Bekommt man Harz 4 trotz Aufhebungsvertrag oder Sperre?

8 Antworten

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Bitte sei nicht böse, aber deine Tochter gehört kräftig in den Allerwertesten getreten. Ein Arbeitsweg von bis zu zwei Stunden einfache Fahrt ist in Kauf zu nehmen. Dann einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wo man weiß, dass dieser eine Sperre nach sich zieht. Und jetzt noch nicht einmal den Gang zum Amt hinbekommen, wobei man nicht weiß, wie man KV, Miete, Strom usw. bezahlen soll. Ganz zu schweigen von der Frage, wovon sie sich ernähren will, wenn sie kein Geld hat.

Heute noch zum Amt. Von selbst stellen sich solche Anträge nicht.

leila8 
Beitragsersteller
 06.06.2015, 05:51

Danke ja, es gehört ihr das wirklich was zudem für das was sie uns und ihr krimineller Gatte so angetan hat, vor allem finanziell.!!

Alg I -Anspruch aus 12 Monaten sozialveresicherungspflichtiger Tätigkeit innerhalb der letzten 24 Monate wird bei Aufhebungsvertrg, der als Herbeiführung der Arbeitslosigkeit gillt, 12 Wochen gesperrt. Und sich nicht für Vermittlungsbemühungen bereit zu halten, sanktioniert.

Alg II (Hartz IV) wird um 30% gekürzt, also bis 315 EUR gewährt, wenn sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann und keine anderen Mittel besäße.

G imager761

leila8 
Beitragsersteller
 06.06.2015, 05:42

Vielen Dank, sie hat auch noch Schulden durch ( Überzahlung ) bei der Arge.

Vielleicht bekommt sie keine Sperre. Es kommt darauf an was im Aufhebungsvertrag steht und was der Ex-Arbeitgeber in die Arbeitsbescheinigung rein schreibt. Wenn die Arbeitsstelle zumutbar war dann wird sie gesperrt. Die Sanktion (Sperre) kann erst anfangen zu laufen wenn sie ausgesprochen wurde. Also ist aufgeschoben nicht aufgehoben. Wer zahlt in der Zwischenzeit ihre Krankenkassenbeiträge? Da häufen sich Schulden an außerdem werden ihr nur noch Notfallleistungen gewährt. Es gibt ja schließlich eine Krankenversicherungspflicht. Miete muß sie bezahlen, wenn sie nicht gekündigt werden will. Natürlich auch die anderen Sachen wie Strom, Telefon, usw. Anspruch auf Alg1 wird sie nach so kurzer Beschäftigung nicht haben da bleibt dann nur Alg2/Hartz4. Das sollte sie unbedingt gleich beantragen. Bis 12 Uhr haben die Jobcenter/ARGE heute auf. In den meisten Fällen hat der Arbeitnehmer erhebliche Nachteile wenn er eine Aufhebungsvereinbarung unterschreibt. Besser ist es sich kündigen zu lassen. Dann kann die rechtmäßigkeit der Kündigung überprüft werden. Dafür das sie schon 25 Jahre alt ist macht sie aber viele Fehler.


leila8 
Beitragsersteller
 06.06.2015, 05:56

Dankeschön, sorry hatte auf den falschen Smilie gedrückt. Ja leider macht sie nur noch Fehler und läuft in den Ruin und wir müssen hilflos zuschauen da sie sich nichts sagen lässt. !!

diroda  06.06.2015, 09:10
@leila8

Keine Hilfe aufdrängen und hört auf sie zu belehren darauf reagiert sie wahrscheinlich mit Trotz und ihr erreicht das Gegenteil. Eigentlich ein pubertäres Verhalten da holt sie vielleicht etwas nach. Auch nicht mehr mit Geld unterstützen denn sie will ja erwachsen sein dann muß sie ihre Probleme selber lösen. Maximal eine warme Mahlzeit bei euch. Keine Schadenfreude ihr gegenüber äußern. Erst wenn sie ihre Fehler einsieht und euch um Hilfe bittet solltet ihr ihr mit Rat und Tat unterstützen. Anträge ausfüllen usw.

Ich möchte Dir nicht zu nahe treten aber jedem Arbeitnehmer wird zu getraut, bis zu 100kmh zum Arbeitsplatz zu kommen. Deine Tochter ist, wie Du schreibst, fast 25 Jahre. Mach Deiner Tochter klar, daß, das so nicht weiter geht,  Sie von Euch keine Unterstützung erwarten kann. 

leila8 
Beitragsersteller
 06.06.2015, 05:40

Danke.!!

Also, zuerst sollte sie losgehen und beantragen! Wenn sie das nicht tut, bekommt sie natürlich kein Geld! Wenn sie kein ALG I bekommt, muss sie dann eben zum Jobcenter gehen und Grundsicherung beantragen: ALG II bzw. Hartz IV! Dann kann sie auch ihre Miete zahlen!

leila8 
Beitragsersteller
 06.06.2015, 05:57

Vielen Dank.!!