Grundsicherung und pflegestufe 1

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Du hast mit Sicherheit durch deine Behinderung einen höheren Anspruch,sowohl von der Größe,als auch von den Kosten !

Ob die 60 qm nun angemessen für 1 Person ist,kann ich dir auch nicht genau sagen,aber im Normalfall stünde einem gesunden bis zu 50 qm zu und wenn der Preis stimmen würde,dann sogar noch etwas mehr.

Also gehe ich mal davon aus,dass diese 60 qm bei dir OK sein würden,dazu musst du eh einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt stellen,die werden es dir dann ganz genau sagen können.

Die Kosten müssten dann also demnach die für 2 Personen sein,die das Sozialamt in deiner Stadt für angemessen ansehen würde.

Dazu kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen,der angegebene Betrag enthält nur die Kaltmiete inkl.der Neben / Betriebskosten,die Heizkosten kommen da noch dazu.

Deinen Strom musst du aber aus deiner Rente + evtl. Pflegegeld + evtl.Aufstockung selber zahlen,weil diese Abschläge für den normalen Haushaltsstrom aus dem Regelsatz gezahlt werden müssen.

Nur wenn du den Strom auch zum Heizen benötigen würdest oder zur dezentralen Warmwassererwärmung ( Boiler / Durchlauferhitzer ) würden diese Kosten entweder durch eine Pauschale oder die tatsächlichen Kosten abgedeckt bzw.übernommen,wenn ein separater Zähler vorhanden sein würde.

Wünsch dir auf jeden Fall alles gute und viel Glück !

isomatte  30.08.2015, 17:58

Danke dir für deinen Stern !

§ 22 SGB II - Leistungen für Unterkunft und Heizung, bei Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins

Angemessenheitskriterien nach Wohnflächenobergrenze und Haushaltsgröße 1 Personenhaushalt bis 47 m²

mit Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes darf die Whg. ggf. etwas gr. sein..Du mußt den GdB feststellen lassen..für 1 Person 45,00-50,00 qm + ggf. 1 Zimmer für eine pflegende Person,die bei Dir wohnt

Regional sind Abweichungen möglich, der Mietspiegel ist auch zu beachten..sowie auf was für einen Rollstuhl Du zwingend angewiesen bist in der Wohnung

bei uns wird nur eine Kaltmiete für einen 1Personenhaushalt von 295 € übernommen..

Du solltest Dich beim Amt erkundigen. Ich denke mal, mit Rollstuhl müsste Dir zumindest ermöglicht werden, in einer behindertengerechten Wohnung zu wohnen. Dass 37 m² da nicht ausreichen können, ist schon klar. Da kann man sich ja schon ohne Rollstuhl kaum drin umdrehen.

warum willst du umziehen?

welche kosten sollte das amt übernehmen?

was du bei pflegestufe I bekommst, weisst du ja schon...

Romy60 
Beitragsersteller
 29.01.2015, 09:21

Da das Zimmer nur 27 gm hat und ich eine Badewanne habe im Rollstuhl kann ich mich kaum im Zimmer bewegen

Googlergoogla  29.01.2015, 09:25
@Romy60

Badewanne im Rollstuhl?

verstehe ich leider nicht.. Könntest Du bitte mal so schreiben, dass man Dich versteht? Andere verstehen Dich ja auch nicht.

Ob Dir das Amt eine (barrierefreie?) Wohnung bewilligt, die fast doppelt so gross ist, weiss ich nicht.. Warum fragst Du nicht das Amt?

Romy60 
Beitragsersteller
 29.01.2015, 09:42
@Googlergoogla

Nochmal ich beziehe rente 453 euro pflegestufe 1 ich erhalte Grundsicherung für 37 qm meine Wohnung ich benötige eine grösser wohnung da ich im rollstuhl sitze meine jetzige miet ist 360 warm plus 100 euro strom ist es jetzt besser beantwortet ich könnte eine wohnung bekommen von 63 qm übernimmt die kosten das amt

Googlergoogla  29.01.2015, 11:12
@Romy60
Ob Dir das Amt eine (barrierefreie?) Wohnung bewilligt, die fast doppelt so gross ist, weiss ich nicht.. Warum fragst Du nicht das Amt?