Hartz 4 und Geld und Sachgeschenke?

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Wenn ein Hartz IV Empfänger Geld geschenkt bekommt, ist es vorgesehen, dass er das meldet. Auch bei Einmalzahlungen. Entsprechend des Freibetrags wird dies dann an sein Einkommen angerechnet.

Bei Sachleistungen (Kleidung) denke ich, dass das ohne Meldung in Ordnung geht, solange die Sachen nicht einen übermäßigen Wert haben.

Bei der Übernahme von Rechnungen besteht meines Wissens nach keine Meldepflicht, da dem Empfänger dort keine Einnahme entsteht.

Dass viele Empfänger es wahrscheinlich generell nicht melden, kann ich nachvollziehen. Da Geldgeschenke häufig persönlich und nicht über eine Überweisung stattfinden, sind sie ohnehin sehr schwer nachvollziehbar.

Es darf jederzeit Geld angenommen und Rechnungen dürfen durch Dritte bezahlt werden - in beiden Fällen handelt es sich jedoch um meldepflichtige Schenkungen.

Ausnahmen im Bereich von Bagatellbeträgen gibt es m.W.n. für Kinder.

Sachgeschenke sollen anrechnungsfrei sein.

Christoph932  17.12.2019, 20:03
m.W.n.

Was ist das?

sassenach4u  17.12.2019, 20:07
@Christoph932

meines Wissens nach = m.W.n.

Wer will das denn bitte überprüfen ? Es sollte nur nicht über dein Konto laufen.