Krankengeld nach 6 Wochen mit verschiedenen Diagnosen?
Hallo,
folgende Situation:
A wird vom Hausarzt aufgrund Diagnose X für 1,5 Wochen krank geschrieben.
Anschließend folgt eine Verlängerung der Krankschreibung (Folgebescheinigung) vom Orthopäden für 1 Woche, jedoch mit einer völlig anderen Diagnose. (Diagnose Y)
Danach folgen weitere Folgebescheinigungen im 1 Wochen Rhythmus vom Hausarzt wieder mit Diagnose X.
Hat A nach 6 Wochen Anspruch auf Krankgenengend? Oder auf Lohnfortzahlung?
Wäre super, wenn mir das jemand erklären könnte. Vielen lieben Dank.
4 Antworten
Die Diagnosen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen spielen keine Rolle für das Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach sechs Wochen, wenn Du durchgängig arbeitsunfähig warst.
Beispiel 1:
AUB 1,5 Wochen mit Diagnose X bis zu einem Mittwoch. Mittwoch Verlängerung der AUB mit Diagnose XY . Am letzten Tag der AUB wieder eine AUB mit einer dritten Diagnose.
Hier werden alle Krankheitszeiten zusammengerechnet und wenn diese dann länger als sechs Wochen dauern und der Arbeitnehmer zwischen den einzelnen Krankheiten keinen Tag arbeitsfähig war, fällt die Entgeltfortzahlung des AG weg und die Krankenkasse muss Krankengeld bezahlen.
Beispiel 2:
AUB 1,5 Wochen mit Diagnose X bis zu einem Mittwoch. Mittwoch Verlängerung der AUB mit Diagnose XY bis zu einem Samstag. Am folgenden Montag geht der AN wieder zum Arzt und bekommt eine AUB mit einer neuen Diagnose.
Hier würden die Dauer der erste und zweite Krankheit für die Entgeltfortzahlung zusammengerechnet. Da die dritte Krankheit an einem Montag festgestellt wurde, die letzte AUB aber am vorigen Samstag geendet hat, war der AN theoretisch einen Tag (Sonntag) arbeitsfähig und die Berechnung der sechs Entgeltfortzahlungswochen für den AG würde für die dritte Krankheit von Vorne anfangen.
Sehr gut erklärt! Dem kann ich nichts hinzufügen :-)
Wenn man während einer Krankschreibung auf eine andere Diagnose krank geschrieben wird, gibt es in der Regel keine erneute Lohnfortzahlung.
Ausnahme:
Die neue Krankheit würde erst am Tage nach Beendigung der ersten Arbeitsunfähigkeit oder später auftritt.
In diesem Fall dürfte es also dann Krankengeld sein.
Jede Erkrankung zählt meistens für sich, so wird jeweils 6 Wochen Lohnfortzahlung gezahlt. Allerdings weiss der Arbeitgeber nichts von den Diagnosen, deshalb fragt der bei der Krankenkasse an und der Medizinische Dienst der Krankenkassen kann die Diagnosen überprüfen.
Als Prüfergebnis wird dem Arbeitgeber mitgeteilt, ob Krankengeld gezahlt werden muß oder nicht. Diagnosedaten dürfen dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden.
Wieso sollte es so sein, wenn bspw jemand mit Grippe einen Beinbruch bekommt, stehen diese Erkrankungen nicht im Zusammenhang.
Das spielt keine Rolle, wenn sich die Diagnosen überschneiden. Bei einer durchgängigen Arbeitsunfähigkeit (auch mit verschiedenen Diagnosen) entsteht kein erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Schau mal in § 48 Abs. (1) SGB V letzter Satz, da ist das geregelt:
Eigentlich kenne ich das so, dass man nach 6 Wochen mit ein und der selben Diagnose erst ins Krankengeld abrutscht. Aber zur Sicherheit würde ich einfach bei der Krankenkasse anrufen. Die sollten es genau sagen können. Ist sowieso besser, als sich auf Aussagen von Laien zu verlassen oO
Ist sowieso besser, als sich auf Aussagen von Laien zu verlassen oO
Manche Laien wissen das aber trotzdem sicher ;-))
Mag sein, aber woher weiß man, welcher Laien-Antwort man trauen kann? Na mein Problem soll es nicht sein, wenn die Antwort nicht stimmt ;-)
mein Problem soll es nicht sein, wenn die Antwort nicht stimmt ;-)
Ich kann Dir versichern, meine Antwort stimmt.
Du kannst gerne mal jemanden bei einer Krankenkasse, aus einem Personalbüro oder auch einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen ;-))
Es sind hier ja auch nicht nur Laien unterwegs. Deine Antwort ist jedenfalls korrekt ;-)
Ich habe auch nicht konkret DEINE Antwort angezweifelt (die ich nicht mal gelesen habe), sondern allgemein schon oft falsche Aussagen gelesen und darauf hingewiesen, dass man hier nicht alles glauben sollte. Dass du das auf dich beziehst, dafür kann ich nichts.
Bei einer ununterbrochenen Krankschreibung spricht man vom "Hinzutreten" einer anderen Diagnose. In dem Fall hat man keinen erneuten Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung. Anders sieht es aus, wenn man zwischendurch arbeitsfähig war und erneut mit einer anderen Diagnose erkrankt.