Probleme mit Hausverwalter, muss dieser mir Adresse vom Vermieter geben?

9 Antworten

Ein Hausverwalter ist nicht zur Auskunft verpflichtet. In Deinem Fall dürfte dem Hausverwalter sogar von der Hausverwaltung untersagt worden sein, überhaupt Auskunft zu geben.

Solchee Fälle kommen oft bei unseriösen Hausverwaltungen auf, die zwar Geld kassieren, aber keine Leistungen für die Eigentümer erbringen, auch nicht deren Vermögen vor Schäden schützen.

Die Frage, die hier nicht angesprochen ist, ist allerdings, welche Vollmachten der Hausverwalter hat. Ein Gang zum Grundbuchamt gibt Auskunft, sofern der VM nicht umgezogen ist. Dann eben weiter suchen. Mieterverein einschalten und Miete kürzen.

leider alles nicht richtig was ihr geschrieben habt, ja der hausverwalter MUSS die adresse des vermieters herausgeben, zumindest in HH, und wenn mann dort vor gericht zieht wo man wohnt, habt ihr zumindest ein anhaltspunkt oder ein gleichwertiges verfahren, was schon mal gelaufen ist;

"Mieter haben einen Anspruch darauf, die Adresse ihres Vermieters zu kennen. Aus diesem Grund können sie auch vom Haus- oder Wohnungsverwalter die Herausgabe der Daten verlangen, urteilte das Amtsgericht Hamburg (Az. 15a C 271/05) "

http://www.rp-online.de/app/rechtsdb/text.php?id=3100&w=immo

und wenn ihr MartinNbg richtig mit goggle umgehen könnte, hätte er die antwort auch selber finden können ohne hier ein haufen falsche antworten zu bekommen!

Geh aufs Grundbuchamt und erfrage dort, wer als Eigentümer für das Haus eingetragen ist...Problem gelöst.

Und dann zum Mieterschutzbund, den Vermieter eine Mängelanzeige schicken, wgen undichtem Dach und Schimmel mit Fristsetzung usw. Vorsorglich Mietminderung bei Untätigkeit ankündigen.

Wegen dem Winterdienst: Anzeige beim Ordnungsamt. Zuständig ist der Grundstückseigentümer. Der kann es zwar delegieren (hier an die Hausverwaltung), aber trotzdem ist das Nichträumen eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld belegt werden. Hab diesen Winter auf die Weise meinem vermieter Beine gemacht, der sich auch rausreden wollte mit Hausmeister etc. Der wurde von der Stadt angeschrieben und seitdem ist alles akkurat geräumt und gestreut!

heinrichvkleist  23.02.2010, 11:22

leider alles nicht richtig was ihr geschrieben habt, ja der hausverwalter MUSS die adresse des vermieters herausgeben, zumindest in HH, und wenn mann dort vor gericht zieht wo man wohnt, habt ihr zumindest ein anhaltspunkt oder ein gleichwertiges verfahren, was schon mal gelaufen ist;

"Mieter haben einen Anspruch darauf, die Adresse ihres Vermieters zu kennen. Aus diesem Grund können sie auch vom Haus- oder Wohnungsverwalter die Herausgabe der Daten verlangen, urteilte das Amtsgericht Hamburg (Az. 15a C 271/05) "

http://www.rp-online.de/app/rechtsdb/text.php?id=3100&w=immo

und wenn ihr MartinNbg richtig mit goggle umgehen könnte, hätte er die antwort auch selber finden können ohne hier ein haufen falsche antworten zu bekommen!

Genau um sich diese "lästigen" Kontakte vom Hals zu halten hat der Vermieter ja die Hausverwaltung eingesetzt.

MartinNbg 
Beitragsersteller
 22.02.2010, 18:49

Das war ja mal eine unnütze Antwort! Wie soll ich denn ein festgefahrenes Problem mit der Verwaltung klären, ohne den Vermieter zu Rate zu ziehen? Das nächste mal Antwort weglassen, das spart deine und meine Zeit, denn dass es bei einer Hausverwaltung darum geht, dass der Vermieter mit Lapalien nicht behelligt wird kann mir auch meine Oma erzählen.

Defr Hausverwalter muß einem Mieter nichts sagen und auch keine Weisung von ihm entgegennehmen. Alles was die Wohnung betrifft, hat über den Vermieter zu laufen. Wenn Du den Namen hast,solltest Du auch die Anschrit ausfindig machen können. Frag die anderen Mieter mal.