HILFE! Privatschule gekündigt in der Probezeit! Verlangen trotzdem 8-10 Monate das Geld!
Hallo Leute,
brauche dringend Hilfe!!
Meine Privatschule verlangt weiterhin das Geld (380 Euro im Monat), obwohl ich am letzten Tag der Probezeit gekündigt habe. Mein Vertrag wurde am 10.10.2014 unterschrieben. Laut Schulvertrag beträgt die Probezeit 1 Monat mit einer Bearbeitungszeit von 3 Tagen. Am 10.11.2014 bin ich zur Schule gegangen und habe die Kündigung eingereicht. Es ist doch so, dass man am letzten Tag auch die Kündigung einreichen kann, ohne Angaben von Gründen? Habe es extra Stempel lassen, dass es am 10.11.2014 eingegangen ist.
Die Schule hat natürlich ihre eigene Gesetze und haben mir dies heute geschickt:Sehr geehrter Herr XV,
die Kündigung Ihres Ausbildungsvertrages ist bei uns am 10.11.2014 eingegangen.
Gemäß § 6, Absatz 3, nehmen wir die Kündigung zum 31.08.2015 an. Das Schulgeld in Höhe von 380,00 € ist bis zu diesem Zeitpunkt zu zahlen.
Für Ihren weiteren privaten sowie beruflichen Lebensweg wünschen wir Ihnen viel Erfolg
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meine Lehrerin hat mir versichert, dass meine Schulkosten übernommen werden von Bafög. Da dies nicht der Fall war, habe ich sofort gekündigt, da ich ALG 2 beziehe. Alle Lehrkräfte haben mir jedesmal KFW (Kredit) angedreht. Ich möchte mir als junger Kerl keine Schulden machen und finde das sehr verantwortungslos von den Lehrkräfte.
Bin ich im RECHT????
Oder bin ich selber Schuld? Und falls, was sollte ich tun? Da ich sowas unmöglich zahlen kann
Soll ich Einspruch nehmen? Oder soll ich die Schule irgenwie darauf aufmerksam machen, dass die im unrecht liegen Aber habe mit sowas NULL ERFAHRUNG.
ich danke jedem lg
5 Antworten
anwalt
bin ich den im Recht ?
Lies doch mal den Paragraphen sechs, Absatz 3. Da wird drinstehen, wie du kündigen kannst, zu welcher Frist.
Mit dem BGB hat das nichts zu tun. Schau in den Vertrag, den du unterschrieben hast. Den Vertrag mit der Schule.
Habe es gefunden.
Während der einmonatigen Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform und kann ohne Angaben von Gründen erfolgen. Gleiches gilt bei Kündigung vor Ausbildungsbeginn
es steht natürlich mehr
Wenn du am 10.10. unterschrieben hast, ist der Monat am 9.11. vorbei. Außerdem stellt sich noch die Frage, ob die "Bearbeitungszeit", wie du sie nennst, eine Kündigungsfrist darstellt, denn dann hätte deine Kündigung bereits am 6.11. eingehen müssen.
ja aber ich konnte schlecht am 9 abgeben, da es ein Sonntag war und Samstag der 8. Ist 1 Monat immer 30 Tagen? Weil es auch 31 Tagen gibt im Monat
Richtig. Und jetzt zählst du vom 10.10. mal 31 Tage vor (den 10. mitzählen, denn da hat der Vertrag ja begonnen) und schaue, an welchem Tag du rauskommst. Im übrigen, wenn der 9. ein Sonntag und der 8. ein Samstag war, muss man die Kündigung halt am 7. abgeben.
Du hast dich zu einem Vertrag überreden lassen, aus dem du so nicht wieder heraus kommst.
Ein Rücktrittsrecht gibt es nur bei Haustürgeschäften und im Fernabsatz. beides ist hier offensichtlich nicht der Fall.
Diese "Schule" interessiert sich auch nicht dafür, ob du den Abschluss schaffst, sondern nur um deine Betragszahlungen Auf "Belehrungen" von dir können die gut verzichten. Die wissen, wie sie an DEIN Geld kommen
So was ist echt verantwortungslos. Aber habe ich eine Chance die zu überzeugen ? Ich kann aus gesundheitlichen( ärztlich bestätigt) und aus finanziellen Gründen nicht mehr teilnehmen.
Verantwortungslos ist es, wenn man so etwas einfach unterschreibt, ohne es sich RICHTIG durch zu lesen.
Aus welchen Gründen du jetzt zurück treten willst, ist der "Schule" vollkommen egal.
Du solltest Dir vor Allem noch mal alles durchlesen was Du irgendwann unterschrieben hast. Eigentlich macht man so was vorher. Diese Dinge werden, solange sie nicht gegen irgendwelche anderen Gesetze verstossen, gültig sein. Was Dir jemand versichert muss nicht stimmen. Vielleicht kennst Du ja einen netten Anwalt in Deinem Bekannten- oder Verwantenkreis, der Dich noch mal genau beraten kann.
habe ich! da kommen die Menschen Rechte im BGB:
Und § 6 von der Schule steht auch was anderes.
Aber ich weiß das die Frist 1 Monat beträgt und mit 3 Tagen Bearbeitungszeit 100%