Freistellung vom Arbeitgeber für Termin bei Arbeitsagentur?
Hallo!
Mal wieder habe ich eine arbeitsrechtliche Frage: ich habe einen bis Ende Oktober 2013 befristeten Vertrag, der voraussichtlich verlängert wird. Jedoch habe ich von der Arbeitsagentur bereits einen Termin für ein Beratungsgespräch am 30.09.2013 (während meiner Arbeitszeit) erhalten, für den mich laut Arbeitsagentur mein Arbeitgeber freistellen muss.
Da ich meinen jetzigen Job eigentlich nur aus der Not heraus weitermachen würde, aber keinerlei Spaß daran habe, da er weit unter meiner Qualifikation liegt und sehr schlecht bezahlt ist, würde ich den Termin bei der Arbeitsagentur zumindest rein aus Interesse wahrnehmen in der Hoffnung, dort doch noch ein paar brauchbare Tipps zu bekommen. Ich frage mich allerdings, ob dies beim Arbeitgeber nicht evtl. falsch aufgenommen werden könnte, da man ja vorhat, meinen Vertrag zu verlängern und mich vermutlich komisch ansehen wird, wenn ich dann sage, dass ich trotzdem den Termin bei der Arbeitsagentur gerne wahrnehmen möchte!?
Ich hoffe, es ist verständlich, was ich meine.
Da ich bei der Arbeitsagentur bereits einige Unterlagen für dieses Gespräch eingereicht habe (Muster-Bewerbung etc.) würde mich da auch mal eine Meinung eines Arbeitsvermittlers interessieren, damit ich mich beruflich nicht jetzt noch unzählige Jahre mit einem schlecht bezahlten Job zufrieden geben muss. Hat jemand Erfahrungen in dem Bereich gemacht? Ich freue mich auf Antworten :-)
Schönes Wochenende!
4 Antworten
Verstehe deinen Zwiespalt - aber letztlich ist es dein Leben und deine Zukunft. Dein Arbeitgeber gibt dir eh einen Tritt, wenn er dich nicht mehr braucht ...
Dein Arbeitgeber muss dich frei stellen!!! Ausser er gibt Dir einen unbefristeten Vertrag!!! Dann entscheidest du was du möchtest!!! Aber auf jeden Fall muss er dich da hin gehen lassen! Auch wenn er sagt das er es nicht muss. Mfg
Das sieht überhaupt nicht komisch aus. Es läßt sich sogar sehr leicht begründen, nachdem du immerhin noch keine schriftliche Zusage über eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses hast und im Falle des Nichterscheinens beim Arbeitsamt mit Kürzungen deiner Leistungen zu rechnen hättest, wenn der ArbG es sich kurz vor der Zielgeraden doch noch einmal anders überlegen würde. Zeig deinem ArbG die Einladung des Arbeitsamtes und sage ihm, du wärst gesetzlich verpflichtet, den Termin wahrzunehmen.
Tach,
bei nem befristeten Vertrag ist es ja quasi so, dass die Kündigung schon bei Vertragsschluss feststeht. - befristet bis ... halt.
Demnach bist du rechtlich in einem gekündigten Arbeitsverhältnis.
Aei der Arbeitsagentur musst du daher antreten.
Dei Arbeitgeber MUSS dich dafür fereistellen, wie übrigens auch dann wenn du irgendwohin willst zum Vorstellungsgespräch.
Bezahlen muss er die Zeit allerdings dann nicht.