Maklervertrag nur wegen Anfrage?
Hab gestern eine Anfrage für eine Wohnungsbesichtigung gestellt und bekomme folgendes:
"Vielen Dank für Ihre Anfrage und dem Interesse an unserer Firma.
Ab dem Zeitpunkt Ihrer Anfrage zu o. g. Immobilie entsteht zwischen Ihnen und uns der Firma BLabla-Immobilien als Makler ein Maklervertrag.
Deshalb sind wir seit dem 13.06.2014 gemäß europäischem Gesetz verpflichtet, Sie als Verbraucher über Ihr nachstehendes Widerrufsrecht aufzuklären. "
Also was wollen diese trotteln jetzt von mir?? Was für ein Vertrag denn?? Ich hab nichts unterschrieben und will auch kein vertrag..
7 Antworten
Der Makler ist kein Trottel! Eher die andere Partei: Der Makler hat Dir mit der Anzeige ein Angebot gemacht, dass Du mit Deiner Kontaktanfrage angenommen hast. Widersprechen lohnt nur, wenn Du die Wohnung bereits nachweislich als Angebot, z. B. durch einen anderen Makler kennst und der Nachweis somit nicht erst jetzt erfolgt ist. Ansonsten ist der Maklervertrag gültig. Kein klar denkender Mensch ruft oder schreibt einen Makler an und glaubt, er habe danach nichts mit ihm zu tun. Wer keinen Makler will, soll ihn auch nicht wegen seiner Angebote kontaktieren. Ganz einfach! Wer danach nicht anmietet oder ankauft, hat ohnehin keine Kosten zu befürchten.
Du willst eine Wohnung besichtigen, die von diesem Makler betreut wird. Somit musst Du einen Vertrag mit diesem Unternehmen eingehen, sonst gibt es keine Besichtigung.
Mit dem Verkauf der WOhnung ist ein Makler beauftragt, der hat auch die Anzeige geschaltet, geschrieben... (!) besichtigung geht auch ohne Makler, allerdings beim Verkauf der Wohnung bekommt er seine Provision.
Der Auftraggeber muss den Makler zahlen, so das neue Gesetz. Makler versuchen mit unseriösen, fast schon kriminellen Methoden dies umgehen indem bereits ein Anruf/Email ausreicht um angeblich ein Vermittlungsvertrag zustande kommen würde und so der Mieter weiter solche unseriöse Makler zahlen soll.
Nur Anfragen kosten eben nichts, steht eindeutig im BGB. Genau das schreibe den Makler und mache hilfsweise von deinem Widerrufsrecht Gebrauch. Dann bist du auf der sicheren Seite
Das heißt, das du dir diese Wohnung nicht anderweitig mieten kannst. Z.B. den Vermieter selbst, einem Bekannten usw.
Vorsichtshalberr würde ich ber direkt Widerspruch einlegen, vor allem dann wenn dir die Wohnung eh nicht gefällt.
seit dem 13.06.2014 gemäß europäischem Gesetz verpflichtet, Sie als Verbraucher über Ihr nachstehendes Widerrufsrecht aufzuklären
...
Rufen Sie mal die "Gurkenkrümmungsregulierugnsbehörde" in Brüssel an. die werden Ihnen den Quatsch sicherlich erklären können!?!
Bislang hat alles ohne EU-Regulierung bestens funktioniert!