Jobangebot für ALG II-Bezieher - darf er zusagen?
Ein ALG II-Bezieher hat ein Jobangebot erhalten: Eine Familie mit 3 Kindern möchte ihn für knapp 3 Wochen als Babysitter in den Urlaub mitnehmen. Er würde einen Honorarvertrag bekommen, also alles ganz offiziell. Zunächst wäre dieser befristet bis Urlaubsende. Wird aber verlängert, wenn alles passt. Seine Reisekosten übernehmen die Eltern.
Soll er zusagen? Darf er zusagen? Muss er zusagen?
Neu: Es soll - laut den Eltern - als Minijob laufen. Und vermutlich nach den Ferien fortgeführt werden. Babysitter und Kinder kennen sich nun - Vorstellungsnachmittag lief. Würde sich da nicht das Jobcenter freuen? Langfristiger Minijob? Wäre doch toll!
5 Antworten
Ja, das kann und soll er machen und dem Jobcenter und der Minijobcentrale melden und es wird verrechnet mit dem ALG II. Er gewinnt dadurch auch Berusferfahrung.er muss bei dem Jobcenter diese Abwesendheit vorher jetzt beantragen so wie er Urlaub auch er immer dort vorher angeben muss.
er muss es dem JC angeben, wenn er seine Stadt verlässt und in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Er darf 3 Wochen im Jahr weg, aber muss es dem JC vorher angeben. auch, dass es ein Job ist dem JC angeben genau so wahrheitsgemäß.
Aber er darf mehr als 3 Wochen/Jahr arbeiten? Und selber zusagen für die Arbeit?
ja, darf er. nur nicht schwarz. es muss dem JC gemeldet werden und die überprüfen auch die Kontoauszüge.
ca 110 Euro darf er im Monat behalten. Er wird es ja sehen, wie die das abziehen und verrechnen mit dem ALG II. https://www.minijob-zentrale.de/DE/00_home/node.html
Völlig korrekt.
Warum bespricht er das nicht kurz mit seinem Sachbearbeiter?
Folge könnte natürlich eine Kürzung des Arbeitslosengeldes für diesen Zeitraum sein und dann ggf. bürokratischer Aufwand, falls die Arbeit nur für den Urlaub gelten sollte, er also nicht weiterbeschäftigt wird.
Er muss ja sowieso mit dem Arbeitsamt wegen Abwesenheit sprechen. Da sollte er den Fall gleich schildern. Vermutlich werden sie ihn dazu ermutigen, immerhin sparen sie dann mindestens fast einen Monat Geld, eventuell mehr. Das ist ja nun auch deren Ziel.
Wenn eine 16 jährige auf Kinder aufpasst ist das eine. Das was Du machen willst ist Arbeit.
Arbeitsvertrag: Abmeldung beim Jobcenter, Krankenversicherung / Rentenversichrung bezahlen.
Honorarvertrag: Gewerbeanmeldung, freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern, Steuerberater suchen.
Du kannst keinen Urlaub beantragen und arbeiten.
Du planst konfuses.
Das bringt Dir noch richtig Probleme.
Du kannst keinen Urlaub beantragen und arbeiten.
Um Urlaub zu machen, müsste man in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Arbeitslose könn(t)en Ortabwesenheit beantragen.
ja, das stimmt. muss er beim Jobcenter vorher beantragen diese Orstabwesendheit.
nein, dafür, für das Babysitten muss kein Gewerbe angemeldet werden und man kann sich in der Minijobcentrale erkundigen, wie es als geringfügiger Job anzumelden ist und wie es mit dem ALG II auch verrechnet wird.er muss bei dem Jobcenter diese Abwesendheit vorher jetzt beantragen so wie er Urlaub auch er immer dort vorher angeben muss.
Mir ist nur noch nicht klar: Ortsabwesenheit wäre Urlaub. Aber er geht da hin zur Arbeit ...
jede längere Ortsabwesendheit und jeden Job muss man dem JC melden.
Aber die können keine Aufnahme von Arbeit verbieten? Oder doch???
nein, sie können nur die Leistungen kürzen. Oder sie können ihn zu dem Zeitpunkt in ein Bewerbungstraining schicken. Sie freuen sich, wenn er arbeitet, weil sie dann weniger Geld zahlen müssen an den.
Aber wenn er ja ein Angebot hat für Arbeit???
hat er das schriftlich? den arbeits-vertrag in Kopie auch an das Jobcenter faxen oder mailen. es gilt der mindestlohn.
Er bekommt es morgen schriftlich. Also den Vertrag. Und seine Arbeitgeber das andere Exemplar von ihm. Fax hat er nicht. Bringt ihn aber direkt zum JC. Wegen der Kopie ...
ja, das ist gut. er soll nur eine Kopie beim JC abgeben oder denen mailen. Alle Originale immer selbst behalten. Viel Glück dann für seinen neuen Job.
Oder sie können ihn zu dem Zeitpunkt in ein Bewerbungstraining schicken.
Das wäre Willkür und nicht zulässig.
Die Ablehnung der Teilnahme wäre nach derzeitiger Rechtslage auch nicht zu sanktionieren.
ja und muss man sich aber ggf. gegen wehren und das selbst erst mal wieder wissen, was nicht zulässig ist. sie machen den molli mit denen, die sich nicht wehren.
sie machen den molli mit denen, die sich nicht wehren.
Was für ein Unsinn. Lass doch mal die Hetze.
Man kann auch permanent mit dem Kopf gegen eine Wand rennen oder offene Türen eintreten wollen.
Haben eben telefoniert: Er ist sooooo happy!
Gute Bemerkung, danke!
Ja, wäre toll.
Er soll morgen früh beim Jobcenter anrufen, die sagen ihm ganz genau was geht und was nicht.
muss man immer alles persönlich vor Ort im JC machen oder schriftlich machen per fax usw.
Aber es ist ja kein Urlaub? Er fährt da zur Arbeit ... Oder nicht?