Rücktritt vom Maklervertrag

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Ich muss es gleich an den Anfang stellen: Diese Art von Maklern, die ohne rechtliche oder moralische Berechtigung eine volle Provision in einem solchen Fall verlangen, versauen unseren Ruf.

Ein Makler kann in einem Maklervertrag, auch in einem sogenannten qualifizierten Alleinauftrag, keine volle Maklerprovision verlangen für den Fall, dass der Auftraggeber seine Verkaufsabsicht zurückzieht. Punkt.

Höchst richterliche Rechtsprechung bestätigt eindeutig, dass die Gefahr in einem solchen Fall eine volle Provision zahlen zu müssen einen so hohen Druck auf den Verkäufer ausübt, das diese Klausel einer „Verfügung/Handlungsverpflichtung über die Immobilie“ gleich kommt. Diese Art von Vereinbarung bedarf jedoch in Detuschland der notariellen Beurkundung.

Sollte der Makler just in diesem Augenblick des Rückzuges des Verkäufers eine kaufwilligen Käuferinteressentern gehabt haben, könnte ein Schadensersatz möglich sein. Das setzt jedoch voraus, dass diese Vereinbarung eine sogenannte Individualvereinbarung gewesen ist (von Hand geschrieben und Wort für Wort ausgehandelt) und dass der Makler den Käufer und seine unbedingte Kaufbereitschaft beweisen kann. Beides ist eigentlich nie der Fall.

Ansonsten hat er höchstens ein Recht auf Zahlung einer Aufwandsentschädigung. Diese muss auch in der Höhe vereinbart gewesen sein und darf (Rechtsprechung) im pauschalierten Fall 1% der Kaufsumme nicht überschreiten.

In diesem speziellen Fall hat der Makler nach meiner Meinung sogar gar keinen Anspruch auf irgendwas. Er hat durch die unberechtigte Reduzierung des Kaufpreis eine üble Treuepflichtverletzung begangen, die sowieso eine fristlose Kündigung des Auftrages möglich gemacht hätte.

Mein Rat: wenden Sie sich an einen Anwalt und senden Sie dem Makler ein gepfeffertes Schreiben und einen schönen Grüß von mir.

Christrose1707 
Beitragsersteller
 14.12.2012, 13:25

wow, was für eine Antwort. Ich danke recht herzlich. Wir hatten nie eine Individualvereinbarung getroffen, sonst hätte ich den Vertrag gar nicht unterschrieben. Es steht lediglich im Vertrag eine Aufwandtsentschädigung und diese sind wir doch gerne bereit zu bezahlen. Inzwischen haben wir Post vom Makler bekommen und er möchte eine gütliche faire Einigung..... aber ganz ehrlich.... nicht ohne meinen Anwalt und die Polizei ist auch schon informiert, denn die Polizei leitet diese Geschichte dann an das Gewerbeaufsichtsamt weiter. In jeder Berufssparte gibt es schwarze Schafe aber die mehrzahl der Deutschen Makler sind glaube ich, trotzdem schwer in Ordnung.... Herzlichen Dank.....

Gibt es denn in eurem Vertrag keinen Zielpreis? Er kann ja nicht einfach bestimmen, dass du für den und den Kaufpreis verkaufen musst, da du sonst die Provision schuldest.

Melde den Vorfall der Gewerbeaufsicht, die sind für solche Hinweise sehr dankbar.

Christrose1707 
Beitragsersteller
 14.12.2012, 11:21

vielen DAnk für die Antwort. Das Gewerbeaufsichtsamt ist dafür nicht zuständig, da habe ich gerade angerufen aber trotzdem danke für die Mühe.

Die Provision kann nicht verlangt werden. Es kann kein Verkäufer gezwungen werden seine Immobilien zu verkaufen, schon gar nicht, wenn der Kaufpreis gesenkt wird. Der Maklerlohn ist ein reines Erfolgshonorrar nach dem Gesetzt. Wenn nicht erfolgreich vermittelt oder nachgewiesen wurde, gibt es kein Geld. Allerdings kann es sein, dass im Maklervertrag eine sogenannte Aufwandsentschädigung, nach tatsächlich nachgewiesenen Kosten oder pauschal vereinbart wurde. Diese Betrag ist dann möglicherweise zu bezahlen, wenn man ohne Grund einfach nicht mehr verkaufen will.

