Maklergebüren auch bei Direktkontakt zum Verkäufer?

12 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

So lange Du kein Expose bekommen und keine Maklerleistung in Anspruch genommen hast: NEIN.

Hat der Verkäufer einen Alleinauftrag mit dem Makler, dann kommst Du an der Courtage nicht vorbei

hourriyah29 
Beitragsersteller
 03.04.2012, 21:46

HALLO AN ALLE! MEINE FRAGE HAT SICH LEIDER ERLEDIGT. DAS HAUS IST BEREITS VERKAUFT. ÜBRIGENS FINDE ICH ES UNVERSCHÄMT MIR HIER BETRUGSABSICHT ZU UNTERSTELLEN. ICH HABE KEIN INTERESSE DARAN GESETZE ZU BRECHEN ODER UMGEHEN ODER IRGENDJEMANDEN UM SEINEN VERDIENTEN LOHN ZU BRINGEN. TROTZDEM VIELEN DAN AN ALLE DIE GEANTWORTET HABEN!

hourriyah29 
Beitragsersteller
 03.04.2012, 21:47
@hourriyah29

@speedi, danke für sie freundliche und sachliche Antwort!

  1. Es kommt darauf an, ob dir schon bekannt ist, dass das Haus zu verkaufen ist, bevor du die Anzeige vom Makler gesehen hast.
  2. Wenn dir die Verkaufsabsichten bereits bekannt sind, kommt es darauf an, welchen Vertrag der Verkäufer mit dem Makler hat. Hat er einen Alleinauftrag, wird der Verkäufer dich an den Makler verweisen und die Maklercourtage ist fällig.
  3. Hat der Makler keinen Alleinauftrag und dir ist die Verkaufsabsicht bereits bekannt, brauchst du keine Courtage zahlen, nur weil der Makler das Objekt inseriert hat. Oft bieten Makler ein Objekt an, für das sie überhaupt keinen Auftrag haben. Also mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen.
  4. Hast du aber über den geplanten Verkauf durch das Inserat des Maklers erfahren, ist die Courtage fällig, egal welchen Auftrag der Makler hat. Alles andere wäre rechtswidrig.

Super, dass im Grunde ein anstehender Betrugsversuch "legalisiert" werden soll.

Wenn das Haus und die Verkaufsabsicht des Verkäufers bereits bekannt war, wieso fällt Ihnen erst jetzt ein, NACHDEM der Makler inseriert hat, die Immobilie zu kaufen?

Ganz klar, vermutlich dadurch, dass Ihnen die VERKAUFSABSICHT des Verkäufers NICHT vorher bekannt war, erst durch die Anzeige des Maklers.

Also: aus meiner Sicht eindeutig der Versuch, den Makler zu umgehen.

Im Übrigen sind zumindest seriös arbeitende Makler imstande - ggf. auch auch als wirklicher Vermittler bei der Kaufpreishöhe mitzuwirken, i.d.R. auch vom Vorteil FÜR den Käufer und dem Verkäufer, da sich meist langes "rumgeeiere" wegen des Kaufpreises verkürzt.

Diese Umgehung des Maklers ist heikel, da er wohl im Fall des Falles seinen Anspruch durchsetzen wird können. Diese Situation ändert sich auch nicht, wenn der Auftrag des Maklers abläuft, da er "seine Geschäfte" weiterhin anrechnen kann. Die Anleitungen von kaesefuss und suseonline könnten sogar zu einer Verurteilung wegen Betruges führen, da Du dann mit dem Eigentümer gemeinsam den Makler durch Täuschung einen Geldschaden machst = Betrug. Wie so suchst Du nicht ein Objekt selbst ohne Makler anstatt den Makler hintergehen zu wollen? Gehst Du im Restaurant auch ohne Zahlen raus?

Ja muss man.

Der Besitzer darf das Haus dann in einer bestimmten Zeit nicht mehr ohne den Makler verkaufen, steht oftmals so im Vertrag.

Saarland60  01.04.2012, 15:02

Nur wenn der Eigentümer mit dem Makler einen Alleinvermittlungsvertrag abgeschlossen hat. Das muss aber nicht der Fall sein.

findesciecle  02.04.2012, 01:09
@Saarland60

Hast vollkomen Recht - ein Hausverkäufer muss mit dem KLammerbeutel gepudert sein - um so was mit einem Makler u vereinbaren!