MDK Termin Gutachten vom HA?

3 Antworten

Das was dein Arbeitgeber bei deiner Krankenkasse veranlasst hat nennt sich Arbeitgeberzweifel. Und dass ein AG dies macht ist rechlich abgesichert.

Jedoch sind an solche Arbeitgeberzweifel strenge Vorgaben und Auflagen gebunden.

Der AG stellt bei der Krankenkasse diesen Arbeitgeberzweifel.

Die Krankenkasse beauftragt den MDK.

Da kann der Hausarzt schreiben was er will, du musst diesen Termin wahrnehmen. Denn du hast eine MItwirkepflicht.

Und dieser Mitwirkpflicht bist du nicht nachgekommen.

Und ja, es könnte sein, da du diese Mitwirkepflicht nicht erfüllt hast, dass das rechliche Folgen für die haben kann.

Und wegen mal 2 Wochen AU stellt kein AG solch einen Antrag.

Da müssen andere Dinge vorliegen, wie öfter  und länger Krank,

oder öffter Kurzkrankmeldungen so für 2-3 Tage -  sowas erfolgt gerne bei Brückentagen oder über die Wochenenden.

Mir scheint, dass du uns hier nicht so ganz die Wahrheit gesagt hast.

Und dass du nach einer AU dich wieder neu Vorstellen musst ist absurd. Du hast einen Arbeitsvertrag und gut ist. Bist du noch in der Probezeit, so kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen beendet werden.

Einstellung der Lohnfortzahlung würde ich ausschließen.

Aber da du nicht verrätst, wieso du zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen (man sollte übrigens nicht ständig Abkürzungen verwenden) musstest, kann man nicht allzu viel darüber erzählen.

Ich kann nur raten, dass dein Arbeitgeber dir oder deinem Hausarzt nicht abnimmt, dass du tatsächlich krank warst. Es kommt dann halt drauf an, was nun war.


lenox92 
Beitragsersteller
 10.08.2017, 15:29

Ich sollte dahin,weil der Arbeitgeber meine AU anzweifelt.Bin schon über einen längeren Zeitraum depressiv und habe körperliche Schmerzen (die mit der Arbeit zusammen hängen) nachdem ich meine Kündigung eingereicht habe kam noch Schikane dazu - was mir dann den Reste gegeben hat.

Die Aufforderung zum Medizinischen Dienst zugehen zähle ich übrigens als Schikane.Ich habe eine etwas längere Leidensstory und möchte die ungerne Kundtun -aufjedenfall befinde ich mich in Psychotherapeutischer Behandlung (und das bevor die Einladung kam)

qugart  10.08.2017, 15:37
@lenox92

Ob du das als Schikane ansiehst oder nicht ist eher unerheblich. Hier geht es darum, ob die AU richtig war oder nicht.

Bevor es zu einer Anhörung beim Medizinischen Dienst kommt, gibts normalerweise auch schon Kommunikation mit der Krankenkasse.

Insgesamt hat aber die Krankenkasse ein größeres Interesse an so einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst als dein Arbeitgeber. Wenn du jemanden "Schikane" vorwirfst, dann eher der Krankenkasse. Es kommt da auch auf die genauen Umstände drauf an.

Ich würde das insgesamt auch mit deinem Arzt, der die AU ausgestellt hat, besprechen. Denn der wird da ja auch infrage gestellt.

Ich verstehe das ganze noch nciht wirklich. Warum schickt dich dein AG zum MDK? Wie lange bist du schon krankgeschrieben?

verreisterNutzer  10.08.2017, 15:36

Du hast (wie auch andere User in diesem Thread) die Systematik nicht verstanden!

Nicht der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse ordnet (wenn sie es für notwendig hält) die Vorstellung beim MDK an!

Die Sache läuft wie folgt:

1. Der Arbeitgeber zweifelt die Rechtmäßigkeit einer AU-Bescheinigung an.

2. Er ruft bei der Krankenkasse an und tut dieses kund.

3. Die KK prüft (auch aus ihrem Interesse heraus) anhand der ihr vorliegenden Unterlagen, ob an diesem Zweifel etwas dran sein könnte.

4. Die KK entscheidet, ob sie den Versicherten auffordert, beim MDK vorstellig zu werden.

5. Sie teilt dem Arbeitgeber das Ergebnis der MDK-Untersuchung (ohne Nennung der Diagnosen) mit.

lenox92 
Beitragsersteller
 10.08.2017, 15:29

2 Wochen.Handelt sich dabei nur um Schikane seitens des Arbeitgebers.