muss mir der Arbeitgeber für die Führerscheinprüfung freigeben?
Tach Leute, ich war mit meinem B17 Führerschein bissl spät dran und hab werde ihn leider nicht bis zum Ausbildungsbeginn schaffen....muss mir der Arbeitgeber für die Theorie + Praktischeprüfung freigeben oder muss ich die 3 Monate Probezeit absitzen und dann Urlaub nehmen???
9 Antworten
Müssen müssen die nix. Einfach mal nett nachfragen und erklären. zeit musst Du dann ausgleichen oder Urlaub nehmen.
Es gibt bestimmte Anlässe, zu denen man - unter bestimmten Voraussetzungen - einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB 616 hat - die Führerscheinprüfung gehört als Anlass nicht dazu.
Dafür musst Du Deinenn Arbeitgeber um Urlaub bitten; auch wenn er nicht verpflichtet ist, Dir diesen Urlaub zu gewähren, so sollte sich ein verständiger Arbeitgeber aber nicht dagegen sperren.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Du noch in der Probezeit bist oder nicht mehr!
Es ist Privatsache und deswegen musst du Urlaub nehmen.
Wenn du das noch nicht darfst, weil du noch in der Probezeit bist, kannst du ja mal deinen Chef darauf ansprechen, ob man nicht für den halben Tag eine Ausnahme machen könnte.
Einen Urlaubstag bzw einen halben Urlaubstag musst du aber auf jeden Fall nehmen.
Wenn du das noch nicht darfst, weil du noch in der Probezeit bist
"Dürfen" oder "nicht dürfen" - das hat mit der Probezeit überhaupt nichts zu tun.
Natürlich "darf" er auch in der Probzeit Urlaub nehmen, wenn der Arbeitgeber zustimmt; er hat allerdings weder während der Probezeit noch nach der Probezeit einen Rechtsanspruch auf die Urlaubsgewährung zu diesem Anlass!
Er muss nicht aber normalerweise hat er nichts dagegen. Nur rechtzeitig mit deinem Meister abklären dann sollte es auch klappen.
Nein, er muss Dir nicht freigeben. Du kannst den halben Tag für die Prüfung vielleicht nach Absprache mit dem AG vor- oder nacharbeiten.