Immobilien verkauf Jobcenter melden oder nicht?
Meine Eltern möchten die Eigentumswohnung verkaufen. Allerdings beziehen die ALG II (Harz 4). Muss man vor dem Verkauf der Jobcenter melden oder kann man einfach verkaufen. Wir wissen nicht wie das mit Jobcenter abläuft
6 Antworten
Muss man vor dem Verkauf der Jobcenter melden oder kann man einfach verkaufen.
Vor dem Verkauf nicht aber spätestens danach, sobald das Geld auf dem Konto ist.
Wenn der durch die Vermögensumwandlung (Verkauf) erzielte Erlös das maximal zulässige Schonvermögen der Eltern übersteigt, wovon beim Verkauf einer ETW auszugehen ist, wird mutmaßlich das ALG 2 eingestellt.
Warum soll denn verkauft werden und wo wollen die Eltern anschließend wohnen?
Oder bleiben sie dort zur Miete wohnen?
Ich gehe mal davon aus, das sie derzeit drin leben und sie daher nicht anrechenbar ist. sonst währen sie schon längst aufgefordert worden sie zu verkaufen.
Wenn deine Eltern die Wohnung verkaufen, dann müssen sie von dem Geld, was über dem Sparerfreibetrag liegt erstmal leben und fallen aus dem ALG2 Bezug raus.
D.h. sie können das Geld nicht dazu nutzen sich eine andere Immobilie zu kaufen.
Was versprechen sich deine Eltern vom Verkauf der Immobilie? Sind sie stark verschuldet? Ansonsten ergibt der Verkauf unter ALG2 Bezug keinen Sinn.
Änderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen müssen spätestens dann gemeldet werden, wenn diese auch eingetreten sind und das sollte man schriftlich mit einer ALG - 2 Veränderungsmitteilung machen, diese findet man auch zum ausdrucken im Internet.
Dann wird ganz sicher einige Zeit kein Anspruch mehr auf ALG - 2 bestehen.
Ja muss man..Dann wird das Geld gestrichen und sie müssen das Geld erstmal verleben.
natürlich muss man das melden