Jobangebot für ALG II-Bezieher - darf er zusagen?


08.08.2022, 19:27

Neu: Es soll - laut den Eltern - als Minijob laufen. Und vermutlich nach den Ferien fortgeführt werden. Babysitter und Kinder kennen sich nun - Vorstellungsnachmittag lief. Würde sich da nicht das Jobcenter freuen? Langfristiger Minijob? Wäre doch toll!

5 Antworten

Ja, das kann und soll er machen und dem Jobcenter und der Minijobcentrale melden und es wird verrechnet mit dem ALG II. Er gewinnt dadurch auch Berusferfahrung.er muss bei dem Jobcenter diese Abwesendheit vorher jetzt beantragen so wie er Urlaub auch er immer dort vorher angeben muss.

Regina3 
Beitragsersteller
 08.08.2022, 20:03

Aber es ist ja kein Urlaub? Er fährt da zur Arbeit ... Oder nicht?

mucki007xyz425  08.08.2022, 20:04
@Regina3

er muss es dem JC angeben, wenn er seine Stadt verlässt und in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Er darf 3 Wochen im Jahr weg, aber muss es dem JC vorher angeben. auch, dass es ein Job ist dem JC angeben genau so wahrheitsgemäß.

Regina3 
Beitragsersteller
 08.08.2022, 20:11
@mucki007xyz425

Aber er darf mehr als 3 Wochen/Jahr arbeiten? Und selber zusagen für die Arbeit?

mucki007xyz425  08.08.2022, 20:29
@Regina3

ja, darf er. nur nicht schwarz. es muss dem JC gemeldet werden und die überprüfen auch die Kontoauszüge.

Warum bespricht er das nicht kurz mit seinem Sachbearbeiter?

Folge könnte natürlich eine Kürzung des Arbeitslosengeldes für diesen Zeitraum sein und dann ggf. bürokratischer Aufwand, falls die Arbeit nur für den Urlaub gelten sollte, er also nicht weiterbeschäftigt wird.

Er muss ja sowieso mit dem Arbeitsamt wegen Abwesenheit sprechen. Da sollte er den Fall gleich schildern. Vermutlich werden sie ihn dazu ermutigen, immerhin sparen sie dann mindestens fast einen Monat Geld, eventuell mehr. Das ist ja nun auch deren Ziel.

Wenn eine 16 jährige auf Kinder aufpasst ist das eine. Das was Du machen willst ist Arbeit.

Arbeitsvertrag: Abmeldung beim Jobcenter, Krankenversicherung / Rentenversichrung bezahlen.

Honorarvertrag: Gewerbeanmeldung, freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern, Steuerberater suchen.

Du kannst keinen Urlaub beantragen und arbeiten.

Du planst konfuses.

Das bringt Dir noch richtig Probleme.

GutenTag2003  08.08.2022, 19:39
Du kannst keinen Urlaub beantragen und arbeiten.

Um Urlaub zu machen, müsste man in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Arbeitslose könn(t)en Ortabwesenheit beantragen.

mucki007xyz425  08.08.2022, 19:45
@GutenTag2003

ja, das stimmt. muss er beim Jobcenter vorher beantragen diese Orstabwesendheit.

mucki007xyz425  08.08.2022, 19:41

nein, dafür, für das Babysitten muss kein Gewerbe angemeldet werden und man kann sich in der Minijobcentrale erkundigen, wie es als geringfügiger Job anzumelden ist und wie es mit dem ALG II auch verrechnet wird.er muss bei dem Jobcenter diese Abwesendheit vorher jetzt beantragen so wie er Urlaub auch er immer dort vorher angeben muss.

Regina3 
Beitragsersteller
 08.08.2022, 20:06
@mucki007xyz425

Mir ist nur noch nicht klar: Ortsabwesenheit wäre Urlaub. Aber er geht da hin zur Arbeit ...

mucki007xyz425  08.08.2022, 20:07
@Regina3

jede längere Ortsabwesendheit und jeden Job muss man dem JC melden.

Regina3 
Beitragsersteller
 08.08.2022, 20:09
@mucki007xyz425

Aber die können keine Aufnahme von Arbeit verbieten? Oder doch???

mucki007xyz425  08.08.2022, 20:17
@Regina3

nein, sie können nur die Leistungen kürzen. Oder sie können ihn zu dem Zeitpunkt in ein Bewerbungstraining schicken. Sie freuen sich, wenn er arbeitet, weil sie dann weniger Geld zahlen müssen an den.

Regina3 
Beitragsersteller
 08.08.2022, 20:17
@mucki007xyz425

Aber wenn er ja ein Angebot hat für Arbeit???

mucki007xyz425  08.08.2022, 20:18
@Regina3

hat er das schriftlich? den arbeits-vertrag in Kopie auch an das Jobcenter faxen oder mailen. es gilt der mindestlohn.

Regina3 
Beitragsersteller
 08.08.2022, 20:20
@mucki007xyz425

Er bekommt es morgen schriftlich. Also den Vertrag. Und seine Arbeitgeber das andere Exemplar von ihm. Fax hat er nicht. Bringt ihn aber direkt zum JC. Wegen der Kopie ...

mucki007xyz425  08.08.2022, 20:30
@Regina3

ja, das ist gut. er soll nur eine Kopie beim JC abgeben oder denen mailen. Alle Originale immer selbst behalten. Viel Glück dann für seinen neuen Job.

GutenTag2003  08.08.2022, 20:44
@mucki007xyz425
Oder sie können ihn zu dem Zeitpunkt in ein Bewerbungstraining schicken.

Das wäre Willkür und nicht zulässig.

Die Ablehnung der Teilnahme wäre nach derzeitiger Rechtslage auch nicht zu sanktionieren.

mucki007xyz425  08.08.2022, 20:45
@GutenTag2003

ja und muss man sich aber ggf. gegen wehren und das selbst erst mal wieder wissen, was nicht zulässig ist. sie machen den molli mit denen, die sich nicht wehren.

GutenTag2003  08.08.2022, 20:48
@mucki007xyz425
sie machen den molli mit denen, die sich nicht wehren.

Was für ein Unsinn. Lass doch mal die Hetze.

Man kann auch permanent mit dem Kopf gegen eine Wand rennen oder offene Türen eintreten wollen.

Regina3 
Beitragsersteller
 08.08.2022, 22:11
@mucki007xyz425

Haben eben telefoniert: Er ist sooooo happy!

Regina3 
Beitragsersteller
 08.08.2022, 22:12
@GutenTag2003

Gute Bemerkung, danke!

Ja, wäre toll.

Er soll morgen früh beim Jobcenter anrufen, die sagen ihm ganz genau was geht und was nicht.

mucki007xyz425  08.08.2022, 19:45

muss man immer alles persönlich vor Ort im JC machen oder schriftlich machen per fax usw.