ist und er die Finger davon lassen soll. Ein Feuerwerker wurde vor einigen Jahren schwer verletzt, als er einige Boeller delaborieren wollte. Sie gingen ohne Zuendung alleine aufgrund einer leichten Druckbelastung hoch.
Hallo, mein Sohn hatte vor wenigen Tagen seine Verhandlung.
Strafe: 6 Sozialstunden abzuleisten im Fahrdienst der Mittagessenzustellung für Rentner.
Na also, 6 Stunden sind ok. Hab schon vermutet, dass es so etwas in dieser Preislage gibt. Wichtiger ist: Ist dein Sohn einsichtig und lässt die Finger demnächst von diesen Böllern?
Oh nein!!!! Wirklich so viel für nur einen einzigen Blitzknaller? Verstehe noch jemand unser Rechtssystem