Wenn man eine Kontovollmacht von jemandem bekommen hat, muß man dann Steuer zahlen, wenn man das Geld verwendet?
Schenkungssteuer? Vor-Erbe oder so?
Irgendwie ist man da ja dann ein Begünstigter.
7 Antworten
Nein - musst Du nicht. Du hast einfach nur das Recht, dieses Konto zu verwalten. Punkt. Es ist nicht zu 100% Deins.
Das würde ich so nicht behaupten. Er hat eine Vollmacht, also kann er Geld vom Konto holen und es auch ausgeben wie er lustig ist.
Er kann vielleicht….er darf aber nicht! Eine kontovollmacht gibt dir keinerlei recht, das Geld für dich selber zu verwenden!
Lach. Wer will denn das kontrollieren? Sorry, aber Du machst Dich gerade lächerlich.
ich schildere dir die rechtliche Lage! Du hast ein seltsames Verständnis von einer Vollmacht
Was darf man denn dann mit einer Vollmacht, wenn nicht was bezahlen oder abheben?
Du suchst verzweifelt nach einen Strohhalm, der Dich rettet. Ich hatte bereits eine Kontovollmacht.
Na ja zum Beispiel der Vollmachtgeber - eine Kontovollmacht bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass das eigene Gehirn nicht mehr funktioniert.
Abgesehen davon- im Erbfall ist der Vollmachtnehmer den Erben Rechenschaft schuldig. Unter Umständen auch dem Betreuungsgericht.
Du darfst alles das machen, was im Sinne des Vollmachtgebers ist. Du darfst aber zb nicht ohne den Willen des Vollmachtgebers Geld abheben und für dich selber verwenden! Damit würdest du dich strafbar machen
Sorry, aber Du machst Dich gerade lächerlich.
Sorry, aber du machst dich hier gerade lächerlich.
Allein die Vorstellung, dass dem Bevollmächtigten das Geld in irgendeiner Weise gehören würde, ist so dermaßen absurd, dass es schon unangenehm ist, das zu lesen.
Du suchst verzweifelt nach einen Strohhalm, der Dich rettet. Ich hatte bereits eine Kontovollmacht.
Unfassbar...
Ich auch! Ich habe sogar immer noch eine! Und ich weiß, was ich damit machen darf und womit ich mich unter Umständen strafbar machen würde
Es ist nicht zu 100% Deins.
Es ist zu 100% nicht seins.
Nein, man ist ganz weit von einem Begünstigen entfernt.
Mit der Vollmacht darfst du Rechnungen auf den Namen des/der Vollmachtgeber_in begleichen. Oder Dinge erwerben, welche er/sie für den täglichen Bedarf benötigt.
Du handelst an seiner/ihrer Stelle.
Über größere Ausgaben- würde ich dir empfehlen Belege aufzubewahren.
Wie wichtig dies ist- kommt auf deine Erstellung zum Vollmachtgeber an und ob es weitere Erben oder Pflichtteilsberechtigte gibt.
Nein, man ist kein Begünstigter, weil einem das Geld nicht gehört und du es nicht für dich verwenden darfst. Das wäre nämlich dann Diebstahl.
Das Geld darfst du dann nur für den Kontoinhaber verwenden, nicht für dich.
Vollmacht bedeutet, dass man im Namen des Vollmachtgebers in dessen Namen und in dessen Interesse handeln kann/muss. Das bedeutet nicht, dass man sich auf dessen Kosten bereichern kann.
Daher stellt sich auch nicht die Frage nach Steuern.
Nein, denn die Tatsache, dass man eine kontovollmacht hat, bedeutet ja nicht, dass man das Geld für sich verwenden darf
Was darf man denn dann mit einer Vollmacht, wenn nicht was bezahlen oder abheben?
Du darfst nur das tun, was dir dein Vollmachtgeber bei der Erteilung der Vollmacht erlaubt hat. Wenn du über das dir Erlaubte hinaus über Geld des Vollmachtgebers verfügt, kann er dich für den ihm durch nicht erlaubte Verfügungen entstehenden Schaden ersatzpflictig machen und dich sogar wegen Untreue strafrechtlich verfolgen und bestrafen lassen.
Um genau zu sein, ist das Geld überhaupt nicht Seins