Wiederaufnahme der Arbeit nach Krankheit

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Das Gespräch nach SGB IX kann durchaus auch während der Krankheit stattfinden, wenn es der Gesundheitszustand zulässt. Das kommt sowohl dem Betroffenen als auch dem Betrieb zu Gute, wenn man frühzeitig weiß, wie es weiter geht.

Ich würde darauf bestehen und um einen neuen Termin bitten.

Grundsätzlich hast Du vollkommen recht, dass es keine "Gesundschreibung" gibt, also jeder AN letztlich selbst entscheiden kann, wann er sich fit genug fühlt, die Arbeit wieder aufzunehmen.

Allerdings ist eine AU von 16 Monaten natürlich schon ganz schön heftig und ohne zu wissen, weshalb diese erfolgt war und welchen Job Dein Mann eigentlich hat, ist es schwer zu beurteilen, ob der AG hier einfach nur seiner Fürsorgepflicht nachkommt, wenn er die Arbeitsaufnahme weiterhin ablehnt.

Der MDK kennt ja im Zweifelsfall die genauen Anforderungen an diesem Arbeitsplatz auch nicht, sondern kann sich nur darauf verlassen, was Dein Mann erzählt hat.

Maximilian112  20.10.2011, 14:35

Gegenüber dem Betrieb ausdrücklich und schriftlich oder unter Zeugen die Arbeitsbereitschaft bekunden. Im Fall einer Lohnforderung wird das ganz wichtig werden.

Ansonsten auf das Gespräch warten. Personalrat/Betriebsrat hinzuziehen.

Er wird sich nach dem richten müssen was die Firmenleitung sagt.