Kreditkarte/Konto etc. aber Eltern hartz 4?

6 Antworten

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Ein Konto kann er dann auf jeden Fall eröffnen, nur wird er keine Kreditkarte bekommen, wenn er nicht über ein bestimmtes Einkommen verfügt.

Wenn die Eltern ALG - 2 ( Hartz - lV ) beziehen und er selber kein Einkommen hat, außer Kindergeld was die Eltern für ihn bekommen, erhalten auch die Eltern eine sogenannte Aufstockung für ihn, bis sein Bedarf nach dem SGB - ll gedeckt ist.

Haben die Eltern selber auch kein oder nur ein sehr geringes Einkommen und können dann mit dem anrechenbarem Einkommen nicht einmal ihren eigenen Bedarf decken, dann würden sie derzeit für ihn 1/3 von der zu zahlenden Warmmiete bekommen und min. noch den Teil, der bis zur Deckung seines Regelbedarfs für seinen Lebensunterhalt fehlt.

Für Kinder von 14 - 17 Jahren wären das derzeit 376 € , ab 18 - 24 wären es dann nur noch 360 €.

Das Kindergeld liegt derzeit bei min. 219 € und bis zum Regelbedarf von 376 € würde dann aufgestockt inkl. der 1/3 Warmmiete.

Auch das Einkommen was er bekommen hat hätte gemeldet und nachgewiesen werden müssen.

Wenn er das aber über Jahre hinweg angespart hat, dann hätte es ja theoretisch auch Taschengeld von den Eltern sein können, wobei er dann bei evtl. Nachfragen vom Jobcenter auch bleiben sollte, wenn er dann auf sein Konto ein paar hundert Euro einzahlt, nicht das es dann Probleme mi dem Jobcenter gibt und für die Zukunft sollte er sich das merken und Einkommen durch Arbeit auch angeben und nachweisen.

Dann muss er dann eh immer Auszüge in Kopie einreichen, dann sieht das Jobcenter was wann eingegangen ist und das wird dann entsprechend der Verordnungen auf seinen Bedarf angerechnet.

Im Normalfall kann er als Kind unter 21 Jahren als ALG - 2 Schonvermögen ( kann man im Internet nachlesen ) 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen = gesamt 3850 € an Vermögen haben, ab 21 wären es dann pro Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.

isomatte  05.01.2022, 19:42

Danke dir für deinen Stern !

Am besten du stellstbdie frage später nochmal. Denn es wird sich in sachen harz4 schon balf einiges ändern. Ich weiß nicht ob das jobcenter aktuell von selber auf euer vorhaben aufmerksam werden kann. Wohl aber glaube ich das aktuell alle mitglieder der bedarfsgemeinschaft also auch der Sohn dessen Eltern Harz4 bekommen all ihre Konten von selber offen legen müssen. Die 1000 euro würden dann von den Zahlungen des jobcenters abgezogen werden. Ich kenne eine Freibetragsgrenze von ich glaube aktuell 150Euro. Diese gild allerdings für Geld aus einem Arbeitseinkommen. Welche Grenze es für ein Konto mit Geld anderer herkunft gibt weis ich nicht. Welche strafen bei erwischen drohen weiß ich nicht. Aber das geld muss in jedem fall zurrückgezahlt werden, wenn das jobcenter es später bemerkt. Wenn ihr da ein jahr lang mit tausender jongliert müsste also unter dem umstand des erwischens das ganze jobcenter geld von einem jahr zurückgezahlt werden ( vorrausgesetzt es geht jeden monat mindestens genau so viel geld auf das konto wie die bedarfsgemeinschaft vom jobcenter bekommt). Aber wie gesagt gibt es schon bald enorme Änderungen in sachen Harz4. Unter anderem wird soweit ich richtig liege die pflicht abgeschafft alle seine konten vorzulegen.

Woher hat der junge Mann denn überhaupt Einkommen? Ist er noch Teil der Bedarfsgemeinschaft, lebt er mit den Eltern zusammen, bezieht er selber noch Hilfe zum Lebensunterhalt?

wahrscheinlich hat er kein eigenes Einkommen sondern bekommt auch ALG2. Dann gelten für ihn alle Regeln, er muss Einkommen nachweisen und Konten offenlegen.

Generell ist es aber kein Problem, wenn er einem kleinen Nebenjob hat und sich selber Sachen anschafft.

