Vollzeit Arbeit und wieder bei Eltern einziehen ,Arbeitslosengeld 2?

7 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Wie ich Dich verstehe, finanzierst Du Dich dann selbst. - Du zahlst dann Deinen Anteil an Kosten der Unterbringung (= KdU = Miete, Nebenkosten, Wassergeld) und gibst Deinen Eltern - wenn sie Dich versorgen - auch den entsprechenden Geldanteil. - Lieds dies:

Hartz IV: Einkommen Kinder & Bedarfsgemeinschaft
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-einkommen-kinder-bedarfsgemeinschaft3221.php

Kinder (bis 24 J.) in Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften mit eigenem Einkommen (Lohn, Unterhalt, Waisenrente, Kindergeld etc.) fallen aus der Bedarfsgemeinschaft raus, wenn sie mit ihrem Einkommen vollständig ihren eigenen Bedarf decken.

Zweiter Artikel aus 2019:

Darf in Hartz 4 das Einkommen meiner Kinder angerechnet werden? https://hartz4widerspruch.de/news/darf-das-einkommen-meiner-kinder-angerechnet-werden/

Deine Eltern bekommen dann weiter Hartz IV mit ihrem Anteil an KdU. Du selbst hast in solch einem Fall gar nichts mit dem Jobcenter zu tun. Ihr bildet dann eine Art Wohngemeinschaft.

Als Kind darf Einkommen nur auf deinen eigenen Bedarf angerechnet werden, eine Ausnahme gibt es da nur beim Kindergeld fürs Kind, wenn die Eltern fürs Kind noch Kindergeld bekommen würden und das Kind seinen Bedarf auch ohne bzw. nur mit einem Teil des Kindergeldes und seinem anderen anrechenbarem Einkommen decken könnte, dann würde das nicht mehr benötigte Kindergeld wieder zum Einkommen eines Elternteils und entsprechend auf den Rest der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet.

Das Kind würde dann aus der BG - der Eltern raus sein und müsste dann entsprechend aus seinem Einkommen seinen anteiligen Bedarf selber an die Eltern zahlen.

Deinen Eltern würde dann also bei deinem Einkommen unter 25 Jahren nichts mehr zustehen, weil du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst, ab 25 würdest du dann eh deine eigene BG - bei ihnen bilden und müsstest bei Bedarf einen eigenen Antrag stellen.

Die Warmmiete deiner Eltern wird dann also durch eine Person mehr geteilt und genau dieser Anteil entfällt dann, zumindest den und deinen Anteil für Haushaltsstrom solltest du dann an deine Eltern zahlen.

Ob du ihnen das ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung gibst oder das selber übernimmst musst du selber mit ihnen klären.

Falls Du noch unter 25 bist, würdest Du eventuell zunächst wieder eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern bilden. Einkommensmäßig würdest Du allerdings vermutlich wieder aus der BG herausfallen.

Ab 25 würde Dein Einkommen keine Rolle spielen, da es keine Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern mehr gäbe.

Ab Deinem "Zuzug" werden Deine Eltern nur noch 2/3 der Miete bekommen, falls Ihr dann insgesamt 3 Personen seid. Den Rest mußt Du dann zahlen.

Da du genug verdienst wirst du nicht in die Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern eintreten. Bist du noch unter 25 ?

das Jobcenter wird dann nur noch 2/3 der Miete und 2/3 der Heizkosten deinen Eltern zahlen. Die nicht gezahlten 1/3 für Miete und Heizkosten musst du dann deinen Eltern zahlen.

alles weitere ( Strom , essen ) müsst ihr dann unter euch klären.

alexs72  10.10.2020, 15:35

einfach erklärt und trifft es auf den punkt!

Richi008  10.10.2020, 15:37
@alexs72

Danke das höre ich gern :)

alexs72  10.10.2020, 15:41
@Richi008

das dumme ist nur....der FS wird wohl den "neuen" bescheid, des jc, nicht richtig interpretieren können! :-/

Richi008  10.10.2020, 15:43
@alexs72

Sollte dies der Fall sein , kann er ja hier gern nochmal eine Frage stellen ^^

alexs72  10.10.2020, 15:52
@Richi008

bitte nicht! :-/

Richi008  10.10.2020, 15:54
@alexs72

weshalb dafür ist doch GF da :D

alexs72  10.10.2020, 16:04
@Richi008

hmmmm...eigentlich schon, aber nach deiner treffenden antwort, kam diese "nachfrage"...die selbst das orakel nicht beantworten kann! :-))

Richi008  10.10.2020, 16:06
@alexs72

Achso ja da gebe ich dir recht 🤣🤣

Ksenar 
Beitragsersteller
 10.10.2020, 15:20

Wie viel Geld wäre das denn?

Richi008  10.10.2020, 15:22
@Ksenar

Das kann ich dir nicht sagen da ich 1. nicht weiß wie viel deine Eltern an Miete zahlen und 2. nicht wie viel deine Eltern an Heizkosten zahlen. Das musst du deine Eltern fragen.

nochmal ; wie alt bist du ?

Lass es den deine eltern wird dan ein teil der miete abgezogen und du must das dan selber bezahlen ! Selbst wen sonst keine leistung bezahlen must!

Also miete durch 3 wäre Dan dein anteil!

isomatte  11.10.2020, 06:24

Sicher immer noch günstiger als in einer eigenen Wohnung oder WG !