Nebenkosten dem Jobcenter in raten zurück zahlen?

6 Antworten

In der Regel werden die Empfänger von Transferleistungen aufgefordert zur Rückzahlungsaufforderung Stellung zu nehmen (Formblatt). Da kann auf das Begehren einer Ratenzahlung hingewiesen werden. Dem wird in der Regel auch entsprochen (Bescheid).

Ich habe mir mal von einem Juristen sagen lassen, dass der Staat einen nicht unnötig in den Bankrott zwingen darf. Ich kann leider den genauen Wortlaut nicht wiedergeben, aber das bedeutete inhaltlich ungefähr, dass der Staat (und damit diese Ämter/Argenturen) das Geld natürlich zurückverlangen darf, aber dich damit nicht unnötig in Schwierigkeiten bringen sollte. Von daher würde ich mal mit dem Ansprechpartner reden und besprechen, ob es abgestottert werden kann.

Sven120894 
Beitragsersteller
 12.01.2017, 17:05

Vielen Dank für die Antwort :) muss morgen bei der arge die nebenkostenabrechnung bei der Arge abgeben und wenn die mich dann fragen wieso ich das Geld ihnen nicht abgegeben habe dann erkläre ich das ihnen und frage ob ich das Geld in raten abstottern darf. Hab aber angst dass sie mich jetzt sperren und ich deswegen aus meiner Wohnung fliege

Hm. Nicht gemerkt? Du hast einen Bescheid über die Zahlung bekommen, brieflich.

Dein vordringliches Problem dürfte wohl eher die nach wie vor unbezahlte Nebenkostenabrechnung sein. Da wird dein Vermieter sicherlich bald entsprechende Maßnahmen veranlassen.

Wegen des Problems mit dem Jobcenter ist es wohl keine schlechte Idee, wenn du dich dort beim zuständigen Sachbearbeiter sehr zeitnah um eine Klärung bemühst. Rufe an und vereinbare einen Gesprächstermin.

Sven120894 
Beitragsersteller
 12.01.2017, 17:16

Wieso sollte ich Probleme mit dem Vermieter bekommen ? Hab eine Gutschrift bekommen . Hab eher angst dass ich Probleme mit der Arge bekomme und zu 100% Sanktioniert werde weil das Jobcenter die Gutschrift nicht bekommen hat weil sie auf mein Konto überwiesen wurde und ich sie aufgegeben hab

OnkelSchorsch  12.01.2017, 17:18
@Sven120894

Du hast dich missverständlich ausgedrückt und nicht geschrieben, dass du Geld vom Vermieter bekamst. Somit ging ich davon aus, dass du eine Zahlung vom Amt erhalten hättest.

Wie gesagt:


Einfach die Nebenkostenabrechnung dem Jobcenter vorlegen. Es kann durchaus sein, dass du die Nebenkostenrückerstattung des Vermieters (!) behalten kannst, ganz ohne was ans Jobcenter zahlen zu müssen.

Also, reiche die Abrechnung ein wie immer.


albatros  12.01.2017, 17:33
@OnkelSchorsch

Wenn in den Zeitraum des Empfanges von Transferleistungen eine Gutschrift aus der BK-Abrechnung fälllt, zählt diese als Einkommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob bzw. dass dieses in der Zeit ohne Transferleistungen entstanden ist. Es ist und bleibt Einkommen welches natürlich auf die künftigen Leistungen mittels Änderungsbescheid angerechnet wird.

OnkelSchorsch  12.01.2017, 17:42
@albatros

Du irrst, @albatros. Schlicht und ergreifend.

Aber egal, extra für dich wiederhole ich, damit du auch mal liest, was andere schreiben:

Einfach die Nebenkostenabrechnung dem Jobcenter vorlegen. Es kann durchaus sein, dass du die Nebenkostenrückerstattung des Vermieters (!) behalten kannst, ganz ohne was ans Jobcenter zahlen zu müssen.

Also, reiche die Abrechnung ein wie immer.

ChristianLE  12.01.2017, 17:04

Dein vordringliches Problem dürfte wohl eher die nach wie vor unbezahlte Nebenkostenabrechnung sein. Da wird dein Vermieter sicherlich bald entsprechende Maßnahmen veranlassen.

 

Bitte nochmal die Frage lesen. Er hat eine Gutschrift vom Vermieter erhalten.

OnkelSchorsch  12.01.2017, 17:16
@ChristianLE

Hat der FS nicht geschrieben.

Ist aber auch egal. Einfach die Nebenkostenabrechnung dem Jobcenter vorlegen. Es kann durchaus sein, dass du die Nebenkostenrückerstattung des Vermieters (!) behalten kannst, ganz ohne was ans Jobcenter zahlen zu müssen.

Also, reiche die Abrechnung ein wie immer.

Kommt immer drauf an .. aber wenn du gleich eine Ratenzahlung anbietest, wird man dir vermutlich entgegen kommen. 

Frag das dort nach, wenn die es erlauben, dann gehts, wenn nicht dann nicht.

Sven120894 
Beitragsersteller
 12.01.2017, 17:07

Wenn sie es nicht erlauben dann werde ich gesperrt oder ? Auch die miete wird nicht mehr bezahlt oder ?