Felix661 
Beitragsersteller
 03.01.2022, 22:40

Er lebt mit seinen Eltern zusammen ja, das Geld hat er sich verdient indem er für Nachbarn und bekannten seinerseits jahrelang Sachen erledigt hat, Einkäufe, Gartenarbeit etc. Und über die Jahre hat er halt ein bisschen was verdient und zur Seite gelegt. Das war keine „offizielle“ Arbeit mit Vertrag und drum und dran. Schwarzarbeit wars ja auch nich weil das auch nich immer zu bestimmten Zeiten oder ähnliches war. Er fragte halt einfach seine Nachbarn ob’s was gibt was er erledigen kann, er hat’s gemacht und die haben ihm bisschen Geld dafür gegeben.

ne so gesehen hat er kein eigenes Einkommen, aber dass man sagen kann das Kind bezieht auch ALG ll ist mir neu. Es sind doch die Eltern die diese Sozialhilfe beziehen, das Kind lebt halt mit denen.

Rheinflip  03.01.2022, 22:43
@Felix661

Er hat also für sein Taschengeld gespart über Jahrzehnte. Dann hat er jetzt ein bestimmtes Vermögen, das ist gut und okay. er muss aber dieses Vermögen angeben, es darf die höchstgrenzen nicht überschreiten.

das sogenannte schonvermögen gibt es für alle ALG2 Empfänger es ist die Frage ob die Eltern nicht schon die Grenze ausgenutzt haben

Felix661 
Beitragsersteller
 03.01.2022, 22:44
@Rheinflip

Beantwortet immernoch nicht meine oben genannten Fragen…

Rheinflip  03.01.2022, 23:05
@Felix661

Doch. er hat ein schonvermögen, die Höhe davon ist bis jetzt nicht bekannt.

im Rahmen seines schonvermögens dass er gegenüber dem JC angeben kann kann er auch natürlich darüber verfügen.

Yetanotherpage  04.01.2022, 07:06
@Felix661

Eltern bekommen logischerweise mehr H4 Geld wenn sie Kinder unterhalten müssen. Bekommt das Kind Geld, dann wird es ggf angerechnet.

Wenn man in einer Situation ist wo Konten möglicherweise vom Jobcenter überprüft werden sollte man vorzugsweise ein Konto im Ausland eröffnen (es gibt diverse Möglichkeiten für online Konten im Ausland ohne Wohnsitz dort). Die Zahlungseingänge wären dann für das Finanzamt, aber nicht für das Jobcenter überprüfbar.

Klar, kann man.

Weil wenn man dann auf dem konto 1000€ beispielsweise drauf laden möchte, kann das Jobcenter nicht darauf aufmerksam werden und fragen woher das kommt, und dann von den Eltern das Geld vom ALG II abziehen oder ähnliches ?

Klar musst du deine Konten da angeben, wenn du auch Leistungen beziehst.

Ein guter Freund von mir hat leider noch kein Konto, will sich aber gern eins machen wenn er 18 ist. Auch ne Kreditkarte will er sich dann anschaffen. Ich bestell beispielsweise immer Sachen die er will, für ihn online weil er eben die nötigen Zahlungsmittel nicht hat. Grund warum er ein Konto eröffnen will.

Kann er ja machen, ist doch kein Problem.

Felix661 
Beitragsersteller
 03.01.2022, 22:35

Ich glaub du verstehst meine Fragen nicht richtig. Er bezieht keine Leistungen, er ist Schüler genauso wie ich, wir gehen in die selbe Klasse. Nur sein ELTERN leben von Vater Staat. Also tut mir leid, hilft null weiter, aber dennoch danke für den Versuch

OhMiaMiaJa  03.01.2022, 22:36
@Felix661

Er bezieht somit auch Leistungen. Was meinst du wovon seine Eltern ihn ernähren und die Miete für ihn mitzahlen? Woher seine Krankenversicherung kommt? Das ist eine Bedarfsgemeinschaft, ein Haushalt.

DaKaBo  04.01.2022, 07:27
@Felix661
Ich glaub du verstehst meine Fragen nicht richtig.

Ich glaube - und auch andere hier -, DU verstehst nicht richtig.

Natürlich bezieht er Leistungen. Oder wovon wird sein Mietanteil, sein Essen, seine Kleidung etc. bezahlt?

Die Leistungen bekommt er nur nicht direkt auf sein Konto, sondern indirekt über seine Eltern.