Darf ich Schimmelflecken an den Wänden ggü. Mieter vertuschen?
Hallo :)
Ich ziehe bald aus meiner bisherigen Mietwohnung aus.
Ich habe an vielen Wänden Schimmel, teils großflächig, teils nur in den Ecken oder Fensterleibungen. Im Badezimmer hatte ich ihn mit Latexfarbe eingedämmt, so dass nun die Tapete an manchen Stellen "hängt" weil sich der Schimmel dahinter natürlich trotzdem bildete. Liegt einfach an der schelchten Substanz des Hauses.
Nun muss der Mieter ja Schönheitsreparaturen ausführen. Bei der Vorabnahme wurde mir gesagt das ich einige Räume Streichen müsste, weil ich doch recht Knallige Farben verwendet habe.
Ist es denn rechtens wenn ich jetzt einfach den Schimmel übermale und ihn damit ggü dem Nachmieter vertusche? Der Maler der zuletzt bei mir war (Kommen öfter mal, um den immer wieder kehrenden Schimmel zu beseitigen - ohne Erfolg) sagte ich dürfe das nicht. Würde mich sogar Strafbar machen. Stimmt das so?
Muss ich denn um den Schimmel herum streichen? Oder am besten gar nicht Streichen?
Vielen Dank!
14 Antworten
die schimmelbehandlung fällt in den verantwortungsbereich des vermieters. deshalb muss man dem vermieter das sofort mitteilen und ihn auffordern diesen zu beseitigen und streicht nicht einfach darüber.
die schlechte substanz des hauses ist keine entschuldigung!
ich gehe davon aus das nach deinem auszug eine umfangreichen schimmelsanierung ansteht, so das du nicht streichen musst.
bringt eh nichts.
am besten rufst du mal bei einer firma an, die schimmel professionel beseitigt, siche rwissen sie bescheid, wie es in dienem fall aussieht, die haben ja damit täglich zu tun.
ist erstmal billiger als zum mieterschutzbund zu gehen.
danach sprichst du mit deinem vermieter
Es ist eine Entschuldigung aus meiner Sicht. Aber bestimmt nicht aus der meines Vermieters. Aber leider machen die nicht mehr als drüber streichen. Hatte die Maler jetzt schon 4 mal deswegen bei mir.
Bist du der Eigentümer? Dann musst du es dem potentiellen Mieter sagen, denn Schimmel ist ein schwerwiegender und gesundheitsschädlicher Mangel, bist du selbst Mieter, musst du es unbedingt deinem Vermieter melden, damit dieser eine rigorose Sanierung der Wand starten kann.
Wenn Du es vertuscht, könnten Deine Nachmieter ganz schön krank werden. Vielleicht haben sie ja sogar Kinder. Wende Dich an den Mieterschutz. Es war vom Vermieter Dir gegenüber ja auch fahrlässig, dass er nichts dagegen gemacht hat. Durch drüberstreichen geht der Schimmel ja nicht weg.
Du musst den VM über den Mangel informieren, damit er Abhilfe leisten kann.
Und dann mit ihm noch einmal über das Streichen sprechen.
Du hast keine Pflicht, dem Nachmieter irgendwas zu sagen - die Pflicht hat nur der Vermieter. Wenn Du aber aus dem Vertrag so oder so raus bist wäre es zumindest ein netter Zug, den Nachmieter zu informieren, damit dieser nicht nach einigen Wochen erst merkt, also wenn es zu spät ist, was er da erworben hat.
Wenn Du streichst, dann alles. Schimmelflecken auslassen kannst Du dann nicht.