Maßnahme vom Jobcenter bekommen?
Ich hab eine Maßnahme vom Jobcenter aufgedrängt bekommen diese beginnt morgen, wenn ich da nicht antrete krieg ich eine 100% sperre wie mir mitgeteilt wurde sollte ich jetzt eine arbeit auf 150€ Basis bekommen muss ich die Maßnahme nicht antreten? Und wie schaut es aus wenn ich in 2 Monaten in ein anderes Bundesland ziehen will? Denn ich habe keine Lust mein Namen Singen und Tanzen zu können.
8 Antworten
durch eine Arbeit auf 150.- Basis bist du ja nicht raus aus dem Leistungsbezug. Sinn und Zweck all dieser Maßnahmen ist es, dich auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzubringen, sodass du durch Arbeit deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst.
Wenn du keine Lust auf Maßnahmen hast, dann streng dein Gehirn an und beantrage beim Jobcenter eine Berufsausbildung - nach deinen eigenen Vorstellungen. Wenn du umziehen möchtest, und dem Jobcenter glaubhaft machen kannst, dass deine Vermittlungschancen in der anderen Stadt höher sind, dann kann dir das Jobcenter auch den Umzug finanzieren. Aber mitwirken musst du immer und überall - sich nur allem verweigern, das hievt dich ja wirklich nicht raus aus dem Graben, nicht wahr?
Das hört sich aufjedenfall gut an, ich hab noch eine Frage wenn ich der Maßnahme aus dem Weg gehen will auf wie viel Geld muss ich mich vom Chef anmelden lassen? Will so wenig Abzüge wie möglich aber auch nicht die Maßnahme machen.
Du bist für Deinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich und nicht die Gemeinschaft der Einzahler in unser Sozialsystem aus deren Vermögen Du Leistungen beziehst. Da es Dir nicht gelingt eine Tätigkeit aufzunehmen bekommst Du eine Maßnahme damit Du lernst zu arbeiten. Wenn Du das nicht annimmst bekommst Du eine Sanktion und das ist gut so, damit Du lernst das die Einzahler in das Sozialsystem für Dich nicht verantwortlich sind voll zu alimentieren.
Job geht zwar vor Maßnahme, aber nicht auf 150 Basis. Diese Maßnahmen bringen selten was, sondern sind lediglich Beschäftigungstherapie (Handwerk z. B. Vogelhäuser bauen, die dann teils verkauft werden ohne das du einen Anteil bekommst), wofür tausende Euro pro Person an Steuergeld verschwendet wird und dafür, dass du aus der Arbeitslosenstatistik raus bist (verstehen viele nur nicht) Bei den Maßnahmen findest du teilweise Leute, die studiert haben und Leute, die auf den Kopf gefallen sind. So ist kein "Unterricht" möglich und die Dozenten sind auch nicht erste Wahl, denn die finden selbst nichts anderes.
Geh einfach hin, sag ja und amen.....und dann lässt du dich eben krank schreiben. Wegen des Umzugs musst du eigentlich eine Genehmigung einholen mit Amt....wobei du auch das Recht auf Selbstbestimmung hast
Maßgeblich ist vor allem, was in deiner Eingliederungsvereinbarung steht. Bei einem 150 Euro-Job ist die Stundenanzahl so gering, dass du dennoch in die Maßnahme eintreten kannst und in der Regel auch musst. Das ist in vielen Fällen bei 450-Euro-Jobs der Fall, da sie nicht sozialversicherungspflichtig sind.
Wenn du in ein anderes Bundesland ziehst, solltest du vor allem abstecken, ob du dir den Umzug finanziell leisten kannst. Das Jobcenter wird, wenn er keine Notwendigkeit für den Umzug erkennt, diesen nicht finanzieren. Solltest du im neuen Bundesland ebenfalls ALG II beziehen müssen, kannst du dich auf die nächste Maßnahme einstellen.
Du kannst aber ebenso Gegenvorschläge erbringen, warum diese Maßnahme dich nicht weiterbringt und mit deinem Vermittler etwas anderes absprechen.
Unter diesen Voraussetzungen bekommst du den Umzug nicht finanziert, das ist dir klar? Sobald du dich dort beim Jobcenter wieder anmeldest, hast du die nächste Maßnahme an der Backe.
Ein Minijob ändert daran nichts.
wenn du eine geringfügige tätigkeit ausübst, musst du trotzdem an der maßnahme teilnehmen und deine arbeitszeiten drumherum bauen.
wenn du in ein anderes bundesland ziehst, wirst du dort andere maßnahmen bekommen. finde einen vollzeitjob und du musst nicht zur maßnahme.
Ich werde zu meiner Schwester ziehen und dort habe ich mehr arbeitsmöglichkeiten als in hier in meinem jetzigen Dorf.