Makler gibt Kontaktdaten des Verkäufers erst bei Notartermin bekannt?
Muss ein Makler einen Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer einer Immobilie herstellen, oder reicht es wenn der Käufer die Anschrift und Telefonnummer des Verkäufers erst beim Notartermin zur Kaufvertragsunterschrift? Möchte mir ein Haus kaufen und der Makler möchte mir die Telefonnummer und die neue Adresse des derzeitigen Besitzers des Hauses nicht geben. Preisverhandlungen sind fertig, Maklervertrag ist unterschrieben und Notartermin steht auch.
Aber im Kaufvertragsentwurf steht noch die "alte" Adresse des Verkäufers (das Haus um das es geht...) und der Makler rückt keine Telefonnummer bzw. die aktuelle Adresse des Verkäufers. Dieser zog bereits vor 10 Monaten aus dem Haus.
Ist das rechtlich ok so, dass er uns die Kontaktdaten erst zum Notartermin zur Verfügung stellen will?
6 Antworten
Du hast einen Eigentümer und einen Besitzer? Kaufst du ein Haus mit Mieter? Du kaufst wie gesehen und ich persönlich würde mich nie auf das Gelabber eines Maklers verlassen. Die Kontaktdaten des Verkäufers muss er dir allerdings nicht geben. Deshalb hat der Verkäufer den Makler ja beauftragt, damit er sich nicht persönlich mit jedem Interessenten beschäftigen muss.
Wozu brauchen Sie denn die neue Anschrift und die Telefonnummer des Verkäufers?
Der Makler ist ja auch gerade deshalb eingeschaltet, weil der Verkäufer ggf. KEINE Kontaktaufnahme durch den Käufer wünscht.
Der Makler ist verpflichtet seinen Verkäufer mit Diskretion zu schützen. Er macht nur, was seine Aufgabe ist.
Möglicherweise denkt der Makler auch, dass Sie mit dem Verkäufer einen Deal ohne ihn machen wollen ... da kann ich schon verstehen, dass er dieses Vorhaben nicht fördern möchte. (und sei es nur dadurch, dass er die Kontaktdaten nicht herausgibt)
Alles, was zum Kaufvertrag nötig ist, steht im Notarvertrag. Sollten da Fragen auftreten, wenden Sie sich bitte an den Makler bzw. an den Notar.
Und beim Notar werden i.d.R. die aktuellen Kontaktdaten sowieso ausgetauscht, falls später noch Fragen auftreten.
Da der Kaufvertrag erst zustande kommt, wenn der Notar seinen Willi druntersetzt, benötigst du die Adresse oder Telefonnummer ja nicht eher. Der Makler hat ja den Auftrag, den Verkäufer zu vertreten.
Der Makler will ja auch sein Geld haben.
Welche Angaben denn?
Wie schon angedeutet, die Kontaktdaten muss er nicht früher rausrücken. (Den Namen schon, obwohl auch das zu den Kontaktdaten gehört)
Die rechtliche Seite mal weg gelassen, warum ist dir das wichtig? Wenn Preis und Haus passt, kann dir das doch Latte sein.
Mir ging es ja gerade um die rechtliche Seite...habe jetzt durch Zufall den Besitzer kennengelernt und habe erfahren, dass der Makler gewisse Dinge verschwiegen hat...
Besitzer und Eigentümer sind zwei paar Stiefel. Wenn der Makler wissentlich relevantes verschweigt, könnte er sich haftbar machen.
Sein Geld bekommt er ja auch sicher, habe ja nen Maklervertrag unterschrieben...
Will aber Angaben überprüfen die der Makler gemacht hat.