Statt normales Dach, einfach Blechdach eindecken, darf der Vermieter das?

Wie sieht es mit der Isolierung aus? 0%

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7 Antworten

Du als Mieter darfst deinem Vermieter nicht vorschreiben, was er mit seinem Eigentum zu machen hat. Du hast lediglich Anspruch darauf, dass deine Wohnung nutzbar sein muss (§535 BGB). Dir könnten evtl. Vorschriften der Kommune in die Hände spielen, die Vorgaben zum Stadtbild machen.

Wenn es dir um die Isolierung geht, dann kannst du dich auf die novellierte Energieeinsparverordnung berufen. Bis Ende 2011 muss die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten.

http://www.baulinks.de/webplugin/themen/enev.php4

Metzdorff 
Beitragsersteller
 10.02.2012, 08:03

Ok und Danke, das hilft weiter. Mit der Isolierung, werde ich mich erkundigen.

Normalerweise ist es egal was auf dem Dach ist. Es kann unterm Blech genauso wie unter Dachziegeln gedämmt werden, es spielt keine Rolle. Aber man muß an ein einheitliches Erscheinungsbild denken, sonst kann es sein, das das Dach wieder runter muß und durch ein anderes Material ersetzt wird. Der Kamin und die Feuermauern aber müssen aus Blech sein, bei alten Häusern unter Umständen sogar aus Blei.

was ist schon ein normales Dach? Blecheindeckungen sind leicht, gibt es in Bahnen und Ziegelform, heute modern beschichtet und wärmeisoliert, und auch optisch angenehm, wo es hin passt. Wenn keine Vorschriften der Stadt dagegen sprechen und das alte Haus auch keinem Denkmalschutz unterliegt, kann dein Vermieter drauf packen was er will, Ziegel, Betonsteine, Holzschindeln, Dachpappeschindeln, Metall. Viel wichtiger ist es, dass das Dach dicht ist und Wärme gedämmt. Darum solltest du dich kümmern und ihn an die aktuellen Vorschriften erinnern.

Da solltest Du Dich mal bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung erkundigen. Wenn es keine Auflagen gibt, die er einhalten muss, kann er machen was er will.

Wenn er ein neues Dach draufmacht und dann ein Blechdach müssen viele Punkte geklärt werden. 1. Du darfst deinem Vermieter natürlich nicht vorschreiben was er eindeckt. 2. Er hat sich an Gemeinde/bzw. Landesbauverordnungen zu halten. 3. Der Vermieter muss sich an die ENEV halten.

Nachteile für den MIETER:

durch den Einsatz von Sandwichelement einbau (erforderlich wenn Enev erfüllt werden soll, es sei denn er dämmt mit Klemmfilz zwischen Sparren und zieth eine Folie drüber und macht dann einfache Trapezbleche drauf ohne Isolierung wirds ganz übel) Blechdächer (besonders ohne Isolierung) machen gehörig Krach wenn es regnet (Trommeleffekt) Und das Dach knarzt natürlich durch die Bewegung ständig.