Hallo meine frage ist ob ich wohngeld bekomme Mein netto Einkommen :1650 Zu bezahlen :unterhalt 300 warmmiete 635+Strom und tanken ca 150 Zur Arbe?
4 Antworten
Wohnst du allein? Dann nein.
Bei der Berechnung des Wohngeldes interessiert nicht dein Netto- sondern dein Bruttoeinkommen. Strom und Tanken sind dein Privatvergnügen. Für die Fahrten zur Arbeit (Werbungskosten) wird der steuerrechtlich vorgesehen Pauschbetrag von 1.000 EUR jährlich zur Anwendung gebracht. Deine Unterhaltsleistungen können in tatsächlicher Höhe zwar abgesetzt werden (wenn du einen Titel über diese Summe vorlegen kannst), jedoch reicht dies nicht aus, um ein Bruttoeinkommen von über 2.000 EUR so weit zu reduzieren, dass du Wohngeld erhalten könntest.
Was deine Miete betrifft, zuschussfähig ist lediglich die Bruttokaltmiete und diese ist begrenzt durch die Höchstwerte laut § 12 Abs. 1 WoGG. In Abhängigkeit von der jeweiligen Mietenstufen könnten also nur 312 EUR (bei Mietenstufe 1) und maximal 522 EUR (bei Mietenstufe 6) in die Wohngeldberechnung einfließen.
Gerne. :)
ob du wohngeld bekommst, entscheidet das amt. beantragen kannst du das ja. bei 1650 euro nettoeinkommen glaube ich aber eher das dir kein wohngeld zusteht.
Über das Wohngeld hast du ja von @ Treudoofe Tomate schon fachkundige Auskunft bekommen,ich kann dir noch was zu einer evtl.ALG - 2 Aufstockung sagen !
Würdest du einen Titel über diese 300 € Unterhalt haben,dann könnten diese schon mal von deinen 1650 € Netto abgezogen werden.
Von den verbleibenden 1350 € könntest du Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll geltend machen,dass wären dann 300 € auf min. 1200 € Bruttoeinkommen.
Das anrechenbare Netto würde dann bei 1050 € Netto liegen,davon ginge dann zuerst mal min. dein derzeitiger Regelsatz von 404 € ab,blieben noch ca. 646 € übrig,diese würden dann für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung sein.
Du zahlst 635 € warm,der Strom muss aus dem Regelsatz gezahlt werden,wenn mit diesem nicht geheizt wird bzw.auch Wasser erwärmt werden muss.
Dazu käme dann das die Wohnung für 1 Person mit 75 qm nicht nur zu groß ( ca. 45 qm - 50 qm ),sondern mit 635 € auch zu teuer sein würde,die Kosten würden dann vorrangig der Größe sein,also wenn die Kosten angemessen sein würden,dann könnte die Wohnung auch größer sein.
Deshalb würdest du vom Jobcenter in der Regel die tatsächlichen Kosten der Unterkunft nur für weitere 6 Monate gezahlt bekommen,du würdest schriftlich aufgefordert die Kosten zu senken,dann kannst du dir eine angemessene Wohnung suchen oder nach dieser Übergangszeit die Differenz selber zuzahlen,denn dann würdest du nur noch die angemessenen Kosten bekommen.
Es blieben dann also nur deine Fahrkosten,da kannst du in der Regel pro Km für Hin und Rückweg 0,20 € ansetzen.
In deinem Freibetrag von 300 € gibt es 3 Stufen und in der 1 Stufe steht dir der so genannte Grundfreibetrag von 100 € zu,darin sind 30 € Versicherungspauschale enthalten und 15,33 € für Werbungskosten.
Das ergibt dann 45,33 €,es bliebe ein Rest von 54,67 € und diese müsstest du dann erst mal für deine Aufwendungen wegen der Beschäftigung einsetzen,erst den evtl.Überschuss könntest du dann als Sonderbedarf separat geltend machen.
Mit 1300€ liegst du deutlich über dem selbstbehalt und wirst garnichts bekommen!
Allerdings ist deine Wohnung (zumindest an den hiesigen Preisen gemessen!) für eine Person auch sehr teuer...
Wie groß ist sie?
Ca 75 qm da wir da zsm gewohnt haben und jetzt ich alleine
Und das wird neben deinem Einkommen das nächste Problem sein, diese Größe steht dir als Einzelperson nicht zu! Da werden die dir freundlich lächelnd erklären "dann ziehen sie halt in eine kleine billige Wohnung"
Vielen Dank für die schnelle Antwort