Maklervertrag Mehrerlös wann fällig?
Hallo.
Ich habe eine Immobilie verkauft mit einem Makler, der auf Provisionsbasis auf Käuferseite und auf Mehrerlös von Verkäuferseite handelt.
Meine Frage: Der Vertrag ist geschlossen. Der Makler stellt mir seinen Mehrerlös in Rechnung (Beispiel: Immobilie im Vertrag für 50.000€ angesetzt und tatsächlicher Verkauf sind 57.000€). Sprich ich schulde dem Makler 2000€
Kann der Makler das Geld von mir verlangen bevor der Kaufpreis übermittelt wurde?
Hoffe jemand kann mir da weiterhelfen.
Gruß
2 Antworten
Hallo,
im Vertrag wird stehen das die Provision vom tatsächlichen Verkaufspreis abhängig ist.
Die Maklerprovision ist stets nach Abschluss des Kaufvertrages (Notar !!!!!!!) fällig.
Dort wird auch eine Frist stehen wann das Geld vom Käufer zu überweisen ist.
Wodurch unmittelbar das Geld an den Makler zu überweisen ist..
In der Praxis wird ein Zahlungsziel von 7 bis 14 Tagen nach Vertragsunterschrift gewährt. Mit Verkäufern wird teilweise die Sonderregelung getroffen, dass sie ihren Anteil an der Maklerprovision erst mit Fälligkeit des Kaufpreises bezahlen müssen bzw. wenn der Kaufpreis auf ihrem Konto eingegangen ist.
In dem Regel wird der Immobilienmakler nach erfolgreichen Vertragsabschluss eine Rechnung stellen, sodass der Käufer (und Verkäufer) anschließend die Provision überweisen kann.
Wenn der Makler mit seiner Vergütung im Notar Vertrag steht ist dieser Unseriös.
Da der Käufer dadurch höhere Grunderwerbssteuern zahlen muss.
Es reicht ohne Summe durch wen der Vertrag zu Stande gekommen ist so ist es in der Praxis meist üblich.
Muss aber nicht, es dient nur als weiterer Beweises der Vermittlung.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
Das kommt immer darauf an, was vereinbart wurde!