Maßnahme vom Jobcenter - Krankschreibung

6 Antworten

Wenn man im Urlaub erkrankt, kann man einfach eine Verlängerung beantragen. Laut den Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit zu § 7 Absatz 4a SGB II gibt es dabei aber Obergrenzen:

Verlängerung (7.67): "(8) Der 3-Wochen-Zeitraum kann tageweise, höchstens um drei Tage verlängert werden, wenn eine außergewöhnliche Härte i. S. d. § 3 Abs. 3 EAO vorliegt. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn dem Leistungsberechtigten aufgrund eines Pilotenstreiks oder eines Verkehrsunfalls eine fristgerechte Rückkehr nicht möglich ist."

Erkrankung im Ausland (7.68): "(9) Eine Verlängerung der Rückkehrfrist darüber hinaus ist grund-sätzlich auch dann nicht möglich, wenn der Leistungsberechtigte während der Ortsabwesenheit erkrankt. Ist der Leistungsberechtigte allerdings so schwer erkrankt, dass er nicht in der Lage ist, die Heimreise anzutreten, sind die Leistungen weiter zu zahlen. Insoweit ist davon auszugehen, dass die EAO – wie bei dem Personen-kreis nach der Rz 7.58 – keine Anwendung findet. Die Nichttrans-portfähigkeit ist in geeigneter Form nachzuweisen. An den Nach-weis sind strenge Anforderungen zu stellen. Nur wenn der Nach-weis erbracht wurde, dass die Erkrankung/Verletzung so schwer-wiegend gewesen ist, dass ein Rücktransport unter keinen Umstän-den möglich war, kommt die Leistungsfortzahlung in Betracht." Seite 50 im PDF.

Ansonsten entfällt einfach das ALG II für die Tage der Ortsabwesenheit. Das ist weniger für die Bedarfsgemeinschaft, wenn zumindest der Rest der Bagage alleine zurückkehrt in den Ortsnahen Bereich.

Gruß aus Berlin, Gerd

DerHans  24.08.2013, 13:25

Der Urlaub (Ortsabwesenheit) ist aber gar nicht abgesprochen bzw. genehmigt.

DreaxLike 
Beitragsersteller
 24.08.2013, 17:02
@DerHans

Klar weiss das Amt das, dass wir weg sind. O.o hat sich alles geklaert.

Wenn der Arzt ihn arbeitsunfähig schreibt, ist er doch entschuldigt. Allerdings kommt das nicht gut, wenn er ohne Absprache jetzt aus einem anderen Bundesland seine AU schickt, obwohl er eigentlich am Wohnsitz zu einer Maßnahme eingeladen ist.

Dir 3-wöchige Ortsabwesenheit bedarf der VORHERIGEN Absprache und Genehmigung.

KaeteK  20.08.2013, 13:52

Sehe ich auch so - aber im Endeffekt können sie ihm nichts anhaben.

Wenn eine Krankschreibung vorliegt und diese auch dem Jobcenter mitgeteilt wird,besteht kein Anlass einer Sanktion !!!

Bekommt er eine Sperre wenn er eine Krankschreibung schickt?!?!

Nein. Er sollte sich vorsichtshalber noch telefonisch beim JC krank melden....

Wenn ein Arzt eine Diagnose stellt, das er Krank ist, kann das Jobcenter nicht darüber stehen und sagen: Nö, stimmt nicht. Wenn er einen Krankenschein hat, muss der zum Jobcenter geschickt werden, wenn dein Freund noch sprechen kann, sollte er auch kurz anrufen und die Krankschreibung mitteilen. Die Infragestellung von Artesten war ja letztens noch in den Medien zu hören und ich hab geschmunzelt, wie das Jobcenter sich mal wieder selber lächerlich macht. Also alles OK. Geld wird nicht gesperrt!