ALG 2 Antrag abgelehnt weil Termin nicht wahrgenommen?
Mein ALG 2 Antrag wurde abgelehnt da ich den Termin nicht wahrgenommen habe denn die Einladung kam 1 Tag vorher und losgeschickt wurde er schon 2 Wochen vorher. Ich hatte aber an dem Tag schon einen Termin und den konnte ich nicht einfach ein Tag vorher absagen. Na ja auf der Grundlage haben sie den Antrag abgelehnt weil ich den Termin nicht wahrgenommen habe was ja auch nicht möglich war das habe ich denen sogar noch 1min nachdem ich den Brief erhalten habe per Email mitgeteilt. Was kann ich jetzt machen? Wie gesagt die Einladung vom Jobcenter kam 1 Tag vor dem eigentlichen Termin an wurde aber schon 2 Wochen vorher laut dem Datum in dem Brief verfasst. Es sollte da um meine Berufliche Situation gehen.
7 Antworten
Den Termin nicht wahrzunehmen, ist kein Grund zur Leistungsversagung (Antragsablehnung).
Wenn Du den ALG 2 - Antrag nun neu stellst, verlierst Du ALG 2 für mindestens April.
Deswegen würde ich Dir empfehlen, Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen.
Alternativ dazu kannst Du zu einer ALG 2 - Beratungsstelle vor Ort oder zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen:
DevineBeast schreibt:
Mein ALG 2 Antrag wurde abgelehnt da ich den Termin nicht wahrgenommen habe
Das glaube ich nicht. Die Begründung auf dem Schreiben lautete sicher nicht,
"Ihr ALG 2 Antrag wurde abgelehnt da Sie den Termin nicht wahrgenommen haben."
Höchstwahrscheinlich stand da eher etwas über
SGB I § 66 Folgen fehlender Mitwirkung
Dann lese man eben SGB I § 67 Nachholung der Mitwirkung und richte sich danach,
und schon sollte wieder oder erstmals ALG II fließen.
Gruß aus Berlin, Gerd
Du hast doch sicher noch einem Briefumschlag, da steht idR ein Datum drauf und du kannst somit nachweisen, dass er erst so spät verschickt wurde. Geh mit dem am besten gleich morgen persönlich ins Jobcenter und klär das.
Das Datum auf dem Brief ist nur das Datum, an dem er ausgedruckt wurde. Wann es tatsächlich versendet wurde sieht man am Briefumschlag.
Das Datum auf dem Brief ist nur das Datum, an dem er ausgedruckt wurde. Wann es tatsächlich versendet wurde sieht man am Briefumschlag.
Und dazu hat der Fragesteller ja keine Angaben gemacht. Darüber hinaus sieht man vielen Briefen tatsächlich gar nicht an, wann sie verschickt worden sind.
Deshalb schrieb ich ja auch "in der Regel".
Deshalb schrieb ich ja auch "in der Regel".
Die Regel ist doch inzwischen eher, dass man das Einlieferungsdatum nicht erkennt, weil die Behörde die DV‐Freimachung nutzt.
Das hängt aber normalerweise kausal zusammen.
Das hängt aber normalerweise kausal zusammen.
Ja, „normalerweise“ – ob’s auch in diesem Fall so war, weiß man ja nicht. Es spielt aber letztlich auch keine Rolle, ob die Verzögerung schon beim Jobcenter oder erst auf dem Versandweg eingetreten ist.
Was kann ich jetzt machen?
Du kannst dem Bescheid widersprechen. Was ansonsten noch sinnvoll sein könnte, würde davon abhängen, was die Behörde mit dem Termin wollte und welche Rechtsgrundlage sie für die Ablehnung des Antrags anführt. Gegebenenfalls bietet es sich an, von sich aus einen Termin bei der Behörde zu vereinbaren, um offene Fragen zu klären.
Was kann ich jetzt machen?
Einen neuen Antrag stellen und den Termin dann wahrnehmen.
Einen neuen Antrag stellen und den Termin dann wahrnehmen.
Wenn ich aber auf den Kalender schaue und das aktuelle Datum mit der Sachverhaltsschilderung abgleiche, würde ich befürchten, dass dann ein Monat Arbeitslosengeld II flöten geht.
Wenn man sogar richtig streng wäre, kann man hier eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, da der Brief 1 Tag vor dem eig. Termin rechtlich unzulässig wäre.
Aber komischerweise häufen sich solche Fälle momentan.
Briefe sind 2 Wochen alt, kommen aber erst 1 Tag oder so kurzfristig (unter 5 Tagen) beim Empfänger an, was der Poststempel belegt.
Somit würde ich hier klar die Teamleitung eig. drauf ansprechen.
Wenn man sogar richtig streng wäre, kann man hier eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, da der Brief 1 Tag vor dem eig. Termin rechtlich unzulässig wäre.
Wenn der Brief zwei Wochen vorher verschickt worden wäre, aber erst einen Tag vor dem Termin beim Antragsteller eingegangen wäre, was wäre dann hier die Grundlage für eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Briefe sind 2 Wochen alt, kommen aber erst 1 Tag oder so kurzfristig (unter 5 Tagen) beim Empfänger an, was der Poststempel belegt.
Welches Jobcenter verwendet denn ernsthaft noch Briefmarken?
Laut Sachverhaltsschilderung wurde der Brief nicht spät verschickt, sondern ist dem Fragesteller erst spät zugegangen.