HILFE! Privatschule gekündigt in der Probezeit! Verlangen trotzdem 8-10 Monate das Geld!

5 Antworten

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anwalt

SanPalma 
Beitragsersteller
 17.11.2014, 19:21

bin ich den im Recht ?

Lies doch mal den Paragraphen sechs, Absatz 3. Da wird drinstehen, wie du kündigen kannst, zu welcher Frist.

SanPalma 
Beitragsersteller
 17.11.2014, 19:27

habe ich! da kommen die Menschen Rechte im BGB:

Und § 6 von der Schule steht auch was anderes.

Aber ich weiß das die Frist 1 Monat beträgt und mit 3 Tagen Bearbeitungszeit 100%

Weena3  17.11.2014, 19:30
@SanPalma

Mit dem BGB hat das nichts zu tun. Schau in den Vertrag, den du unterschrieben hast. Den Vertrag mit der Schule.

SanPalma 
Beitragsersteller
 17.11.2014, 19:41
@Weena3

Habe es gefunden.

Während der einmonatigen Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform und kann ohne Angaben von Gründen erfolgen. Gleiches gilt bei Kündigung vor Ausbildungsbeginn

es steht natürlich mehr

Wenn du am 10.10. unterschrieben hast, ist der Monat am 9.11. vorbei. Außerdem stellt sich noch die Frage, ob die "Bearbeitungszeit", wie du sie nennst, eine Kündigungsfrist darstellt, denn dann hätte deine Kündigung bereits am 6.11. eingehen müssen.

SanPalma 
Beitragsersteller
 17.11.2014, 19:34

ja aber ich konnte schlecht am 9 abgeben, da es ein Sonntag war und Samstag der 8. Ist 1 Monat immer 30 Tagen? Weil es auch 31 Tagen gibt im Monat

deem86  17.11.2014, 22:59
@SanPalma

Richtig. Und jetzt zählst du vom 10.10. mal 31 Tage vor (den 10. mitzählen, denn da hat der Vertrag ja begonnen) und schaue, an welchem Tag du rauskommst. Im übrigen, wenn der 9. ein Sonntag und der 8. ein Samstag war, muss man die Kündigung halt am 7. abgeben.

Du hast dich zu einem Vertrag überreden lassen, aus dem du so nicht wieder heraus kommst.

Ein Rücktrittsrecht gibt es nur bei Haustürgeschäften und im Fernabsatz. beides ist hier offensichtlich nicht der Fall.

Diese "Schule" interessiert sich auch nicht dafür, ob du den Abschluss schaffst, sondern nur um deine Betragszahlungen Auf "Belehrungen" von dir können die gut verzichten. Die wissen, wie sie an DEIN Geld kommen

SanPalma 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 13:01

So was ist echt verantwortungslos. Aber habe ich eine Chance die zu überzeugen ? Ich kann aus gesundheitlichen( ärztlich bestätigt) und aus finanziellen Gründen nicht mehr teilnehmen.

DerHans  18.11.2014, 13:03
@SanPalma

Verantwortungslos ist es, wenn man so etwas einfach unterschreibt, ohne es sich RICHTIG durch zu lesen.

Aus welchen Gründen du jetzt zurück treten willst, ist der "Schule" vollkommen egal.

Du solltest Dir vor Allem noch mal alles durchlesen was Du irgendwann unterschrieben hast. Eigentlich macht man so was vorher. Diese Dinge werden, solange sie nicht gegen irgendwelche anderen Gesetze verstossen, gültig sein. Was Dir jemand versichert muss nicht stimmen. Vielleicht kennst Du ja einen netten Anwalt in Deinem Bekannten- oder Verwantenkreis, der Dich noch mal genau beraten kann.