Christrose1707 
Beitragsersteller
 14.12.2012, 11:20

Vielen lieben Dank für die Antwort. Da vor einigen Wochen ein Käufer da war, der wieder abgesagt hat, haben wir damals KOntakt zum Notar aufgneommen. Der Makler beruht sich auf diese Tatsache, dass wir damals schon Kontakt zum Notar hergestellt hätten und es würde so im BGB stehen. Dieser Käufer hat dann aber abgesagt und in der Zwischenzeit haben wir auch den Vertrag auf Ende Januar gekündigt und uns entschlossen, da wir keinerlei Unterstützung bekommen haben, nicht mehr zu verkaufen, denn etwas gleichwertiges ist nicht in Sicht und vor allem hat sich familiär in Bezug auf meine Mutter eine drastische gesundheitliche Veränderung ergeben so dass wir nicht verkaufen können. Im Vertrag steht ganz klar dass er eine 'Auwandsentschädigung bekommt. Wir würden diese auch anstandslos bezahlen aber er fordert die Gesamtprovision.

Christrose1707 
Beitragsersteller
 14.12.2012, 11:20

Vielen lieben Dank für die Antwort. Da vor einigen Wochen ein Käufer da war, der wieder abgesagt hat, haben wir damals KOntakt zum Notar aufgneommen. Der Makler beruht sich auf diese Tatsache, dass wir damals schon Kontakt zum Notar hergestellt hätten und es würde so im BGB stehen. Dieser Käufer hat dann aber abgesagt und in der Zwischenzeit haben wir auch den Vertrag auf Ende Januar gekündigt und uns entschlossen, da wir keinerlei Unterstützung bekommen haben, nicht mehr zu verkaufen, denn etwas gleichwertiges ist nicht in Sicht und vor allem hat sich familiär in Bezug auf meine Mutter eine drastische gesundheitliche Veränderung ergeben so dass wir nicht verkaufen können. Im Vertrag steht ganz klar dass er eine 'Auwandsentschädigung bekommt. Wir würden diese auch anstandslos bezahlen aber er fordert die Gesamtprovision.

guck in deinen vertrag

aber selbst wenn da drin stehen würde, dass bei rückzug die provision fällig wäre, ich denke, weiß nicht, ob das bestand hätte

wenn es nicht ausdrücklich drin steht, hat er da keinen anspruch drauf

er kann allerdings eine enstschädigung fordern, für seinen aufwand und eventuell als schadensersatz

geh halt zum anwalt, damit er da nicht auch utopischen ersatz fordert, seinen aufwand halt vielleicht so 500-1000€, aber das ist schon hoch

also, zahlen müsst ihr wahrscheinlich etwas, aber nicht die volle provision und nicht ausßen und innen

Christrose1707 
Beitragsersteller
 14.12.2012, 11:26

vielen Dank für die Antwort. In unserem Vertrag steht nichts darüber, dass ich die Provision bei Nicht-Verkauf zahlen muss, sonst hätte ich diesen Vertrag nicht unterschrieben. Er beruht sich auf eine Sache, dass wir wegen einem interessierten Käufer schon mal Kontakt mit dem Notar hatten darauf, dass es im BGB so stehen würde. Allerdings ist dieser Käufer abgesprungen und danach hatten wir den Vertrag schon auf Ende Januar gekündigt. Dann vor zwei Wochen kamen andere Interessenten aber da wurde notariell noch gar nichts gemacht. Er hat uns keinerlei Unterstützung für unsere Angelegenheiten gegeben und jetzt kam noch eine familiäre Sache mit meiner Mutter dazu, so dass wir derzeit nicht verkaufen wollen, da er auch nie etwas dafür getan hat, dass wir etwas neues finden und all das, was wir selbst angeschaut haben auf dem Markt, war Schrott oder überteuert. Auch mit dem Thema Vorfälligkeit hat er nicht die Wahrheit gesagt und uns einfach nur hängen lassen und jetzt will ich nicht verkaufen

Straftaeter  14.12.2012, 12:59
@Christrose1707

wenn ihr heimlich verkaufen würdet,. dann könnte er provision verlangen

aber wenn gar nicht verkauft wird, ist auch kein provisionsanspruch da

er kann paar hunderter für seine auslagen haben und fertig

Christrose1707 
Beitragsersteller
 14.12.2012, 13:45
@Straftaeter

genau so sehe ich das auch und dazu sind wir ja auch gerne bereit.... mercie nochmals

Lächerlich! Mit diesem Makler nicht mehr reden. Die Nichtrücktrittsklausel ist sowohl AGB-rechtswidrig wie auch formunwirksam (Verfügungsverpflichtungen über Grundstücke und Immobilien müssen notariell beurkundet werden). Ich würd mir - weil mir das zu blöd wäre - nicht die Zeit nehmen, diesen Makler bei der Aufsicht anzuzeigen, aber natürlich NICHT ZAHLEN.