Makler wechseln bei ein und dem selben Objekt?
Wir haben mit einem Immobilienmakler unser "Traumhaus" besichtigte und wollten jetzt die nächsten Tage mit einem Gutachter noch einmal in das Haus. Heute finde ich im Internet das Haus von einem anderen Makler angeboten und da kostet es über 30.000 Euro weniger. Wir haben mit dem Makler, mit dem wir die Besichtigung durchführten, nichts schriftlich vereinbart, können wir einfach so den Makler wechseln? Oder sogar direkt beim Verkäufer privat kaufen?
Natürlich können wir das günstigere Angebot zum Verhandeln benutzen, das erklärt sich ja von selbst ;-))
Danke schon mal für Eure Antworten!
9 Antworten
Das der Makler ein Recht auf eine Provision hat ist im Normalfall richtig. Es ist aber so...kaufst Du eine Immobilie später zu einem weitaus geringeren Betrag, dann ist man nicht Provisionspflichtig gegenüber dem Makler der es vorher zu einem höheren Preis angeboten hat. So habe ich auch schon Urteile gelesen. Der Streitpunkt ist nur...was ist "weitaus niedriger". Aber da Du ja das andere Angebot gefunden hast, ist Deine Verhandlungsposition nicht so schlecht. Ob der andere Makler einen Verkaufsauftrag für das Objekt hat ist aber auch nicht sicher. Wenn dem so ist, dann ist der Verkäufer selber Schuld wenn er nun weniger erzielt.
Wenn nichts schriftliches vereinbart ist würde ich ihn zuerst auf das günstigere Angebot hinweisen
Also, die Provisionsfälligkeit dürfte gegeben sein. Es gibt auch die "Provisionsteilung" unter Makler. Nach dem Motte: wer zuerst kommt malt zuerst. so es denn keinerlei schriftliche Vereinbarungen zwischen "Käufer" und Makler gibt und der "Verkäufer" nicht darauf hinweist, das noch ein weiterer Makler eingeschaltet ist, ist lediglich einmal Provision zu zahlen. Aber!!! Sollte es so sein, dass der zweite Makler die Immobilie weit günstiger anbietet würde ich folgendes probieren. Zwischen Makler und Verkäufer gibt es immer eine Preisfindung und Preisabsprache. Diese beinhaltet aber auch immer einen gewissen Spielraum!!! Konkret hier wäre mein Ansatz. Ich würde dem Verkäufer ein Angebot unterbreiten, das etwa 10.000€ "unter dem Angebot des zweiten Maklers" liegen würde. Mal sehen was dann passiert. Vom zweiten Makler müssen Sie nichts wissen, es sein denn, der Verkäufer weist Sie konkret darauf hin. Um die Gefahr der "Doppelprovision" zu umgehen, sollte man im notariellen Vertrag die Provision mit aufführen. Ist allegemeine Praxis. Damit ist jedes Argument der Doppelzahlung vom Tisch.
Solange Du keinen Vertrag mit dem Makler abgeschlossen hast, kannst Du wechseln. Ich wundere mich nur, dass der Verkäufer Verträge mit mehreren Maklern abschließt. Etwas ungewöhnlich.
Da wir Vertragsfreiheit haben, kann ich Verträge abschließen wie ich will. Wenn sich ein Makler darauf einläßt, ist es ja ok. Wenn ich als Makler aber viel Geld für Inserate ausgebe etc. und dann der Vertrag bei der Konkurenz oder beim Verkäufer direkt abgeschlossen wird, wäre ich als Makler nicht begeistert.
man muss keinen Vertrag mit einem Makler abschließen, damit er seine Provision bekommt. In dem Fall hat eindeutig der 1. Makler das Objekt nachgewiesen, es wurde eine gemeinsame Besichtigung gemacht und wenn der Käufer das Objekt erwirbt, steht dem 1. Makler die Provision zu!
Habe ich auch schon gemacht. Wollten unbedingt bestimmtes Objekt verkaufen. Angeblich hatte schon jeder einen Käufer. Dem war aber nicht so. Habe gesagt wer es verkauft ist mir egal. Provision gibt es nur vom Käufer
Makler 1 hat dir das Objekt nachgewiesen, also hat er im Verkaufsfall auch Anspruch auf die Provision. Auf keinen Fall den Makler wechseln, es kann hier zur doppelten Provisionszahlung führen. Nutze das Angebot von Makler 2 als Verhandlungsbasis. Wenn der Eigentümer bereit war Makler 2 mit einem um 30000€ niedrigeren Preis werben zu lassen, dürfte es keine Probleme geben diesen "Rabatt" zu bekommen.
Dies mit mehreren Maklern habe ich schon öfters gesehen ( bei Immoscout24 z.B.) und das unser Verkäufer das macht ist logisch, der hat nämlich Zeitdruck was den Verkauf angeht (Wegzug in eine andere Stadt + neue Arbeit + Neukauf einer anderen Immobilie) LG