Man kann doch in der Probezeit einer Ausbildung Urlaub nehmen oder nicht?
Hab mir gerade ein paar Gedanken über dieses Thema gemacht. Und war mir ziemlich sicher, dass ich mir in der Probezeit Urlaub nehmen darf, da mir laut Ausbildungsvertrag dieses Jahr (also ab 19. - ende dezember 14 ) noch 10 Tage zustehen. Jetzt hab ich mir u.a. auch Fragen auf gutefrage.net über dieses Thema durchgelesen und die Mehrheit ist da anderer Meinung. .. Nämlich dass einem kein Urlaub in der Probezeit zusteht... Aber warum hab ich dann laut AV 10 Tage Urlaub? :D ich bin leicht verwirrt , was sagt ihr dazu ? würd mich über nette Antworten freuen :D danke schonmal :)
10 Antworten
Der Urlaub steht dir zu und natürlich kannst du ihn auch nehmen. Stimme dich dazu einfach mit deinem Ausbilder ab. Viele Betriebe legen sogar Wert darauf, dass der Urlaub in dem Jahr genommen wird, in der er dir zusteht.
Vielleicht habt ihr über Weihnachten ja auch Betriebsruhe. Ansonsten musst du dich ggf. mit deinem Ausbilder, den Mitauszubildenden und den Kollegen arrangieren.
Grundsätzlich ist es aber natürlich kritisch in der Probezeit Urlaub zu machen. Das sollte man eigentlich nur aus wichtigen Gründen oder wenn es bereits vor der Einstellung vereinbart war.
Der Urlaub steht dir zu. PUNKT! Du kannst ihn auch nehmen. Es wird halt einfach nur nicht gern gesehen. Mehr nicht.
Es ist grundsätzlich so, dass Urlaub genehmigt werden muss. Dh man stellt einen Antrag und der muss unterschrieben werden. Es ist unüblich während der Probezeit Urlaub zu nehmen - aber es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass man ihn bekommen kann. Es wäre ja auch fatal, wenn man zB nicht zu Hochzeiten darf o.Ä. nur weil da die Probezeit gerade mal im Leben stattfindet. Es kann zB sein; dass dir deine Tage lieber zB im Februar gegeben werden oder sonst was, du zB was mit ins kommende Jahr rübernimmst. Oder du sowieso in der "flauen" Zeit rund um Weihnachten/Silvester nicht gebraucht wirst, je nach Branche. Denn in Büros kann man da eh kaum was machen zB weil andere Büros auch nicht besetzt sind.
sicher kannst du urlaub nehmen
wenn der betrieb ihn gewährt
du kannst ja nicht immer dann urlaub nehmen, wenn du möchtest, auch als fest angestellter
Die Berufsausbildung beginnt mit der Probezeit, die nach dem Gesetz mindestens einen und höchstens vier Monate beträgt. Du baust während dieser Zeit zwar Urlaubsansprüche auf, aber während der Probezeit Urlaub zu beantragen, kommt beim Ausbilder/Arbeitgeber in der Regel nicht gut an, und sollte nur in absoluten Ausnahmefällen in Erwägung gezogen werden.