Wiederaufnahme der Arbeit nach Krankheit
Mein Mann war 16 Monate erkrankt. Wir hatten selber um MDK-Termin gebeten, da wir auch für den Arbeitgeber unabhängige Meinung über die Arbeitsfähigkeit haben wollten. MDK empfahl zu unserer Freude Arbeitsaufnahme. Den Betriebsarzt interessierte Gutachten des MDK nicht. Daher verweigerte er Bescheinigung für Berufsgenossenschaft ohne eine Untersuchung. Das teilte er auch Arbeitgeber mit. Wir haben auf eigene Kosten anderen anerkannten Betriebs- und Arbeitsmediziner aufgesucht. Dieser erteilte die bescheinigungen. Haben Bescheinigungen beim Arbeitgeber abgegeben. Der akzeptiert sie nicht. Gestern Einladung zum Personalgespräch nach § 84 sGB IX (Eingliederungsmanagement) erhalten. Heute teilte Arbeitgeber mit, mein Mann bräuchte vor dem Gespräch Arbeit nicht aufzunehmen, er sei nach ihrer Aktenlage "nicht gesundgeschrieben." Dabei gibt es keine Gesundschreibung. Morgen muss er eigentlich laut MDK Arbeit aufnehmen. Weiß jemand Rat?
3 Antworten
Das Gespräch nach SGB IX kann durchaus auch während der Krankheit stattfinden, wenn es der Gesundheitszustand zulässt. Das kommt sowohl dem Betroffenen als auch dem Betrieb zu Gute, wenn man frühzeitig weiß, wie es weiter geht.
Ich würde darauf bestehen und um einen neuen Termin bitten.
Grundsätzlich hast Du vollkommen recht, dass es keine "Gesundschreibung" gibt, also jeder AN letztlich selbst entscheiden kann, wann er sich fit genug fühlt, die Arbeit wieder aufzunehmen.
Allerdings ist eine AU von 16 Monaten natürlich schon ganz schön heftig und ohne zu wissen, weshalb diese erfolgt war und welchen Job Dein Mann eigentlich hat, ist es schwer zu beurteilen, ob der AG hier einfach nur seiner Fürsorgepflicht nachkommt, wenn er die Arbeitsaufnahme weiterhin ablehnt.
Der MDK kennt ja im Zweifelsfall die genauen Anforderungen an diesem Arbeitsplatz auch nicht, sondern kann sich nur darauf verlassen, was Dein Mann erzählt hat.
Gegenüber dem Betrieb ausdrücklich und schriftlich oder unter Zeugen die Arbeitsbereitschaft bekunden. Im Fall einer Lohnforderung wird das ganz wichtig werden.
Ansonsten auf das Gespräch warten. Personalrat/Betriebsrat hinzuziehen.
Er wird sich nach dem richten müssen was die Firmenleitung sagt.